Betreff
Bundesstraße B4 im Stadtgebiet Erlangen, Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung und die Auswirkung auf die Netzbedeutung
Vorlage
66/179/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Werkausschuss nimmt das Verwaltungshandeln wohlwollend zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird wie in der Begründung dargestellt, die weiteren Schritte veranlassen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der UVPA Sitzung am 18.10.2022 wurde im Rahmen der Ausarbeitung des Verkehrskonzeptes Erlangen Süd ein Zwischenbericht vorgestellt, der u.a. darstellt, dass der Verkehr auf der B4 zu 90 % aus Ziel- und Quellverkehr nach und von Erlangen besteht. Ein, das Bundesfernstraßennetz prägender weiträumiger Verkehrsanteil liegt nicht bzw. nur untergeordnet vor.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        In §1 Abs.1 des Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Gemäß §2 Abs.4 ist eine Bundesfernstraße, bei der sich die Verkehrsbedeutung geändert hat und bei der die Voraussetzungen des § 1 Abs.1 weggefallen sind, entweder unverzüglich einzuziehen, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen (Einziehung), oder unverzüglich dem Träger der Straßenbaulast zu überlassen, der sich nach Landesrecht bestimmt (Abstufung).

        Aus dem o.g. Gutachten ergibt sich, dass die weiträumige Verkehrsbedeutung dem Grunde nach nicht mehr vorliegt. Unter Berücksichtigung der Regelungen des FStrG sind die notwendigen Schritte für eine Abstufung in die Wege zu leiten. 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern ein Umstufungskonzept ausarbeiten und dem für die Umstufung zuständigen Fernstraßen-Bundesamt vorlegen.

        Prozessbegleitend sind hierbei auch noch entsprechende Vereinbarung und weitere gehende Regelungen zu erarbeiten, da mit einer Abstufung auch die Baulast, Eigentum und Unterhaltsverpflichtung sowie Verkehrssicherungspflicht auf den künftigen Träger der Straßenbaulast (Stadt Erlangen) übergehen wird.

         

        In einer groben Abschätzung ergeben sich für den rd. 4,6 km langen Straßenabschnitt folgende jährlichen Betriebs- und Unterhaltsaufwendungen.

        - Instandhaltung Straße und Bauwerke  rd.                  390.000,- €/a
- Betriebsdienst Straße und Bauwerke   rd.                  100.000,- €/a

        - Winterdienst und Reinigung                            rd.                          250.000,- €/a

        - Stadtgrün                                                rd.                          220.000,- €/a

 

        Neben den o.g. jährlichen Folgekosten werden sich auch noch einmalige Kosten in einer noch zu ermittelnden Höhe ergeben.

       

        Da diese Straßennetzerweiterung sowohl in der Qualität als auch in der Quantität mit einer deutlichen Aufgabenzunahme verbunden ist, müssen in der weiteren Konkretisierung auch die notwendige Erweiterung der Personal- und Geräteausstattung berücksichtigt werden.

 

Die Verwaltung wird über die Ergebnisse, sofern die Voraussetzungen von der Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern und vom Fernstraßen-Bundesamt bestätigt werden, informieren und die im Fernstraßengesetz vorgeschriebenen Umstufung begleiten.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Übersichtsplan