- Jahresabschluss 2022 -
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2022 einschl. Lagebericht gem. § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
Der Bauausschuss/ Werkausschuss
für den Entwässerungsbetrieb begutachtet den Jahresabschluss des
Wirtschaftsjahres 2022.
Der Stadtrat stellt den
Jahresabschluss 2022 fest und beschließt den bilanziellen Jahresüberschuss in
Höhe von 2.106 TEUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich wirtschaftlicher Führung
und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Feststellung
des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses
- Erteilung der
Entlastung
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Begutachtung
im BWA am 13.06.2023
- Beschluss im RevA voraussichtlich am 12.07.2023
- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des
Jahres-
überschusses und Erteilung der
Entlastung im Stadtrat am 30.11.2023.
Der Jahresabschluss 2022 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) im I. Quartal 2023 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang enthalten sind.
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2022 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2022 durch die Fa. Rödl & Partner, Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg. Die Prüfung erfolgte in einer Hauptprüfung 02.05. – 24.05.2023. Die Prüfung wurde am 24. Mai 2023 abgeschlossen.
Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2022 vollinhaltlich erteilt.
Der Jahresabschluss 2022 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.
Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des Jahresabschlusses ist im Revisionsausschuss voraussichtlich am 12.07.2023 vorgesehen.
Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 30.11.2023 den geprüften Jahresabschluss 2022 feststellen und über die Behandlung des Jahresüberschusses beschließen.
Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2022 in Höhe von 2.106 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.
Die
Mitglieder des BWA’s haben einen Bericht über die Abschlussprüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 für das Geschäftsjahr 2022 des
Wirtschaftsprüfers erhalten.
Die Mitglieder des Stadtrates erhalten einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 für das Geschäftsjahr 2022.
Erläuterung des Jahresergebnisses
Der Entwässerungsbetrieb erzielte im Wirtschaftsjahr 2022 Erlöse und Erträge in Höhe von 27.633 TEUR. Bei betrieblichen Aufwendungen von 23.012 TEUR sowie Zinsaufwendungen von 2.515 TEUR errechnet sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.106 TEUR. Gegenüber dem prognostizierten Jahresüberschuss gemäß Wirtschaftsplan 2022, in Höhe von 1.993 TEUR, ist der ausgewiesene Jahresüberschuss somit um 113 TEUR höher als erwartet.
Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2022 mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers.
Anlage 2: Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers (nicht öffentlich)