Betreff
Beschilderung in der Von-Lentersheim-Straße, Antrag Nr. 033/2023 des Ortsbeirates Frauenaurach
Vorlage
614/070/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 033/2023 des Ortsbeirates Frauenaurach ist damit abschließend bearbeitet.  


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Von-Lentersheim-Straße ist eine Sackgasse, wodurch faktisch nur die Anwohner und die Lieferdienste durch diese Straße fahren. Dies bedeutet, dass dort nur sehr wenig Verkehr herrscht.
Generell stehen Verkehrszeichen rechts (Kap III, Nr. 9, der VwV zu §§ 39 bis 43 StVO). Nur da, wo es nötig ist (bspw. wegen Gefahr und schlechter Sicht), stehen diese beidseitig. Links alleine stehen Verkehrszeichen nur, wenn diese nicht zu Missverständnissen führen können.
Üblicherweise sucht der Verkehrsteilnehmende die Verkehrszeichen am rechten Fahrbahnrand. Vorliegend besteht an dieser Stelle kein Grund zum Versetzen des Verkehrszeichens, da dies gut sichtbar am rechten Rand aufgestellt ist.
Ebenso besteht kein Grund das Verkehrszeichen Verkehrsberuhigter Bereich nochmals zu erklären. Regelmäßig bedürfen Verkehrszeichen keiner Erklärung. Dies gilt vor allem, wenn Verkehrszeichen bereits vor Jahrzehnten eingeführt worden sind.
Im Ergebnis ist hier weder eine Versetzung des Schildes noch ein zusätzliches Schild, dass die Verkehrsregeln erklärt, sinnvoll und notwendig. Hier fahren die Anwohner und die Lieferdienste zu schnell.
Die Abteilung Straßenverkehr und Baustellen wird eine Geschwindigkeitsmessung beauftragen.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 033/2023 des Ortsbeirates Frauenaurach