Betreff
Antrag der FWG Nr. 062/2022: Bedarfsgerechte, insektenfreundliche LED-Beleuchtung am Freizeitgelände Wöhrmühle
Vorlage
41/048/2023
Aktenzeichen
IV/41
Art
Beschlussvorlage

Der Bedarf für eine Beleuchtung auf der Freizeitanlage Wöhrmühle wird festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen hierzu aufzunehmen. Diese schließen ein artenschutzrechtliches Gutachten mit ein.

Die erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 85.000,- € sind zum Haushalt 2024 anzumelden.

Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 260.000,- € sind für den Investitions-HH im Weiteren anzumelden.

Der Fraktionsantrag der FWG, Nr. 062/2022 ist damit bearbeitet.

 

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Auf Freizeitanlagen sollen sich alle Besucher*innen wohl fühlen. Neben objektiven Gefährdungen (Stellungnahme der Polizei, s.u.) spielt dabei auch das subjektive Wohlbefinden eine wichtige Rolle.  Eine fehlende Beleuchtung hat nachweislich negative Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl. Besonders Besucherinnen fühlen sich im Dunkeln nicht sicher.

Darüber hinaus stellt die angrenzende Regnitz im Dunkeln eine besondere Gefahrenquelle dar. Durch eine Beleuchtung werden gefährliche Stellen auch in den Abendstunden erkennbar und die Unfallgefahr deutlich reduziert.

Die Polizei, der Arbeitskreis Innenstadt und der Stadtteilbeirat Innenstadt haben aus diesen Gründen mehrfach die Schaffung einer Beleuchtung eingefordert.  

 

Stellungnahme der Polizei (2022):

Probleme der unzureichenden bzw. nicht vorhandenen Beleuchtung:

 

-       Bei polizeilichen Einsätzen in der Vergangenheit konnten Einsatzkräfte die Situation an der Freizeitanlage nachts nicht einschätzen.

-       Gerade bei weiblichen Besuchern herrscht aufgrund der fehlenden Beleuchtung ein subjektives Unsicherheitsgefühl / teilweise wurden diese auch aus der Dunkelheit verbal angegangen oder „sexuell belästigt“.

-       In jüngerer Vergangenheit kam es bereits wieder zu teils erheblichen Sicherheitsstörungen an der Freizeitanlage, beispielhaft können hier zwei Vorfälle angeführt werden, bei denen jeweils mehrere Täter auf ein augenscheinlich wahllos bestimmtes Opfer einschlugen und eintraten, anschließend verschwanden diese in der Dunkelheit. Die Täter der zweiten Tat konnten inzwischen ermittelt werden, die der ersten Tat blieben bislang unbekannt.

-       Bei der Polizei gingen inzwischen Hinweise auf dort betriebenen Drogenhandel ein, wobei auch hier die Täter den Schutz der Dunkelheit nutzten.

-       Aufgrund der in der Dunkelheit fehlenden Sozialkontrolle kommt es an der Freizeitanlage zu Vermüllungen und Beschädigungen. Glasscherben liegen anschließend auch auf der dortigen Fahrradstraße.

-       Aufgrund der ebenfalls fehlenden Toilettenanlagen verrichten einige Besucher „ihr Geschäft“ im Gebüsch. Gerade im Uferbereich des dortigen Flusses besteht die Gefahr, dass (angetrunkene) Personen nachts ins Wasser fallen.

-       Zu späten Abendstunden und nachts befinden sich auf dem Areal viele alkoholisierte Personen, deren Verhalten nicht einschätzbar ist.

 

Einrichtung einer Beleuchtung:

Die Beleuchtung sollte „regelbar“ sein (auch durch Einsatzkräfte). Sollte festgestellt werden, dass nicht zu tolerierende Sicherheitsstörungen vorliegen, so ist es von Vorteil, anlassbezogen eine große Helligkeit herzustellen, um Täter aus der Anonymität zu nehmen und zu erkennen. Auch kann hiermit signalisiert werden, dass eine „problembehaftete Anwesenheit“ beendet werden soll.

Im Regelbetrieb erhöht die Beleuchtung die Sicherheit für Besucher und auch das subjektive Sicherheitsgefühl wird gestärkt.

 

Bei Planung und Umsetzung der Beleuchtung sind die Belange des Insektenschutzes soweit als möglich zu berücksichtigen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Planung und Umsetzung ist eng mit Amt 31 abzustimmen.  Darüber hinaus soll ein artenschutzrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben werden, um zusätzlich sicherzustellen, dass die Belange des Insektenschutzes weitmöglichst Berücksichtigung finden.

 

Aufgrund der immensen Fülle an Aufgaben und Projekten im Bereich Bau und Infrastruktur kann das Amt für Gebäudemanagement zum jetzigen Zeitpunkt allerdings keine verlässliche Aussage treffen, ob die Planungen für die Beleuchtung bereits im kommenden Jahr aufgenommen werden können.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Kostenschätzung für die Planung einer Beleuchtung liegt bei 85.000,- €, für die Umsetzung der Maßnahme bei 260.000,- €.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: