Betreff
Bericht zum Umgang der Verwaltung mit dem Thema Sexismus und sexuelle Belästigung
Vorlage
Gst/002/2023
Aktenzeichen
OBM/13-3/GSt
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Stadt Erlangen verurteilt Sexismus und sexuelle Belästigung und setzt sich dafür ein, Sexismus am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum, in den Medien und andernorts zu bekämpfen.

 

Die Stadt Erlangen, vertreten durch Oberbürgermeister Dr. Florian Janik, hat zum 8. März 2022 die Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ der Dialogforen gegen Sexismus unterzeichnet. Zudem hat Oberbürgermeister Dr. Florian Janik am 8. März 2022 ein Anschreiben an rund 40 Erlanger Institutionen, Verbände, Arbeitgeber*innen und Organisationen versendet. Die Einrichtungen wurden gebeten, die Erklärung ebenso zu unterzeichnen und Maßnahmen gegen Sexismus zu entwickeln. Daneben wurde die Handreichung „Gemeinsam gegen Sexismus“ zur Verfügung gestellt.

Der HFPA wünschte in seiner Sitzung vom 16.2.2022 einen Bericht zum Umgang der Verwaltung mit dem Thema Sexismus (Beschluss 13-3/043/2022).

 

Auf das genannte Anschreiben hat sich allein die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach zurückgemeldet. Die Sparkasse hat die Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ ebenfalls unterschrieben. Als Maßnahmen wird in dem Antwortschreiben ein Workshop für Auszubildende „Diversity, Generationenunterschiede und interkulturelle Zusammenarbeit“, jn dem das Thema eingehend beleuchtet wird, sowie turnusmäßige Weiterbildungen für den Personalrat, die Mitarbeitenden im Bereich Personal und die Führungskräfte zum Thema genannt.

 

Erlanger Bürger*innen können sich bei Erleben von Sexismus oder sexueller Belästigung im öffentlichen Raum oder im sozialen Umfeld an die Gleichstellungsbeauftragten wenden. Diese führen ein vertrauliches Gespräch und verweisen an Fachstellen für sexualisierte Gewalt (Beratungsstelle Frauennotruf, Beratungsstelle des Autonomen Frauenhauses) bzw. beraten selbst zu möglichen Handlungsoptionen. Die Beratung findet vertraulich statt, für alle Handlungsschritte ist das Einverständnis der Betroffenen unabdingbar.

 

Zudem ergreift die Stadt Erlangen Maßnahmen gegen Sexismus in verschiedenen Bereichen.

Die Stadt Erlangen hat einen Werbenutzungsvertrag (Dienstleistungskonzession) mit der Fa. Ströer/DSM abgeschlossen. Im Vertrag ist geregelt, „dass die jeweilige Werbung sämtlichen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entspricht sowie nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt. Insbesondere darf die Werbung keine geschlechter- oder fremdenfeindlichen Motive zum Inhalt haben.“ Dieser Vertrag läuft noch bis Ende 2028.

Sollte es wider Erwarten dennoch zu einem Aushang eines Werbemotivs kommen, das gegen die vertraglichen Regelungen bzw. diese Grundsätze verstößt, sieht der bestehende Vertrag bereits vor, dass dieses Motiv auf Verlangen vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens nach zwei Ta-gen, entfernt werden muss. Für die Beurteilung, ob ein Werbemotiv in Zweifelsfällen gegen die (geschlechterfeindliche) Regelung verstößt, wird ggf. die Gleichstellungsstelle der Stadt Erlangen ein-gebunden und um Stellungnahme gebeten werden.

 

Für die Zeit der Bergkirchweih wurde eine Anlaufstelle für Mädchen* und Frauen* geschaffen (seit 2022 „Safe Space für Mädchen* und Frauen*“, vormals „Rettungsinsel“). Die Anlaufstelle „Safe Space“ ist zum einen Präventionsmaßnahme, damit Frauen* und Mädchen* weniger Gefahr laufen, im Kontext der Bergkirchweih Gewalt zu erfahren und um ihnen so einen sicheren Bergkirchweihaufenthalt zu ermöglichen. Zum anderen soll sie genutzt werden, um auf das Thema sexueller Übergriffe öffentlich aufmerksam zu machen und gesellschaftlich für dieses Tabuthema zu sensibilisieren.

2022 wurde hierfür erstmals das Gemeindehaus der Altstädter Kirchengemeinde in der Bayreuther

Straße zur Verfügung gestellt, das auch im Rahmen der Bergkirchweih 2023 wieder als Safe Space genutzt werden kann. Hier kann sich ausgeruht oder ein sicheres Heimkommen organisiert werden. Falls es zu Gewalt oder sexualisierter Gewalt gekommen ist, stehen geschulte Ansprechpartnerinnen vor Ort zur Verfügung und geben, wenn gewünscht, Hilfestellungen. Zudem ist geschultes Personal direkt auf dem Berggelände unterwegs.

 

Zu gleichstellungspolitisch relevanten Aktionstagen (dem Internationalen Frauentag am 8. März und dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November) wird jeweils ein Veranstaltungsprogramm erstellt, in dessen Rahmen Sexismus –  seine verschiedenen Formen, Aspekte sowie Prävention und Bekämpfung – thematisiert wird. Schwerpunkte sind hier u.a. Gewalt gegen Frauen, Alltagssexismus und frauenfeindliche politische Bewegungen. In den letzten Monaten fand so z.B. ein Vortrag zu Antifeminismus anlässlich des 25. Novembers 2022 statt sowie die Lesung „Wir sind doch alle längst gleichberechtigt“ zum 8. März 2023.

 

Bei der Überwindung von Sexismus und all seinen negativen Folgen spielt auch die Auseinander-setzung mit geschlechtsspezifischen Rollenmustern und speziell Männlichkeitsbildern eine große Rolle. Denn starre Zuschreibungen von vermeintlichen „männlichen“ Eigenschaften sind nicht nur ein Faktor bei der Entstehung von Gewalt gegen Frauen und Queers; auch Männer leiden unter patriarchalen Rollenklischees, die es ihnen z.B. schwer machen, sich bei psychischen Problemen Hilfe zu suchen, oder Berufe zu wählen, die als „weiblich“ gelten.

Dies wurde 2022 durch die Kampagne „Männlichkeit(en)“ in den Fokus gerückt. Neben Infoveranstaltungen (u.a. Einführung in die kritische Auseinandersetzung mit Männlichkeiten und Jugendliche und Genderrollen in den Sozialen Medien) gab es öffentliche Poster- und Postkartenkampagnen und Angebote für Kinder und Jugendliche sowie für pädagogische Fachkräfte. Es ist geplant, einige dieser Formate erneut bzw. weiterhin anzubieten.

 

Innerhalb der Stadtverwaltung setzt sich die Stadt Erlangen für ein Arbeitsumfeld ohne Sexismus und sexuelle Belästigung ein. Beschäftigte der Stadt Erlangen können sich, wenn sie belästigt wer-den und/oder sich belästigt fühlen, wenn sie Sexismus erleben oder mitbekommen, jederzeit, auch innerhalb ihrer Arbeitszeit an die Gleichstellungsbeauftragten wenden. Auch hier führen die Gleich-stellungsbeauftragten ein vertrauliches Gespräch und beraten zu möglichen Handlungsoptionen. Die Beratung findet vertraulich statt, für alle Handlungsschritte ist das Einverständnis der Betroffenen unabdingbar.

 

In der Dienstvereinbarung über den Umgang mit Benachteiligungen, Mobbing und sexueller Belästigung vom 28.02.2008 sind weitere mögliche Handlungsschritte wie die Beschwerde, darüber hin-aus gehende Beratungsoptionen, z.B. das Beratungsportal KomKon, die Verfahrensschritte bei einem Fall sexueller Belästigung sowie Sanktionen geregelt.

Die Gleichstellungsstelle plant eine Überarbeitung der Dienstvereinbarung noch in diesem Jahr, da das momentane Verfahren in Fällen von sexueller Belästigung eine Beschwerde bei dem*der nächsthöheren selbst nicht betroffenen Vorgesetzten vorsieht. Dies ist aus verschiedenen Gründen problematisch. Zur Umsetzung des Vorhabens haben bereits erste Vorgespräche der Gleichstellungsbeauftragten mit dem Personalrat und dem Betrieblichen Sozialdienst stattgefunden. Personalrat, Betrieblicher Sozialdienst und Gleichstellungsbeauftragte haben zudem vereinbart, zukünftig zum Thema sexuelle Belästigung enger zusammenzuarbeiten.

 

Unabhängig von dem in der Dienstvereinbarung festgelegten Beschwerdeweg ist es im Rahmen des Führungsverständnisses bei der Stadt Erlangen Aufgabe der Führungskräfte vor Ort, die Ein-haltung des AGGs zu beachten.

 

In den letzten fünf Jahren gab es mehrere Fälle von sexueller Belästigung, in denen sich Personen an die entsprechenden Anlaufstellen gewandt haben: einen Fall im Personalrat und drei Fälle in der Gleichstellungsstelle, wobei es hier zu einer Überschneidung kommt. Zwei der drei Fälle in der Gleichstellungsstelle haben sich 2022 gemeldet. Deshalb hat die Gleichstellungsstelle am 08. März 2023 eine Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – was tun?“ für Beschäftigte der Stadtverwaltung angeboten, an der 50 Personen teilgenommen haben. Ziel der Veranstaltung war es zum einen zu informieren und zu unterstützen, zum anderen aber auch zu eruieren, wie virulent das Thema in der Stadtverwaltung ist. Friederike Hahm von der Beratungsstelle Frauennotruf hat umfassend informiert. Die wichtigen Anlaufstellen in der Stadtverwaltung haben Gesicht gezeigt und sich vorgestellt. Es gab zudem für weibliche Betroffene und deren Umfeld in der Folgewoche die Möglichkeit, speziell reservierte Termine in der Beratungsstelle Frauennotruf wahrzunehmen, die in der Beratungsstelle selbst anzumelden waren, um die Anonymität zu wahren. Dieses Angebot wurde von niemandem in Anspruch genommen. In der Folge der Veranstaltung haben sich zwei weitere Fälle von sexueller Belästigung an die Gleichstellungsstelle gewandt, wovon einer im Zusammenhang mit einem Fall von 2022 stand.

Bei keinem der genannten Fälle handelte es sich um körperliche Übergriffe.

 

Präventiv bietet die Stadt Erlangen ihren Mitarbeitenden im Rahmen der Städteakademie regelmäßig Fortbildungsangebote zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an, die in der Stadt Fürth oder in der Stadt Schwabach durchgeführt werden. In den Jahren 2018 bis 2023 gab es hierzu jährlich jeweils mindestens zwei Angebote


Anlagen: