Betreff
Ermäßigung des 49-Euro-Tickets für Inhaber*innen des Erlangen Pass sowie des ErlangenPassPlus
Vorlage
50/091/2023
Aktenzeichen
WM021/V/50
Art
Beschlussvorlage
  1. Zum 01.09.23 wird der Erwerb des Deutschlandtickets (49-Euro-Tickets) für die Inhaber*innen ErlangenPasses auf 19 Euro ermäßigt.
  2. Bei Einführung des ErlangenPass Plus gilt diese Regelung gleichermaßen für die Inhaber*innen des ErlangenPass Plus.
  3. Bei einer Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket erfolgt eine dynamische Preisanpassung entsprechend der prozentualen Steigerung beim Deutschlandticket.    

4.       Eine zusätzliche Ermäßigung für das „Ermäßigungsticket“ des Landes Bayern für Studierende und Auszubildende (29-Euro-Ticket) durch den ErlangenPass kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht erfolgen.

5.       Es ist daher zunächst durch die Verwaltung zu prüfen und ein Vorschlag zu erarbeiten, ob und in welcher Form Studierende und Auszubildende in den Erlangen Pass beziehungsweise ErlangenPass Plus ohne ermäßigtes Deutschlandticket einbezogen werden können.

      6.     Der Antrag der SPD-Fraktion vom 25.05.2023 (Nr. 080/2023) ist damit bearbeitet. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Zum 01.05.2023 wurde das Deutschlandticket eingeführt, um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu machen und die Nutzerzahlen zu erhöhen.

        Für das Deutschlandticket gibt es folgende Rahmenbedingungen:

·         Das Deutschlandticket gibt es nur als digitales Abonnement in Form einer Chipkarte oder als Handyticket.

·         Das Ticket gilt in der Regel bundesweit in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs.

·         Die Zahlungsweise ist monatlich per Lastschrift; Barzahlungen sind nicht möglich.

·         Das Ticket kann (ohne Kündigungsgebühr) monatlich gekündigt werden.

·         Der Preis beträgt 49 Euro/Monat und soll ab dem Kalenderjahr 2024 jährlich entsprechend der Inflation erhöht werden.

ErlangenPass-Inhaber*innen können auch bisher den öffentlichen Nahverkehr zu ermäßigten Preisen nutzen. Folgende Abos/ Fahrkarten können mit einer Ermäßigung von 50 % erworben werden:

 

Angebot

Regulärer Preis

Ermäßigter Preis

Jahresabo

44,80 €

22,40 €

Abo 6

52,20 €

26,10 €

Abo 3

55,40 €

27,70 €

9-Uhr-Abo

27,50 €

13,70 €

Solo 31

59,30 €

29,60 €

4-Ticket-Erwachsene

9,00 €

4,50 €

4-Ticket-Kinder

4,50 €

2,20 €


Da sich diese Angebote allerdings ausschließlich auf Fahrten im Stadtgebiet Erlangen beschränken, ist das Deutschlandticket mit der Ausweitung auf das gesamte Bundesgebiet natürlich auch für ErlangenPass-Inhaber*innen in vielen Fällen wesentlich attraktiver.

        Zudem wäre der Erwerb des Deutschlandtickets zu einem Preis von 19 Euro wesentlich günstiger als nahezu alle bisherigen Monatsfahrkarten.
Mit der Möglichkeit das Deutschlandticket zu einem ermäßigten Preis zu erwerben, werden neben einer verstärkten Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs auch den ErlangenPass- Inhaber*innen wesentlich größere Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.

 

        Bayerisches Ermäßigungsticket für Studierende und Auszubildende sowie für Freiwilligendienstleistende

 

        In Bayern wird das sog Ermäßigungsticket (29-Euro-Ticket) für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende zum 01.09.2023 und das Ermäßigungsticket für Studierende zum Wintersemester 2023/2024 eingeführt. Das Ticket kann zu einem Preis von 29 Euro erworben werden, ist wie das D-Ticket monatlich kündbar und gilt in der gesamten Bundesrepublik.

       

        Mit dem ErlangenPass beziehungsweise ErlangenPass Plus könnte dieser Berechtigtenkreis das D-Ticket jedoch zum Preis von 19 Euro erwerben, anstelle zu einem Preis von 29 Euro für das bayerische Ermäßigungsticket. Damit würde das bayerische Ermäßigungsticket für diesen Berechtigtenkreis in Erlangen durch die städtische Ermäßigung praktisch unattraktiv gemacht, da die Betroffenen die günstigere Variante mit dem ErlangenPass beziehungsweise ErlangenPass Plus wählen würden. Die daraus resultierenden Erstattungskosten an die ESTW in Höhe von 30 Euro je genutzten Ermäßigungsticket wären vollständig durch die Stadt Erlangen zu tragen. Das Ermäßigungsticket ist dagegen eine durch den Freistaat Bayern angebotene und vom Freistaat Bayern bezuschusste Variante.

 

        Eine zusätzliche Ermäßigung für das „Ermäßigungsticket“ des Landes Bayern für Studierende und Auszubildende (29-Euro-Ticket) durch den ErlangenPass beziehungsweise ErlangenPass Plus kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht erfolgen.

 

        Aufgrund der Einführung des Ermäßigungstickets durch das Land Bayern ist die Aufnahme von Studierenden und Auszubildenden als Berechtigte in den ErlangenPass beziehungsweise ErlangenPass Plus deshalb insgesamt neu zu bewerten.

 

        Amt 50 prüft daher gesondert, welche alternativen Handlungsmöglichkeiten und damit verbundene Konsequenzen sich aufgrund des Ermäßigungstickets für die Einführung des ErlangenPass beziehungsweise ErlangenPass Plus für Studierende und Auszubildende ergeben.

         

         

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit Antrag vom 25.05.2023 (Nr. 080/2023) beantragt die SPD-Fraktion, analog zum Beschluss des Nürnberger Stadtrats vom 26.04.2023, den Preis des ermäßigten Deutschlandtickets für ErlangenPass-Bezieher*innen sowie ErlangenPass Plus-Bezieher*innen auf 19 Euro pro Monat festzusetzen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      ErlangenPass-Inhaber*innen sollen – analog der Nürnberger Regelung – das Deutschlandticket zu einem Preis von 19 Euro/Monat (Ermäßigung um ca. 60 %) erwerben können.

 

        Grundsatz

Die Umsetzung erfolgt analog der Regelungen bei den bereits bestehenden Angeboten:

·         Die Ausgabe/ der Erwerb des ermäßigten Deutschlandtickets erfolgt ausschließlich im Kundenbüro.

·         Als Berechtigungsnachweis muss neben dem ErlangenPass ein gültiger Lichtbildausweis vorgelegt werden.

·         ErlangenPass-Inhaber*innen zahlen den Betrag von 19 Euro per Lastschrift.

·         Das Deutschlandticket wird nur als Chipkarte ausgegeben; bereits bestehende Chipkarten werden auch weiterhin verwendet.

·         Der Zuschuss der Stadt Erlangen wird monatlich für alle gültigen ErlangenPass-Deutschlandtickets von der ESTW Stadtverkehr GmbH in Rechnung gestellt.

       

Bei einer Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket erfolgt eine dynamische Preisanpassung entsprechend der prozentualen Steigerung beim Deutschlandticket.          

 

        Einführung ErlangenPass Plus

        Bereits im Rahmenkonzept zur Einführung des ErlangenPass Plus (Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2022; Nr. 50/085/2022) wurde festgelegt, dass vergünstigte Angebote gleichermaßen für den ErlangenPass wie den ErlangenPass Plus gelten.

        Dies gilt selbstverständlich auch für ein ermäßigtes Deutschlandticket.

 

        Zeitpunkt der Einführung

        Das Deutschlandticket wurde zum 01.05.2023 eingeführt. Die Ermäßigung für die ErlangenPass-Inhaber*innen auf 19 Euro soll zum 01.09.2023 erfolgen; eine frühere Einführung ist aufgrund der (auch bei den ESTW) erforderlichen vorbereitenden Arbeiten nicht möglich.

 

        Für die künftigen ErlangenPass Plus-Inhaber*innen soll der Erwerb des ermäßigten Deutschlandtickets ab Einführung/ Implementierung des ErlangenPass Plus möglich sein.

       

        Gleichzeitig soll im Kalenderjahr 2024 eine Evaluation stattfinden, inwieweit bei Einführung des ermäßigten Deutschlandtickets die bisher bestehenden ermäßigten Tickets in Anspruch genommen werden. Evtl. werden dann Angebote wie z.B. das Jahresabonnement aus dem „ErlangenPass-Sortiment“ genommen, wenn sie durch das ermäßigte Deutschlandticket nicht mehr in Anspruch genommen werden.

 

Kosten für die Stadt Erlangen
Im Haushalt 2023 ist für die ermäßigten ÖPNV – Tickets ein Erstattungsbetrag in Höhe von 305.000 € einkalkuliert. Dieser Betrag beruhte auf eine Prognose Mitte des Jahres 2022; folgende Aspekte wurden hierbei berücksichtigt:

·         Ab dem Kalenderjahr 2023 erfolgt die Ermäßigung der Tickets mit dem ErlangenPass erstmals in einem kompletten Kalenderjahr um 50 % (vorher 30 %)

·         Die bereits beschlossenen Tariferhöhungen um 5% wurden einkalkuliert

·         Aufgrund der hohen Anzahl an geflüchteten Menschen insbesondere aus der Ukraine und dem häufig damit einhergehenden Sozialleistungsbezug nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) bzw. dem SGB (Sozialgesetzbuch) II oder XII ging man von einer Steigerung der Nutzerzahlen von 20 % in 2023 aus.

         

        Diese Prognose erscheint nach heutiger Einschätzung sehr realistisch gewesen zu sein. Bei einem Erstattungsbetrag in Höhe von rund 95.000 Euro für die Monate 01/2023 bis 04/2023 auf der einen Seite und sicherlich noch steigenden Zahl der Nutzer*innen des ErlangenPasses wird dieses Budget auf jeden Fall ausgeschöpft werden (s.u.).

 

        Mit der Einführung des 19-Euro-Tickets werden für die Kalkulation des Erstattungsbetrages folgende Prognosen über einen Wechsel von Abo-Kund*innen auf das 19-Euro-Ticket getroffen:

 

·         Bisher Jahres-, 3- oder 6-Monats-Abo: Nahezu alle Kund*innen, die heute ein 3- oder 6- Monatsabo oder ein Jahresabo nutzen, werden vermutlich auf das günstigere 19-Euro-Ticket umsteigen. Ausgehend von den Nutzerzahlen im April 2023 wird eine Anzahl von rund 750 Nutzungen mit dem 19-Euro-Ticket geschätzt.

·         Bisher 9-Uhr-Abo oder Solo 31-Ticket: Es wird angenommen, dass der größere Teil der Kund*innen mit 9-Uhr-Abo oder Solo 31-Ticket aus Kostengründen bzw. wegen der höheren Flexibilität (zeitlich; kein begrenztes Tarifgebiet) auf das Deutschlandticket umsteigen wird. Geschätzt werden hierbei rund 75 Prozent beziehungsweise rund 400 Nutzungen.

Ein kleinerer Teil wird vermutlich jedoch die bisherige Ticket -Variante beibehalten, insbesondere die Solo 31, da hierzu keine gesonderte Kündigung notwendig ist (anders als beim 19-Euro-Ticket, das jeweils bereits bis zum 10. des Monats gekündigt werden muss, wenn nach diesem Monat kein weiterer Bedarf mehr besteht). Es wird angenommen, dass dies insgesamt rund 25 Prozent der Kund*innen beziehungsweise rund 140 Nutzungen betrifft.

·         Bisher 4er-Ticket: Kund*innen, die bisher lediglich das 4er-Ticket für Kinder oder Erwachsene für einzelne Fahrten genutzt haben, werden vermutlich nicht auf das 19-Euro-Ticket umsteigen, da in diesen Fällen kein Preisvorteil besteht. Hierbei handelte es sich im April 2023 um insgesamt rund 550 Nutzungen.

·         Bisher kein Ticket: Geschätzt wird, dass rund 150 Kund*innen neu hinzukommen werden, die bisher kein Ticket hatten, aber künftig die Vorteile des 19-Euro-Ticket nutzen wollen

       

Auf der Grundlage dieser Schätzungen und ausgehend von den Nutzungszahlen für April 2023 werden durch den Wechsel von bisherigen Abo-Kund*innen sowie durch neu hinzukommende Kund*innen für das 19-Euro-Ticket Erstattungskosten von rund 325.000 Euro jährlich entstehen.

Hinzu kommen die bisherigen Erstattungen für Kund*innen, die nach den oben genannten Schätzungen nicht zum 19-Euro-Ticket wechseln. Auf der Grundlage der Nutzungszahlen von April 2023 ist hierbei mit Erstattungen von rund 70.000 Euro jährlich zu rechnen.

Unter Berücksichtigung der genannten Schätzungen wird der jährliche Erstattungsbetrag somit insgesamt rund 395.000 Euro jährlich betragen.

Im Zeitraum von Januar bis April 2023 wurden insgesamt rund 95.000 Euro erstattet. Bei unveränderter Nutzung und unveränderten Erstattungsbedingungen entspräche dies auf das weitere Jahr hochgerechnet einem Erstattungsbetrag von rund 285.000 Euro.

Durch das neu eingeführte 19-Euro-Ticket wird sich der Erstattungsbetrag unter der Voraussetzung der obigen Schätzungen also um rund 110.000 Euro im Jahr erhöhen.

 

Mit der Einführung des ErlangenPass Plus wird nach derzeitiger Einschätzung von einer zusätzlichen jährlichen Steigerung der geschätzten Gesamtkosten um 20 %, d.h. um weitere 79.000 € je Haushaltsjahr ausgegangen. 

Diese insgesamt steigenden Kosten werden bei den Haushaltsplanungen 2024 berücksichtigt werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2023 werden die oben genannten bisherigen Erstattungskosten für den Zeitraum Januar bis April 2023 bis August 2023 hochgerechnet. Ab September kann das 19-Euro-Ticket mit dem ErlangenPass erworben werden, so dass für den Zeitraum September bis Dezember 2023 die oben genannten Schätzungen zugrunde gelegt werden. Insgesamt ergibt sich daraus für das Haushaltsjahr 2023 ein erwarteter Erstattungsbetrag von 321.000 Euro.

 

Alle Kalkulationen stehen unter dem Vorbehalt der oben genannten Erwartungen zu den Nutzungen bzw. Veränderungen im Nutzungsverhalten. Darüber bestehen weitere Unwägbarkeiten, die die Kalkulationen verändern können (z.B. Preissteigerung des Deutschlandtickets in 2024 oder den Folgejahren und damit auch beim 19-Euro-Ticket und dessen Nutzung). Diese sind derzeit aber nicht belastbar abzuschätzen und zu kalkulieren.

 

       

 

       

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto: 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   500010/35172050/530101     

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: 1 Antrag der SPD-Fraktion vom 25.05.2023