Betreff
Tempo 30 Gebbertstraße Höhe Frühförderung Kinderhilfe (Kreuzung Hofmannstraße), Antrag Nr. 036/2023 der Klimaliste Erlangen
Vorlage
614/071/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 036/2023 der Klimaliste Erlangen ist damit abschließend bearbeitet.  


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Frühförderung Kinderhilfe befindet sich in der Hofmannstraße 67, welches das Eckhaus zur Gebbertstraße ist. Einen Eingang zur Gebbertstraße findet man dort nicht, ein Eingang ist lediglich zur Hofmannstraße vorhanden.
In Kap. XI der Verwaltungsvorschrift zu Z 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit) sind unter anderem Kindergärten, -tagesstätten, -krippen und -horte genannt, die zu einer Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h berechtigen. Einrichtungen zur Frühförderung sind nicht dabei. Dies ist auch folgerichtig.
Die Frühförderung Kinderhilfe Erlangen betreut Kinder hauptsächlich in Einzeltherapie sowie bei Bedarf auch in kleinen Gruppen. Deshalb werden die Kinder üblicherweise zeitlich über den Tag verteilt gebracht und geholt.

Somit fehlt die Vergleichbarkeit zu einer Kindertagesstätte, in der viele Kinder in engen Zeitfenstern die Einrichtung betreten und wieder verlassen. Zudem werden in Kindertagesstätten auch gemeinschaftliche Ausflüge durchgeführt.

Außerdem müssen die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße, in diesem Fall der Gebbertstraße, verfügen. Dies ist hier nicht der Fall, zudem ist die Hofmannstraße bereits Teil einer Zone 30. Ebenso wenig ist dort starker Ziel- und Quellverkehr zu beobachten.

Damit sind die Voraussetzungen einer Geschwindigkeitsbeschränkung nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO nicht erfüllt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 036/2023 der Klimaliste Erlangen