Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 036/2023 der Klimaliste Erlangen ist damit abschließend
bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Frühförderung Kinderhilfe
befindet sich in der Hofmannstraße 67, welches das Eckhaus zur Gebbertstraße
ist. Einen Eingang zur Gebbertstraße findet man dort nicht, ein Eingang ist
lediglich zur Hofmannstraße vorhanden.
In Kap. XI der Verwaltungsvorschrift zu Z 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit)
sind unter anderem Kindergärten, -tagesstätten, -krippen und -horte genannt,
die zu einer Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
berechtigen. Einrichtungen zur Frühförderung sind nicht dabei. Dies ist auch
folgerichtig.
Die Frühförderung Kinderhilfe Erlangen betreut Kinder hauptsächlich in
Einzeltherapie sowie bei Bedarf auch in kleinen Gruppen. Deshalb werden die
Kinder üblicherweise zeitlich über den Tag verteilt gebracht und geholt.
Somit fehlt die
Vergleichbarkeit zu einer Kindertagesstätte, in der viele Kinder in engen
Zeitfenstern die Einrichtung betreten und wieder verlassen. Zudem werden in
Kindertagesstätten auch gemeinschaftliche Ausflüge durchgeführt.
Außerdem müssen die Einrichtungen
über einen direkten Zugang zur Straße, in diesem Fall der Gebbertstraße,
verfügen. Dies ist hier nicht der Fall, zudem ist die Hofmannstraße bereits
Teil einer Zone 30. Ebenso wenig ist dort starker Ziel- und Quellverkehr zu
beobachten.
Damit sind die Voraussetzungen
einer Geschwindigkeitsbeschränkung nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO nicht
erfüllt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 036/2023 der Klimaliste Erlangen