Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2022 des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz
Vorlage
37/039/2023
Aktenzeichen
I/37
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 37 i.H.v. 72.815,13 EUR und der einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 21.844,54 EUR sowie eines Teilbetrages von 19.900,19 Euro aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 70.000,00 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Möglichkeit, die Budgetrücklage für sinnvolle Aufgaben verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 37 beträgt

72.815,13

 

(2021: - 67.066,80, 2020: 12.627,60 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2021 wurden übertragen

0,00

 

(2021: 0,00 EUR, 2020: 0,00 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Periodenfremde Erträge aus der Abrechnung von Einsätzen aus dem Quartal IV/2021; Durchführung eines bayernweiten Grundlehrgangs für Feuerwehranwärter/-innen.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2022 konnte wie geplant erfüllt werden:

 

 

2.3

Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 21.844,54 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben.

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 37 im Jahr 2022

 

Stand am 01.01.2022

70.000,00

 

Entnahmen 2022 aufgrund Fachausschussbeschluss vom 11.05.2022

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Anschaffung von technischem Gerät und Ausstattungsgegenständen, Beschaffung und Reparatur Fahrzeugtechnik

47.723,10

101.813,26

 

 

 

 

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-101.813,26

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

119.745,75

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

1.967,70

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+121.713,45

=

gegenwärtiger Rücklagenstand

 

89.900,19

./.

freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage

 

-19.900,19

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

70.000,00

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

 

2.3.1

Einrichtung von Impfstellen (zweckgebundene Mittel des Freistaates Bayern).

7.276,90

 

2.3.2

Notwendige Aufwendungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte

5.000,00

 

2.3.3

Anschaffung von Dienst-/Schutzkleidung und Schutzausrüstung; Beschaffung und Reparatur von Fahrzeugtechnik, technischem Gerät, Gerätschaften für die Küche und Sportgeräten sowie Betriebsstoffen.

47.723,10

 

2.3.4

Material für Bau-/Umbaumaßnahmen; Ausstattungsgegenstände (Schränke, Spinde, Tische und Stühle, Regale, Rollwagen etc.)

10.000,00

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und im Stadtrat.

Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Budgetrücklagenentnahme i.H.v. 19.900,19 EUR

(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2022)

 


Anlagen: Amt 37 – Budgetabrechnung 2022