1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung in der Schallershofer Straße im Zusammenhang mit dem einseitigen Schutzstreifen auf der Ostseite und den Parkständen auf der Westseite zu optimieren. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung Alterlangen vom 02.03.2023 ist damit abschließend bearbeitet.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Rahmen der AGFK Modellprojekte wurde im August 2019 der einseitige Schutzstreifen in der Schallershofer Straße in Fahrtrichtung Norden aufgebracht. Ziel des Modellprojektes war es, die Wirkung der Maßnahme hinsichtlich der Wahrnehmung, Akzeptanz sowie der objektiven wie auch der subjektiven Sicherheit zu evaluieren. Gegenstand der Untersuchung waren innerörtliche Hauptverkehrsstraßen, für die nach den aktuell geltenden Regelwerken keine anforderungsgerechten Radverkehrsanlagen angelegt werden können.
In diesem Zuge wurde auch das vereinzelte Gehwegparken auf der Ostseite aufgehoben und Parkstände am westlichen Fahrbahnrand geschaffen, die sich bis auf wenige Zufahrten und die Kreuzungsbereiche über die gesamte Schallershofer Straße erstrecken. An die Stadtverwaltung wurde herangetragen, dass sich durch diese Maßnahmen die Verkehrssituation deutlich verschlechtert habe und der Schutzstreifen entfernt werden sollte. Die Verwaltung hat geprüft, welche Lösungsmöglichkeiten bestehen, damit einerseits der Radverkehr regelkonform und sicher geführt werden kann und sich andererseits die Kfz-Geschwindigkeiten nicht erhöhen.
Die
Schallershofer Straße ist im Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 für
den Radverkehr als städtische Hauptroute klassifiziert. Auf der Westseite
befindet sich ein baulich getrennter Radweg, der auch nach der Markierung des
Schutzstreifens weiterhin in Gegenrichtung für den Radverkehr befahrbar ist.
Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) empfehlen nur nach sorgfältiger
Prüfung und nach Sicherung von Konfliktpunkten Radwege in Gegenrichtung
freizugeben, da sie innerorts eine häufige Unfallursache darstellen.
Insbesondere entlang des Büchenbacher Sportclubs (BSC) ist ein solcher
Konfliktpunkt jedoch gegeben, da die Breite des Zweirichtungsradwegs hier
lediglich 1,50 m beträgt und eine zusätzliche Baumreihe zwischen Geh- und
Radweg ein kurzfristiges Ausweichen bei Gegenverkehr auf den Gehweg erschwert.
So konnte vom Gutachter im Rahmen des Modellprojektes beobachtet werden, dass insbesondere jüngere Verkehrsteilnehmer nicht
mit Gegenverkehr rechneten und erst in letzter Sekunde auswichen oder
abbremsten und vom Fahrrad stiegen. Die besonders in der
Morgenspitzenstunde auftretenden Nutzungskonflikte
sind im Abschlussbericht entsprechend dokumentiert. Weiterhin befinden sich entlang der Schallershofer Straße
zahlreiche Ausfahrten von Privatgrundstücken sowie Einmündungen von
Nebenstraßen (Habichtstraße, Hedenusstraße). Dabei werden Radfahrer aus der
Gegenrichtung von ein- bzw. ausfahrenden Kfz-Führern leicht übersehen. Darüber
hinaus besteht ein besonders großes Defizit im vollständig fehlenden
Sicherheitsraum zwischen dem ruhenden Verkehr und dem Bordsteinradweg, der
bisher mind. 50 cm betragen sollte und zukünftig 75 cm betragen wird.
Der einseitige Schutzstreifen in Fahrtrichtung Norden sollte durch die
richtungsgetreue Radverkehrsführung die oben geschilderten Situationen
entschärfen. Durch die Maßnahme verringerte sich die nutzbare Fahrbahnbreite
auf etwa 5,20 m und weniger, was nach den geltenden Richtlinien ein Überfahren
des Schutzstreifens durch den Kfz-Verkehr entsprechend der Anforderungen aus
der StVO nur in Ausnahmefällen (z.B. Lkw / Busse) erforderlich gemacht hätte.
Wie
die Beobachtungen im Rahmen des Modellprojekts aber zeigten, wurde der
Schutzstreifen trotzdem regelmäßig auch von Pkw überfahren. Ursache hierfür
dürfte der Trend hin zu breiteren, teureren Fahrzeugen und entsprechend
größeren eingehaltenen Abständen sein. So konnte beobachtet werden, dass
Fahrzeuge teilweise 1 Meter Abstand zum ruhenden Verkehr einhielten und
hierdurch den Gegenverkehr zur Nutzung des Schutzstreifens zwangen. Eine
Auswertung des Gutachters zur Schutzstreifen-Nutzung der Kfz ergab folglich,
dass 30 % der Kfz den Schutzstreifen vollständig, 38 % zumindest die Markierung
überfuhren und lediglich 32 % den Schutzstreifen nicht mitbenutzten. Von den
insgesamt sechs untersuchten Streckenabschnitten in Bayern ist damit die
Akzeptanz des Schutzstreifens in der Schallershofer Straße am geringsten. Dies
spiegelte sich auch im subjektiven Sicherheitsempfinden der befragten Radfahrer
wider.
Die Unfallstatistik hat gezeigt, dass mit der Errichtung des Schutzstreifens
die Unfallzahlen zu Beginn um ca. 25% gestiegen sind, mittlerweile jedoch
wieder gesunken sind, da die Kraftfahrer sich mittlerweile mit der Situation
arrangiert haben und den Schutzstreifen benutzen. Die ständige Überfahrung
macht den Schutzstreifen in dieser Form rechtswidrig (Kap. I Nr. 5 Satz 2 der
VwV zu § 2 Abs. 4 S. 2 StVO), da ein Schutzstreifen nur in seltenen Fällen
überfahren werden darf.
Diese Ergebnisse gilt es bei der Entwicklung von alternativen
Lösungsmöglichkeiten einer sicheren Radverkehrsführung zu berücksichtigen.
2.
Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die
Verwaltung prüft unterschiedliche Möglichkeiten der Straßenraumaufteilung.
In jedem Fall ist dabei der Zweirichtungsradweg in einen Einrichtungsradweg
umzuwandeln, da der Radweg entlang des
BSC noch nicht einmal den Anforderungen an einen Einrichtungsradweg entspricht.
Begegnungsverkehr führt besonders in diesem Bereich zu einer Gefährdung der
Radfahrer untereinander sowie der Fußgänger. Die aktuelle Markierung beruht
ausschließlich auf dem Bestand. Nachdem verkehrsrechtliche Anordnungen
Dauerverwaltungsakte sind und regelmäßig überprüft werden müssen, ist dieser
Zweirichtungsradweg aufzuheben.
Für die Beibehaltung des Schutzstreifens
spricht die regelkonforme und richtungsgetreue Führung des Radverkehrs, die
lediglich mit dem Schutzstreifen gewährleistet ist. Auf Höhe von Einmündungen
wird der Radverkehr bei richtungsgetreuer Führung zudem besser vom Kfz-Verkehr
gesehen.
Weiterhin wäre durch die Aufhebung des Zweirichtungsradwegs kein Angebot mehr
für den Radverkehr von Süd nach Nord vorhanden, was ebenfalls für die
Aufrechterhaltung des Schutzstreifens spricht.
Bei einem Wegfall der Parkflächen wäre ein beidseitiger Schutzstreifen
anzustreben, um die nutzbare Fahrbahnbreite und damit die Kfz-Geschwindigkeiten
nicht unnötig zu erhöhen. Dies würde dazu führen, dass eine bessere
Einsehbarkeit der Straße für den Rad- und Fußverkehr gegeben ist, welche im
Rahmen der damaligen Befragung moniert wurde. Aktuell wird die Situation für
Fußgänger durch die wenigen Querungsmöglichkeiten entlang der Schallershofer
Straße (auf Höhe von Bushaltestellen oder anderen Quellen/Zielen) durch die
parkenden Fahrzeuge und die sich daraus ergebenden Sichtbeziehungen zusätzlich
verschärft.
Aufgrund der im Rahmen des Modellprojektes ermittelten geringen
Akzeptanz des Schutzstreifens und des offensichtlichen Parkdrucks in den
Nebenstraßen, der im Laufe des nächsten Jahres durch den Einsatz der kommunalen
Verkehrsüberwachung in diesem Gebiet noch weiter zunehmen wird, ist die Rücknahme
des Schutzstreifens und der Erhalt der Parkflächen ebenfalls denkbar. Die
parallel verlaufende Damaschkestraße bietet als Fahrradstraße eine gute
Alternative für den Radverkehr. Zudem wäre damit ein Halten der Anwohner auf
der Ostseite (z.B. Heizöllieferung) wieder möglich. Es wird jedoch darauf
hingewiesen, dass die neuen Vorgaben der RASt voraussichtlich eine notwendige
Fahrbahnbreite bei Bus-Begegnungsverkehr und mit parkenden Fahrzeugen von 7,0 m
wegen der inzwischen ebenfalls breiteren Fahrzeuge (insbes. Rückspiegel)
vorschreiben. Dies wäre in dem Fall trotz der Rücknahme des Schutzstreifens
nicht gewährleistet. Weiterhin wäre zu prüfen, inwiefern Wurzelbrücken bei den
Bäumen entlang des BSC eingerichtet werden können, um den schmalen Radweg in diesem
Bereich auf bis zu 2,0 m verbreitern zu können.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Derzeit wird eine erneute Verkehrszählung inkl. Geschwindigkeitsmessungen des Kfz-Verkehrs sowie die Dokumentation der Flächenwahl des Radverkehrs durchgeführt, die die aktuelle Entwicklung (Gewöhnungszeit, Akzeptanz) aufzeigen und als weitere Diskussionsgrundlage dienen soll. Erst anschließend kann von der Stadtverwaltung eine Vorzugsvariante definiert werden.
Unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben an die Radverkehrsplanung (ERA, RASt) entspricht der Zweirichtungsradweg auf der Westseite nicht mehr ansatzweise den Sicherheitsanforderungen, d.h. eine Umwandlung in einen richtungsbezogenen Bordsteinradweg unter Berücksichtigung von Sicherheitsräumen ist dringend weiter zu verfolgen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: