1.
Im Rahmen der Generalsanierung des katholischen
Kindergartens St. Heinrich und der Horterweiterung werden 25 Hortplätze und
weiterhin 75 Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
2. Die Kath. Kirchenstiftung St. Heinrich erhält für die Generalsanierung und die Erweiterung einen Baukostenzuschuss nach Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG in Höhe von voraussichtlich 2.341.799 € und einen Ausstattungskostenzuschuss von maximal 125.000 €.
3. Sollten sich während der Bauzeit die Berechnungsgrundlagen (z. B. Kostenrichtwert, förderfähige Fläche, Baukosten) ändern, verändert sich der Zuschuss entsprechend.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung des
Platzangebotes im Ortsteil Alterlangen, um den Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz zu gewährleisten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung der Baukosten für die Generalsanierung des Kindergartens St. Heinrich sowie die Errichtung eines Kinderhortes im anliegenden Gemeindezentrum der katholischen Kirche St. Heinrich nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG.
Bezuschussung der Ausstattungskosten gemäß dem freiwilligen Ausstattungszuschuss der Stadt Erlangen (vgl. Vorlage Nr. 512/062/2018).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Kindergartens St. Heinrich ist über 50 Jahre alt und befindet sich daher in einem Zustand, der eine Generalsanierung notwendig macht. Deshalb wird der Kindergarten St. Heinrich ab voraussichtlich Anfang 2025 energetisch saniert und modernisiert. Dadurch wird langfristig und nachhaltig Energie eingespart und der Aufenthalt im Kindergarten wird für die Kinder und das Personal deutlich angenehmer.
Außerdem wird ein Kinderhort im Gemeindezentrum der katholischen Kirche St. Heinrich errichtet. Die neu gegründete Hortgruppe wird die Räumlichkeiten des Gemeindezentrums der katholischen Kirche St. Heinrich nutzen. Diese Räumlichkeiten müssen für die Nutzung durch die Hortgruppe dementsprechend renoviert und ausgestattet werden.
Stellungnahme der Jugendhilfeplanung:
Durch die Errichtung eines Kinderhortes im Gemeindezentrum der katholischen Kirche St. Heinrich werden 25 neue Betreuungsplätze geschaffen.
Rein zahlenmäßig sieht die
Entwicklung so aus, dass mittelfristig eine Abdeckung des Rechtsanspruches im
Hermann-Hedenus Sprengel möglich ist.
Das liegt an folgenden Faktoren:
-
Die
Schülerprognose bis 2030 wurde nach unten korrigiert. (248 statt 276).
-
Offene
und gebundene Ganztagesplätze wurden erhöht 154/93 statt 142/69.
-
Eine
Abdeckung der Ferien ist über die stadtweiten Angebote des Erlanger
Familienbündnis möglich. Hier waren bislang immer ausreichend Plätze vorhanden.
Allerdings wurden im
Hermann-Hedenus Sprengel folgende historische und qualitative Aspekte in die
Bedarfseinschätzung miteinbezogen:
-
Die
Versorgungssicherheit mit Ganztagesplätzen durch die Schule war in der
Vergangenheit immer wieder „wackelig“ bis sehr schwierig.
-
Ein
Angebot der Jugendhilfe ist bislang nicht vorhanden und würde die
Wahlmöglichkeit für Eltern erweitern.
-
Ein
Hortangebot könnte auch von Kindern aus Büchenbach genutzt werden.
-
In der
Schülerprognose sind ukrainische Kinder aufgrund Ihres unklaren
Aufenthaltsstatus nicht eingerechnet, hier könnte die Entwicklung auch ganz
anderes verlaufen.
Die Jugendhilfeplanung bestätigt deshalb einen Bedarf für die Errichtung einer Hortgruppe sowie weiterhin den Bedarf der drei Kindergartengruppen im Hermann-Hedenus- Sprengel.
Die Finanzierung der hier dargestellten Maßnahmen soll nach dem Erlanger Grundsatzbeschluss erfolgen (vgl. Vorlage Nr. 510/074/2022). Demnach wird dem Träger ein Baukostenzuschuss der Stadt Erlangen in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Nach förderrechtlicher Beurteilung durch das Stadtjugendamt sind für die Sanierung des St. Heinrich Kindergartens sowie für die Errichtung eines Kinderhortes im Gemeindezentrum der katholischen Kirche St. Heinrich folgende Kosten zuweisungsfähig:
Zuschuss zu den
Baukosten nach Art. 28 BayKiBiG |
||
Förderfähige Fläche lt. Summenraumprogramm |
- |
525 m² |
Kostenrichtwert |
- |
6.639 €/m² |
Förderfähige Kosten |
525 m² x 6.639 €/qm |
3.485.475,00 € |
Tatsächliche Kosten lt. Kostenberechnung des Architekturbüros |
|
2.341.798,19 € |
Baukostenzuschuss geplant |
100% |
2.341.799,00 € |
Anteil der Regierung Mittelfranken (50%) |
1.170.900,00 € |
|
Anteil Stadt Erlangen (50%) |
|
1.170.899,00 € |
Zuschuss zu den
Ausstattungskosten nach den Erlanger Grundsatzbeschluss (512/062/2018) |
||
Anzahl Plätze Kindergarten |
- |
75 |
Anzahl Plätze Kinderhort |
|
25 |
Fördersatz |
- |
1.250 €/Platz |
Ausstattungszuschuss Kindergarten |
75 Plätze x 1.250 €/Platz |
93.750,00 € |
Ausstattungszuschuss Kinderhort |
25 Plätze x 1.250 €/Platz |
31.250,00 € |
Ausstattungszuschuss
geplant |
|
125.000,00 € |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Durch die energieeffiziente Gebäudesanierung sinken die CO2-Emissionen. Der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Belüftung und Licht wird durch die gezielten baulichen Maßnahmen minimiert und schont so die Ressourcen der Umwelt.
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 2.341.799 € 125.000 |
bei IPNr.: 365D.880 bei IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ 1.170.900 |
bei IPNr: 365D.610ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: