a)
Das bereinigte
Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 14 i. H. v. 12.821,16 EUR und die damit
einhergehende Übertragungsmöglichkeit ins Jahr 2023 von 3.846,35 EUR (= 30 %)
werden zur Kenntnis genommen. Der freiwilligen Rückgabe dieses Betrages wird zugestimmt.
b)
Der Rückgabe
eines weiteren Betrages von 9.765,86 EUR aus der Sonderrücklage Budgetergebnis an
den Gesamthaushalt wird zugestimmt.
c)
Mit dem Vorschlag
zur Verwendung der Restmittel in der Sonderrücklage Budgetergebnis des
Amtes 14 von 40.000,00 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die
Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a)
Aus dem
Gesamtbudgetergebnis 2022 erfolgt kein Übertrag (Zuführung in die Rücklage).
Aufgrund der Budgetrücklage von 40.000,00 EUR werden diese zusätzlichen Mittel
i. H. v. 3.846,35 EUR nicht benötigt.
b) Die Personalkosten-Einsparungen im Jahr 2022 belaufen
sich auf insgesamt 9.765,86 EUR. Nach den Budgetierungsregeln wurde dieser
Betrag vollständig (Maximalbetrag von 1,5 % der Gesamt-Personalkosten des Amtes
für 2022 wurde nicht ausgeschöpft) der Budgetrücklage des Amtes gutgeschrieben.
Da mit der Kämmerei vereinbart wurde, die Budgetrücklage auf 40.000,00 EUR zu
begrenzen, wird auch dieser Betrag i. H. v. 9.765,86 EUR an den Gesamthaushalt
zurückzugeben.
c)
Die geplante Verwendung der verbleibenden Sonderrücklage Budgetergebnis ist den Ziffern 2.4.1
bis 2.4.3 zu entnehmen.
Hinweis:
Die
Personalkosten-Einsparungen stammen vorwiegend aus einer Langzeiterkrankung und
im geringen Maße aus freien Planstellenanteilen.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das
bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2022
des Amtes 14 beträgt |
12.821,16 |
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(2021:
652,51 EUR; 2020: 7.104,13 EUR;) |
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|||||
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Die
Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022 haben betragen |
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für
das 1.Halbjahr |
0,00 |
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||||
|
für
das 2.Halbjahr |
0,00 |
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||||
|
Der Budgetrahmen wurde
durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt |
0,00 |
|||||
|
|
|
|||||
|
In den Investitionshaushalt
2022 wurden übertragen |
0,00 |
|||||
|
(2020: 0,00 EUR; 2019: 0,00
EUR) |
|
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|
|
||||||
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Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im
Wesentlichen zurückzuführen auf: |
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Mehrerträge
aus Prüfungstätigkeiten und Einsparungen bei Fortbildungen aufgrund
eingeschränkter Angebote verbunden mit der Nutzung kostengünstigerer
Online-Seminare |
||||||
|
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||||||
2.2 |
Das
Arbeitsprogramm 2022 konnte wie geplant erfüllt werden. |
||||||
|
|
||||||
2.3 |
Nach
der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag
von |
||||||
|
|
||||||
2.4 |
Entwicklung
der Budgetergebnisrücklage des Amtes 14 im Jahr 2022 |
||||||
|
Stand
am 01.01.2022 |
40.000,00 |
|||||
|
Entnahmen
2022 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (21.07.2022) |
|
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|
geplante |
tatsächliche Entnahme |
|
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Fortbildungsmaßnahmen |
5.000,00 |
0,00 |
|
|||
|
Übertragung
in den Investitionshaushalt für |
5.000,00 |
0,00 |
|
|||
|
etwaige
Beratungs- und Prüfungsleistungen bei |
30.000,00 |
0,00 |
|
|||
|
tatsächliche Entnahmen gesamt: |
0,00 |
|||||
|
zuzüglich
Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022 |
|
|||||
|
Gutschrift
1. Halbjahr |
7.915,49 |
|
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|
Gutschrift 2. Halbjahr |
1.850,37 |
|
||||
|
Gutschriften Personalabrechnung gesamt: |
+9.765,86 |
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|
abzüglich
Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages |
0,00 |
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|
abzüglich
freiwillige Rückgabe |
9.765,86 |
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|
=
gegenwärtiger Rücklagenstand |
|
40.000,00 |
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Folgende
Verwendung des gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant: |
|
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2.4.1 |
Fortbildungsmaßnahmen |
ca. 5.000,00 |
||||
|
2.4.2 |
Übertragung in den Investitionshaushalt
für Beschaffungen |
ca. 5.000,00 |
||||
|
2.4.3 |
etwaige Beratungs- und
Prüfungsleistungen bei Jahresabschlussprüfungen, Konzernprüfungen oder
technischen Prüfungen (etwa aufgrund einer aktuell nicht besetzten
Planstelle) |
ca. 30.000,00 |
||||
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
---
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Anlagen: Amt 14
Budgetabrechnung 2022 vom 11.04.2023