Betreff
Bedarfsanerkennung für Betreuungsplätze des katholischen Kindergartens und Kinderhortes St. Heinrich sowie Baukostenzuschuss und Ausstattungszuschuss
Vorlage
510/104/2023
Aktenzeichen
V/510-3
Art
Beschlussvorlage

1.    Im Rahmen der Generalsanierung des katholischen Kindergartens St. Heinrich und der Horterweiterung werden 25 Hortplätze und weiterhin 75 Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

2.    Die Kath. Kirchenstiftung St. Heinrich erhält für die Generalsanierung und die Erweiterung einen Baukostenzuschuss nach Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG in Höhe von voraussichtlich 2.341.799 € und einen Ausstattungskostenzuschuss von maximal 125.000 €.

 

3.    Sollten sich während der Bauzeit die Berechnungsgrundlagen (z. B. Kostenrichtwert, förderfähige Fläche, Baukosten) ändern, verändert sich der Zuschuss entsprechend.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Sicherstellung des Platzangebotes im Ortsteil Alterlangen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu gewährleisten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung der Baukosten für die Generalsanierung des Kindergartens St. Heinrich sowie die Errichtung eines Kinderhortes im anliegenden Gemeindezentrum der katholischen Kirche St. Heinrich nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG.

 

Bezuschussung der Ausstattungskosten gemäß dem freiwilligen Ausstattungszuschuss der Stadt Erlangen (vgl. Vorlage Nr. 512/062/2018).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Kindergartens St. Heinrich ist über 50 Jahre alt und befindet sich daher in einem Zustand, der eine Generalsanierung notwendig macht. Deshalb wird der Kindergarten St. Heinrich ab voraussichtlich Anfang 2025 energetisch saniert und modernisiert. Dadurch wird langfristig und nachhaltig Energie eingespart und der Aufenthalt im Kindergarten wird für die Kinder und das Personal deutlich angenehmer.

Außerdem wird ein Kinderhort im Gemeindezentrum der katholischen Kirche St. Heinrich errichtet. Die neu gegründete Hortgruppe wird die Räumlichkeiten des Gemeindezentrums der katholischen Kirche St. Heinrich nutzen. Diese Räumlichkeiten müssen für die Nutzung durch die Hortgruppe dementsprechend renoviert und ausgestattet werden.

 

Stellungnahme der Jugendhilfeplanung:

Durch die Errichtung eines Kinderhortes im Gemeindezentrum der katholischen Kirche St. Heinrich werden 25 neue Betreuungsplätze geschaffen.

Rein zahlenmäßig sieht die Entwicklung so aus, dass mittelfristig eine Abdeckung des Rechtsanspruches im Hermann-Hedenus Sprengel möglich ist.

Das liegt an folgenden Faktoren:

-          Die Schülerprognose bis 2030 wurde nach unten korrigiert. (248 statt 276).

-          Offene und gebundene Ganztagesplätze wurden erhöht 154/93 statt 142/69.

-          Eine Abdeckung der Ferien ist über die stadtweiten Angebote des Erlanger Familienbündnis möglich. Hier waren bislang immer ausreichend Plätze vorhanden.

Allerdings wurden im Hermann-Hedenus Sprengel folgende historische und qualitative Aspekte in die Bedarfseinschätzung miteinbezogen:

-          Die Versorgungssicherheit mit Ganztagesplätzen durch die Schule war in der Vergangenheit immer wieder „wackelig“ bis sehr schwierig.

-          Ein Angebot der Jugendhilfe ist bislang nicht vorhanden und würde die Wahlmöglichkeit für Eltern erweitern.

-          Ein Hortangebot könnte auch von Kindern aus Büchenbach genutzt werden.

-          In der Schülerprognose sind ukrainische Kinder aufgrund Ihres unklaren Aufenthaltsstatus nicht eingerechnet, hier könnte die Entwicklung auch ganz anderes verlaufen.

Die Jugendhilfeplanung bestätigt deshalb einen Bedarf für die Errichtung einer Hortgruppe sowie weiterhin den Bedarf der drei Kindergartengruppen im Hermann-Hedenus- Sprengel.

 

Die Finanzierung der hier dargestellten Maßnahmen soll nach dem Erlanger Grundsatzbeschluss erfolgen (vgl. Vorlage Nr. 510/074/2022). Demnach wird dem Träger ein Baukostenzuschuss der Stadt Erlangen in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Nach förderrechtlicher Beurteilung durch das Stadtjugendamt sind für die Sanierung des St. Heinrich Kindergartens sowie für die Errichtung eines Kinderhortes im Gemeindezentrum der katholischen Kirche St. Heinrich folgende Kosten zuweisungsfähig:

 

Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 28 BayKiBiG

Förderfähige Fläche lt. Summenraumprogramm

-

525 m²

Kostenrichtwert

-

6.639 €/m²

Förderfähige Kosten

525 m² x 6.639 €/qm

3.485.475,00 €

Tatsächliche Kosten lt. Kostenberechnung des Architekturbüros

 

2.341.798,19 €

 

Baukostenzuschuss geplant

100%

2.341.799,00 €

Anteil der Regierung Mittelfranken (50%)

1.170.900,00 €

Anteil Stadt Erlangen (50%)

 

1.170.899,00 €

 

Zuschuss zu den Ausstattungskosten nach den Erlanger Grundsatzbeschluss (512/062/2018)

Anzahl Plätze Kindergarten

-

75

Anzahl Plätze Kinderhort

 

25

Fördersatz

-

1.250 €/Platz

Ausstattungszuschuss Kindergarten

75 Plätze x 1.250 €/Platz

93.750,00 €

Ausstattungszuschuss Kinderhort

25 Plätze x 1.250 €/Platz

31.250,00 €

Ausstattungszuschuss geplant

 

125.000,00 €

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Durch die energieeffiziente Gebäudesanierung sinken die CO2-Emissionen. Der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Belüftung und Licht wird durch die gezielten baulichen Maßnahmen minimiert und schont so die Ressourcen der Umwelt.

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

2.341.799

    125.000

bei IPNr.: 365D.880

bei IPNr.: 365D.880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

1.170.900

bei IPNr: 365D.610ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: