Betreff
Beantragung Beratungsförderung und Beauftragung eines Beratungsunternehmens zur Analyse der Breitbandversorgung in der Stadt Erlangen
Vorlage
II/WA/024/2023
Aktenzeichen
II/WA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Schaffung und der Erhalt einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Breitbandinfrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung, um die Attraktivität der Stadt Erlangen als Wohn- und Wirtschafts-standort zu erhalten. Aufgrund der schnellen technologischen Fortschritte sowie einer zunehmen-den Digitalisierung unseres Lebens wird der Breitbandbedarf in den kommenden Jahren weiter zu-nehmen. Wie wichtig eine schnelle und zuverlässige Internetverbindung schon heute für unser Le-ben und Arbeiten ist, hat die Zunahme des Arbeitens aus dem Homeoffice gezeigt.

 

Der größte Teil des Erlanger Stadtgebietes ist aktuell mit mindestens 100 Mbit/s im Download rela-tiv gut versorgt. Einzelnen Teilen der Stadt steht aus verschiedenen Gründen jedoch nur eine gerin-gere Versorgung zur Verfügung. Um die Breitbandversorgung in den bisher weniger gut versorgten Stadtgebieten zu verbessen, möchte die Wirtschaftsförderung die Möglichkeiten eines geförderten Breitbandausbaus in der Stadt Erlangen untersuchen.

 

Um den Ausbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes auch in den Gebieten zu fördern, in denen für die kommenden Jahre kein eigenwirtschaftlicher Ausbau zu erwarten ist, hat die Bundesregierung am 31. März 2023 die „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ veröffentlicht. Im Rah-men der Bundesrichtlinie können Gebiete gefördert werden, die mit keiner zuverlässigen Datenrate von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download versorgt sind. Gebiete, in denen bereits zwei NGA-Netze (Next-Generation-Access-Netz) vorhanden sind, sind von der För-derung ausgeschlossen (schwarzer Fleck). Der Freistaat Bayern plant die Kofinanzierung von Pro-jekten, die über den Bund gefördert werden, fortzusetzen. Die Veröffentlichung einer aktuellen Ko-finanzierungsrichtlinie wird voraussichtlich bis zum Sommer 2023 erwartet. Zusammen mit der Ko-finanzierung des Freistaats Bayern könnten Maßnahmen im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslü-ckenmodells bzw. des Betreibermodells mit einer Förderung von bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten rechnen. Die restlichen mindestens 20 Prozent der Kosten sind vom Zuwendungsempfän-ger zu tragen.

 

Neben der reinen Infrastrukturförderung kann beim Bund durch die Kommune eine einmalige För-derung in Höhe von bis zu 50.000 Euro für externe Beratungs- und Planungsleistungen beantragt werden. Dabei handelt es sich um eine hundertprozentige Zuwendung für externe Beratungsleis-tungen, die der Vorbereitung und Durchführung einer durch die Bundesrichtlinie geförderten Aus-baumaßnahme dienen.

 

Um einen besseren Überblick über die aktuelle Breitbandversorgung und den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen zu erhalten sowie um mögliche förderfähige Gebiete in der Stadt Erlangen zu identifizieren, beantragt die Verwaltung eine Beratungsförderung beim Bund in Höhe von 50.000 Euro. Mit diesen Mitteln soll ein externes Beratungsunternehmens zur fachlichen Beratung und Begleitung des geförderten Breitbandausbaus beauftragt werden. Auf städtischer Seite ist vor allem die Vorfinanzierung der Ausgaben sicherzustellen. Im Rahmen der Beratungsförderung werden förderfähige, vorfinanzierte Ausgaben in Höhe von bis zu 50.000 Euro durch den Bund zurückerstattet.

 

Damit die Untersuchungen zur Vorbereitung einer möglichen Beteiligung an der Infrastrukturförde-rung den konkreten Förderrichtlinien des Bundes sowie des Freistaates Bayern gerecht werden, ist die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens dringend erforderlich.

 

Die fachliche Begleitung soll im ersten Schritt u.a. folgende Maßnahmen umfassen (Beratungspha-se 1): die Durchführung eines Branchendialogs mit Telekommunikationsunternehmen mit dem Ziel einen Überblick über mögliche, eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte zu erhalten, die Analyse der Ist-Versorgung im kompletten Stadtgebiet (Bestandsaufnahme), die Durchführung einer kombinier-ten Markterkundung (für das gesamte Stadtgebiet), die Festlegung potentieller Ausbaugebiete inkl. Kostenkalkulation sowie die Unterstützung bei der Auswahl des besten Ausbaumodells für die Stadt Erlangen (Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell).

 

Die zur Vorfinanzierung der Beratungsleistung notwendigen finanziellen Mittel für das Jahr 2023 können im Budget der Wirtschaftsförderung abgebildet werden. Die für das Jahr 2024 benötigten Mittel zur Vorfinanzierung von Beratungsleistungen werden durch die Wirtschaftsförderung im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2024 als Teil des Budgetansatzes eingebracht.

 

Falls auf Basis der Untersuchungsergebnisse der Beratungsphase 1 eine Beteiligung am geförder-ten Breitbandausbau (Infrastrukturförderung) durch den Erlanger Stadtrat beschlossen wird, wird auch für die weiteren Schritte im Förderverfahren eine fachliche Beratung und Begleitung notwen-dig sein (Beratungsphase 2). Die Inhalte der Beratungsphase 2 hängen dabei grundlegend von den in der Beratungsphase 1 geschlossenen Erkenntnissen sowie vom darauffolgenden Beschluss des Erlanger Stadtrates ab.