Betreff
Jugendsozialarbeit an Schulen - Einführung Fachbeirat
Vorlage
513/009/2023
Aktenzeichen
V/51
Art
Beschlussvorlage

Der Vorschlag der Verwaltung wird angenommen.

Ein Fachberat gemäß den Förderrichtlinien wird eingerichtet.


Die „Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 25.März 2021 und das Handbuch „Gemeinsam geht es besser“ bilden die Grundlage für die Einrichtung und Umsetzung der Jugendsozialarbeit an Schulen. Die Einrichtung eines Fachbeirats ist im Handbuch beschrieben und ist wichtiger Bestandteil der Förderrichtlinie, die im „Leitfaden zur Erstellung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe und Schule nach 3.3 der Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS“ näher beschrieben ist.
(S.51; https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/jas-handbuch_datei1_.pdf; Stand 15.06.2023).

Der Fachbeirat hat die Aufgabe, aktuelle Fragen und Probleme der JaS zu besprechen und abzustimmen (z. B. konzeptionelle Fragen, Konflikte in der Zusammenarbeit, Finanzierungsfragen), sowie die Konzeption auf ihre Aktualität zu überprüfen und bei Bedarf im Rahmen der JaS-Förderrichtlinie weiterzuentwickeln. Der Fachbeirat ist wichtiger Teil der Prozessqualität.

Der Fachbeirat setzt sich aus Vertretungen der Leitungsebene aller wichtigen Kooperationspartner, politischen Vertreter*innen und JaS-Fachkräften zusammen.

Das Stadtjugendamt schlägt für die Zusammensetzung des Fachbeirats folgenden Teilnehmer*innenkreis vor:

-       Je eine*r Schulleitung der jeweiligen Schulart,

-       ein Vertreter*in des staatlichen Schulamtes bzw. Ministerialbeauftragten als vorgesetzte Stelle,

-       die jugendpolitischen Sprecher*innen der Stadtratsfraktionen

-       Abteilungsleitung 513, Sachgebietsleitungen 513-2 und 513-3

-       Je eine JaS-Fachkraft der jeweiligen Schulform

Nach Bedarf können weitere Personen geladen werden.

 

Die konstituierende Sitzung des Fachbeirats ist für den November 2023 geplant.



Anlagen: Förderrichtlinie JaS

 Leitfaden zur Erstellung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe und

Schule nach 3.3 der Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS