Der Bau- und Werkausschuss nimmt das Verwaltungshandeln wohlwollend zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird wie in der Begründung dargestellt, die weiteren Schritte veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
In der UVPA Sitzung am 18.10.2022 wurde im Rahmen der Ausarbeitung des Verkehrskonzeptes Erlangen Süd ein Zwischenbericht vorgestellt, der u.a. darstellt, dass der Verkehr auf der B4 zu 90 % aus Ziel- und Quellverkehr nach und von Erlangen besteht. Ein, das Bundesfernstraßennetz prägender weiträumiger Verkehrsanteil liegt nicht bzw. nur untergeordnet vor.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In §1 Abs.1 des Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Gemäß §2 Abs.4 ist eine Bundesfernstraße, bei der sich die Verkehrsbedeutung geändert hat und bei der die Voraussetzungen des § 1 Abs.1 weggefallen sind, entweder unverzüglich einzuziehen, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen (Einziehung), oder unverzüglich dem Träger der Straßenbaulast zu überlassen, der sich nach Landesrecht bestimmt (Abstufung).
Aus dem o.g. Gutachten ergibt sich, dass die weiträumige Verkehrsbedeutung dem Grunde nach nicht mehr vorliegt. Unter Berücksichtigung der Regelungen des FStrG sind die notwendigen Schritte für eine Abstufung in die Wege zu leiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern ein Umstufungskonzept ausarbeiten und dem für die Umstufung zuständigen Fernstraßen-Bundesamt vorlegen.
Prozessbegleitend sind hierbei auch noch entsprechende Vereinbarung und weitere gehende Regelungen zu erarbeiten, da mit einer Abstufung auch die Baulast, Eigentum und Unterhaltsverpflichtung sowie Verkehrssicherungspflicht auf den künftigen Träger der Straßenbaulast (Stadt Erlangen) übergehen wird.
In einer groben
Abschätzung ergeben sich für den rd. 4,6 km langen Straßenabschnitt folgende
jährlichen Betriebs- und Unterhaltsaufwendungen.
- Instandhaltung Straße
und Bauwerke rd. 390.000,- €/a
- Betriebsdienst Straße und Bauwerke
rd. 100.000,- €/a
- Winterdienst und Reinigung rd. 250.000,- €/a
- Stadtgrün rd. 220.000,- €/a
Neben den o.g. jährlichen Folgekosten werden sich auch noch einmalige Kosten in einer noch zu ermittelnden Höhe ergeben.
Da diese Straßennetzerweiterung sowohl in der Qualität als auch in der Quantität mit einer deutlichen Aufgabenzunahme verbunden ist, müssen in der weiteren Konkretisierung auch die notwendige Erweiterung der Personal- und Geräteausstattung berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird über die Ergebnisse, sofern die Voraussetzungen von der Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern und vom Fernstraßen-Bundesamt bestätigt werden, informieren und die im Fernstraßengesetz vorgeschriebenen Umstufung begleiten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtsplan