Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 033/2023 des Ortsbeirates Frauenaurach ist damit abschließend
bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Von-Lentersheim-Straße ist eine
Sackgasse, wodurch faktisch nur die Anwohner und die Lieferdienste durch diese
Straße fahren. Dies bedeutet, dass dort nur sehr wenig Verkehr herrscht.
Generell stehen Verkehrszeichen rechts (Kap III, Nr. 9, der VwV zu §§ 39 bis 43
StVO). Nur da, wo es nötig ist (bspw. wegen Gefahr und schlechter Sicht),
stehen diese beidseitig. Links alleine stehen Verkehrszeichen nur, wenn diese
nicht zu Missverständnissen führen können.
Üblicherweise sucht der Verkehrsteilnehmende die Verkehrszeichen am rechten
Fahrbahnrand. Vorliegend besteht an dieser Stelle kein Grund zum Versetzen des
Verkehrszeichens, da dies gut sichtbar am rechten Rand aufgestellt ist.
Ebenso besteht kein Grund das Verkehrszeichen Verkehrsberuhigter Bereich
nochmals zu erklären. Regelmäßig bedürfen Verkehrszeichen keiner Erklärung.
Dies gilt vor allem, wenn Verkehrszeichen bereits vor Jahrzehnten eingeführt
worden sind.
Im Ergebnis ist hier weder eine Versetzung des Schildes noch ein zusätzliches
Schild, dass die Verkehrsregeln erklärt, sinnvoll und notwendig. Hier fahren
die Anwohner und die Lieferdienste zu schnell.
Die Abteilung Straßenverkehr und Baustellen wird eine Geschwindigkeitsmessung
beauftragen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 033/2023 des Ortsbeirates Frauenaurach