DA-Bau-Beschluss Vorentwurf
Der Vorentwurfsplanung zu den
Entsiegelungsmaßnahmen im Schulhof der Hermann-Hedenus-Grundschule wird
zugestimmt.
Aufgrund der bereits sehr detaillierten Vorentwurfsplanung wird abweichend von der DA Bau auf den separaten Beschluss des Entwurfsplans verzichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen und die Entsiegelungsmaßnahmen entsprechend der vorgelegten Planung im Herbst 2023 oder im Frühjahr 2024 fertig zu stellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Schulhof der
Hermann-Hedenus-Grundschule sollen durch Entsiegelungsmaßnahmen Standorte von
Bestandsbäumen verbessert und zwei Baumneupflanzungen realisiert werden.
Im Zuge der Entsiegelungsmaßnahme soll eine provisorische Zufahrt zurückgebaut
und begrünt sowie ein Baum gepflanzt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Schulhofbereich der Hermann-Hedenus-Grundschule ist eine bestehende Bauminsel für Altbäume mit Holzpalisaden eingefasst. Die Holzpalisaden sind großteils abgemorscht und stellen ein Sicherheitsrisiko für die Kinder dar. Die Einfassung soll, in Anlehnung an die umliegenden Beetgestaltungen, mittels Betonquadersteinen neu gebaut werden. In diesem Zuge wird der Wurzelraum für die Bäume vergrößert.
In einem anderen Bereich des
Schulhofs wurden in jüngerer Vergangenheit drei Bäume gepflanzt. Die Pflanzung
erfolgte in Metall überbaute Baumscheiben, die Stämme wurden mittels
Metallgittern geschützt.
Einer der Bäume fehlt bereits, für die anderen beiden Bäume werden die
Metallabdeckungen der Wurzelräume und die Stammschutzgitter zu eng, so dass die
Entwicklung der Bäume beeinträchtigt wird, bzw. die Bäume Schaden nehmen.
Für eine nachhaltige Entwicklung
der beiden bestehenden Bäume wird der Wurzelraum großzügig entsiegelt. Die
Entsiegelungsfläche wird mittels Betonquadern als Sitzsteine, im Wechsel mit
Holzhalbriegelzäumen eingefasst. Die Entsiegelungsflächen werden mit niedrigen
Sträuchern attraktiv gestaltet.
Am Standort des ausgefallenen Baumes soll eine Fläche ebenso entsiegelt werden.
Hier werden zwei Baumpflanzungen den Ausfall ersetzen.
Im Zuge der Entsiegelungsmaßnahmen wird eine provisorische Zufahrt, welche im Zuge der Sanierung der Hedenusstraße erstellt wurde, zurückgebaut. Die Fläche wird wieder in die ursprüngliche Beetfläche zurückgeführt und mit Sträuchern und einem Baum bepflanzt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Vorentwurfsplanung soll beschlossen werden.
Diese wurde mit den Ämtern 40, 24, 66 sowie der Schulleitung abgestimmt.
Die Baumentsiegelungsmaßnahmen werden über die IP-Nr. 551.500 – Baumpflanzungen, Entsiegelungsmaßnahmen finanziert. Für Ausstattungsgegenstände wird Amt 40 die Kosten übernehmen. Der Rückbau der Behelfszufahrt wird über Amt 66 finanziert.
Es ist vorgesehen, im Anschluss die Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erstellen. Anschließend soll die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmen erfolgen. Die Durchführung der Maßnahme soll im Herbst 2023 oder Frühjahr 2024 durch eine Fachfirma erfolgen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
86.000 € 16.000
€ 1.700 € |
bei EB77: IPNr.: 551.500 bei
Amt 40: IPNr. 211.400 bei
Amt 66: IPNR. 541.411 Hedenusstraße |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten für Grünunterhalt |
350 €/Jahr |
bei Sachkonto: EB 77 |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 551.500, 211.400 und 541.411 Hedenusstraße
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Lageplan
Vorentwurf