Der Bericht des Revisionsamtes vom 16.05.2023 über die
Prüfung in Amt 51 – Abt. 512 - Abteilung Sozialdienst – (01/2023) wird zur
Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Amtes 51 vom 02.06.2023 wird zur
Kenntnis gebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im
Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die
im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind
vom
Amt 51 umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht
im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes 51.
Anlagen: