Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2022 des Amtes 17
Vorlage
17/031/2023
Aktenzeichen
III/17
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 17 i.H.v. 104.043,94 EUR und dem vorgesehenen Übertragungsvorschlag von 31.213,18 EUR wird zugestimmt. Des Weiteren besteht Einverständnis mit der Rückgabe des Teilbetrages von 72.830,76 Euro gemäß Budgetierungsregel.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung des Budgetübertrages 2022 i.H.v. 31.213,18 EUR und der Mittel in der Budgetrücklage des Amtes von 37.714,18 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Übertrag erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Möglichkeit, 30 % des positiven Budgetergebnisses für sinnvolle Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 17 beträgt

104.043,94

 

(2021: -40.353,63 EUR, 2020: 44.349,05 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

 

 

 

für das 2.Halbjahr

 

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

 

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2022 wurden übertragen

0,00

 

(2021: 0,00 EUR, 2020: 0,00 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

  • Nicht angefallene Ausgaben im Bereich des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) in Höhe von 50.000 Euro. Es wurde zum Zeitpunkt der Budgetplanung geschätzt, dass in etwa 50.000 Euro für die Übernahme von EFA-Leistungen im Rahmen des OZG von anderen Ländern oder Kommunen in Rechnung gestellt werden. Dies ist bisher nicht erfolgt
  • Zwei Gutschriften (in Höhe von insgesamt 28.946,66 Euro) für die Kostenstelle 175100 Kommunalbit wurden irrtümlich bei Amt 17 unter der Kostenstelle 170090 verbucht, dies wird nach Rücksprache mit Amt 20 nicht mehr in der Budgetabrechnung 2022 bereinigt, sondern der Budgetansatz der Einnahmen wurde erst für die Jahre 2023 und 2024 reduziert.
  • Einsparungen beim Ansatz für den elektronischen Rechnungsworkflow und die Lernplattform.

 

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2022 konnte wie geplant erfüllt werden:

 

 

2.3

Der vorgesehene Übertragungsvorschlag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

 

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 17 im Jahr 2022

 

Stand am 01.01.2022

0,00

 

Entnahmen 2022 aufgrund Fachausschussbeschluss

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für

 

 

 

 

für

 

 

 

 

für

 

 

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-0,00

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

0,00

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

37.714,18

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+37,714,18

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

 

37.714,18

 

 

 

 

2.5

Folgende Verwendung der künftigen Budgetergebnisrücklage ist geplant:

 

 

Gegenwärtiger Rücklagenstand

37.714,18

 

 

zuzüglich Budgetübertrag 2022

31.213,18

 

 

= künftiger Rücklagenstand

68.927,36

 

Geplante Verwendung:

 

 

2.5.1

Eigenanteil Stadt Erlangen für das Smarte Sensornetzwerk zur Überwachung der Wasserverfügbarkeit von Bäumen im Rahmen des Förderprojektes Kommunal?Digital!

44.200,00

 

2.5.2

Sensibilisierungsmaßnahmen Informationssicherheit

24.727,36

 

2.5.3

 

 

 

2.5.4

 

 

 

 

 

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Budgetrücklagenzuführung i.H.v. 68.927,36 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2022)

 

 

 


Anlagen:             Budgetdokumentation 2022

Sonderrücklage Budgetergebnisse 2022