Der Bericht des Revisionsamtes
vom 12.06.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses des
Entwässerungsbetriebes (EBE) für das Wirtschaftsjahr 2022 (Nr. 09/2023) wird
zur Kenntnis
genommen.
Dem Stadtrat wird
vorgeschlagen,
-
den Jahresabschluss 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und
- der Werkleitung für das
Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und
Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht
verbindlich. Der EBE hat keine Stellungnahme abgegeben
und damit signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht
Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses war innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).
Mit der Vorlage des Berichtes vom 12.06.2023 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlus-ses 2022 nahm das Revisionsamt seine Aufgabe nach Art. 106 Abs. 3 i. V. m. Art. 103 Abs. 3 GO wahr.
Der Bericht dient dem Revisionsausschuss als Grundlage zur Beurteilung, ob dem Stadtrat vorgeschlagen werden kann, den Jahresabschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Anlagen: