einrichtung Heilig Kreuz sowie Baukostenzuschuss und Ausstattungszuschuss
1. Für die Generalsanierung des Kindergartens
Heilig Kreuz und der Schaffung eines Hortes werden 25 Hortplätze und 50
Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
2. Die Kath. Kirchenstiftung Heilig Kreuz
erhält für die Generalsanierung mit Schaffung einer Hortgruppe einen
Baukostenzuschuss gem. Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art 10 BayFAG in Höhe von
voraussichtlich 2.384.181 € und einen Ausstattungszuschuss in Höhe von maximal
93.750 €.
3. Sollten sich während der Bauzeit die
Berechnungsgrundlagen (z.B. tatsächliche Baukosten, förderfähige Fläche,
Kostenrichtwert) ändern, verändert sich der Zuschuss entsprechend.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung des Platzangebotes im
Ortsteil Erlangen-Bruck, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für
Kinder im Kindergarten- und Vorschulalter zu gewährleisten.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Bezuschussung der Baukosten für die
Generalsanierung der Kindertageseinrichtung Heilig Kreuz inklusiver Schaffung
einer Hortgruppe nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG.
Bezuschussung der Ausstattungskosten gemäß
dem freiwilligen Ausstattungszuschuss der Stadt Erlangen (vgl. Vorlage Nr.
512/062/2018).
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Die Kath. Kirchenstiftung Heilig Kreuz
plant die Generalsanierung ihrer Kindertageseinrichtung im Stadtteil
Erlangen-Bruck (Fürstenweg 28, 91058 Erlangen). Die Räume können derzeit nicht
vollständig genutzt werden, daher ist die Sanierung aus Sicherheits- und
Hygienegründen dringend erforderlich. Im Zuge dessen soll eine neue Hortgruppe
entstehen und die Kindergartenplatzanzahl von 60 auf 50 Plätze verringert
werden. Die Verringerung ist hier laut Träger notwendig, da zum einen ein
Personalmangel herrscht, zum anderen, damit der Betrieb während der Sanierung
weiterlaufen kann. Somit wird eine vorrübergehende Schließung und damit der
Wegfall aller Betreuungsplätze für den Zeitraum der Generalsanierung umgangen.
Die Kindertageseinrichtung wird dann in Zukunft über 14 Krippenplätze (diese
bleiben unberührt von der Sanierung, da die Krippe 2011 erst neu errichtet
wurde), 50 Kindergartenplätze und 25 Hortplätze verfügen.
Einschätzung der Jugendhilfeplanung:
Rein rechnerisch wäre der Erhalt aller drei
Kindergartengruppen und die Schaffung einer zusätzlichen Hortgruppe in der
Aufstockung des DG bedarfsnotwendig.
Ein Betrieb während einer Aufstockung des
Gebäudes ist jedoch nicht möglich. Mit dem Träger wurde abgestimmt, dass in
jedem Fall ein weiterer Betrieb der Einrichtung während der Umbauphase
gewährleistet sein muss, da die Platzsituation in der Stadt gerade sehr
angespannt ist.
Die Jugendhilfeplanung bestätigt daher den
Bedarf für die Kita Heilig Kreuz in der vorgeschlagenen Variante mit zwei Kindergartengruppen
und der Schaffung einer Hortgruppe. Der Träger wurde darauf hingewiesen, dass
in Bruck weiterhin ein hoher Bedarf an Plätzen für Kinder von 3, 5-6 Jahren
besteht und gebeten zu prüfen, ob ein Erhalt oder eine Neuschaffung der
abgebauten Plätze in anderer Form möglich ist.
Die Finanzierung der hier dargestellten
Maßnahme soll nach dem Stadtratsbeschluss vom 19.05.2022 erfolgen (vgl. Vorlage
Nr. 510/074/2022). Demnach wird dem Träger ein Baukostenzuschuss der Stadt
Erlangen in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Gemäß der vorgelegten
Grobkostenschätzung des Architekturbüros vom 12.06.2023 betragen die
Gesamtkosten für die Maßnahme 2.384.181 €.
Die Höhe des Baukostenzuschusses sowie
des Ausstattungszuschusses teilen sich wie folgt auf:
Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 28 BayKiBiG |
||
Förderfähige Fläche lt.
Summenraumprogramm |
|
448 m² |
Kostenrichtwert |
|
6.639
€/m² |
Förderfähige Kosten |
448 m²
X 6.639 €/m² |
2.974.272
€ |
Gesamtkosten der Maßnahme
laut Grobkostenschätzung vom 12.06.2023 |
|
2.384.181
€ |
Baukostenzuschuss geplant |
100 % |
2.384.181
€ |
Anteil der Regierung
Mittelfranken (50 %) |
|
1.192.091
€ |
Anteil der Stadt Erlangen
(50 %) |
|
1.192.090
€ |
Zuschuss zu den Ausstattungskosten nach dem Erlanger
Grundsatzbeschluss (512/062/2018) |
||
Anzahl Plätze
(Kindergarten und Hort) |
|
75
Plätze |
Fördersatz |
|
1.250
€/Platz |
Ausstattungszuschuss geplant |
75 Plätze X 1.250 €/Platz |
93.750 € |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Durch die energieeffiziente Gebäudesanierung
sinken die CO2-Emmissionen. Der Energieverbrauch für Heizung,
Warmwasseraufbereitung, Belüftung und Licht wird durch die gezielten baulichen
Maßnahmen minimiert und schont so die Ressourcen der Umwelt.
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 2.384.181 |
bei IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ 1.192.091 |
bei Sachkonto:365D.610ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: