Der Vorentwurfsplanung für die Generalsanierung der
Turnhalle der Loschgeschule wird zugestimmt.
Sie soll der weiteren Planung zugrunde gelegt werden. Die
weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen. Die notwendigen Finanzmittel für
das HH-Jahr 2024 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind zum Haushalt
anzumelden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu
veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Umsetzung des
Bedarfsbeschlusses 242/128/2023 vom 15.03.2022 aufgrund erheblicher Mängel am
Dachtragwerk.
Langfristiger Substanzerhalt der Turnhalle durch Instandsetzung und Modernisierung
unter Berücksichtigung der aktuellen bautechnischen und energetischen
Anforderungen um ein Qualitätsstandard aus heutiger Sicht zu erreichen.
Die funktionelle Aufteilung der Halle bleibt erhalten, die Umkleiden und
Sanitärräume wurden bereits saniert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
· Erneuerung des Dachtragwerks gemäß bautechnischer und energetischer Anforderungen aus Holzbindern
· Umsetzung eines Gründachs sowie einer PV- Anlage am Dach, Fassadenbegrünung
· Betonsanierung der Tragkonstruktion
· Austausch der Fenster und Optimierung der Außenhülle
· Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung wie Heizung, Lüftung, Elektro
· Erneuerung des Hallenbodens, Erstellung von Prallwänden
· Erneuerung der Sportgeräte
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
3.1 Nutzung
Auf den Bedarfsbeschluss 242/128/2023 vom
15.03.2022 wird verwiesen.
3.2 Vorplanungskonzept
Baukonstruktion
Im Rahmen der
Vorplanung wurden verschiedene Varianten des Dachtragwerks untersucht. Der
Variantenvergleich in Bezug auf Statik, Bauphysik und -technik, Nachhaltigkeit
und Wirtschaftlichkeit unterstützte die Entscheidung für eine Konstruktion aus
Holzbindern.
Auf der gedämmten Dachfläche wird eine extensive Begrünung als Retentionsdach
sowie eine PV Anlage vorgesehen. In geschlossenen Fassadenbereichen an der
West- und Südfassade erhält das Gebäude in Teilflächen Fassadenbegrünungen.
Sanierung der Außenhülle
Austausch der
bestehenden Fenster durch Fenster mit Dreifach- Verglasung und Sonnenschutz an
der Südseite.
Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems an den Außenwänden, hierbei muss auf
die innerstädtische Grenzständigkeit und Nachbarbebauung Rücksicht genommen
werden.
Zusätzlich wird
die Decke des Kellergeschosses gedämmt.
Technische Ausrüstung
Eine
Lüftungsanlage mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung wird umgesetzt. Die
Beheizung erfolgt über eine nachhaltige Luft- Wärmepumpe sowie ergänzend durch
eine Fußbodenheizung in der Halle.
Durch die geplante
PV Anlage wird mit einem Ertrag von 30.535 kWh / Jahr gerechnet. Das entspricht
einer CO2 Reduktion von 205t nach 20 Jahren. Die Beleuchtung wird durch
LED-Leuchten erfolgen.
Sanierung der Innenausstattung
Der bestehende
Sportboden wird durch einen flächen- und punktelastischen Sportboden ersetzt.
An den Stirnwänden werden kraftabbauende Prallschutzwände eingebaut. Die
Klinkerflächen oberhalb der Prallschutzwände sind sehr gut erhalten und bleiben
bestehen.
Türen und
Geräteraumtore im Bereich der Prallwand werden gemäß den Sicherheitsauflagen
ersetzt.
Brandschutz und Versammlungsstätte
Die Turnhalle wird
nach Rücksprache für den Schul- und Vereinssport, sowie auch als Aula für
schulische Veranstaltungen verwendet. Eine Ausrüstung als Versammlungsstätte
wäre unwirtschaftlich.
In Anlehnung an eine Versammlungsstätte und zur Verbesserung des vorbeugenden
Brandschutzes werden Sicherheitsleuchten, beleuchtete Rettungswegkennzeichen,
Rauchwärmeabzug sowie eine Hausalarmanlage mit Handdruckmeldern installiert.
3.3 Zeitplan
Erarbeitung der Entwurfsplanung |
Juli - September 2023 |
Zuschussantrag FAG |
bis Ende September 2023 |
Baubeginn / Abbruch |
Pfingstferien 2024 |
Montage neues Dachtragwerk |
Sommerferien 2024 |
Fertigstellung |
September 2025 |
Die Bauphase muss noch detailliert
abgestimmt werden. Da die Umsetzung im laufenden Schulbetrieb im
innerstädtischen Bereich erfolgen soll, sind Einschränkungen mit allen
Beteiligten und den Nachbarn intensiv abzustimmen.
3.4 Kosten
Die
Kostenschätzung des Vorentwurfs setzt sich wie folgt zusammen:
Kostengruppe |
Kostenschätzung zum
Vorentwurf mit Fensterlüftung |
|
100 |
Grundstück |
--- |
200 |
Herrichten und Erschließen |
85.000 € |
300 |
Bauwerk- Baukonstruktion |
1.254.300 € |
400 |
Bauwerk- Technische Anlagen |
642.800 € |
500 |
Außenanlagen |
47.400 € |
600 |
Kunst am Bau |
--- |
600 |
Gesamtkosten Einrichtung (incl. Nutzeramt) |
155.000 € |
700 |
Baunebenkosten |
605.500 € |
|
|
|
|
Gesamtkosten ohne 140.000€ Sportgeräte Gesamtkosten mit Sportgeräte |
2.650.000 € 2.790.000 € |
Das Ergebnis der Kostenschätzung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von -10%/+30% ermittelt werden.
Bei geschätzten Gesamtkosten i. H. v. 2.790.000 € wird die Endabrechnungssumme voraussichtlich zwischen 2.511.000 € und 3.627.000 € liegen.
Die zur Finanzierung notwendigen Haushaltsmittel stellen sich wie folgt dar:
|
|
|
|
|
|
|
|
bis 2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Gesamt |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Haushalt 2024 |
600.000 |
600.000 |
200.000 |
1.400.000 |
||
VE |
|
600.000 |
|
|
||
Einrichtung |
|
|
|
|
|
|
Stand Vorentwurf |
100.000 |
1.200.000 |
1.320.000 |
30.000 |
2.650.000 |
|
Tatsächlicher |
||||||
VE |
|
|
1.320.000 |
|
|
|
Einrichtung
Sportgeräte VE |
20.000 120.000 |
120.000 |
|
140.000 |
Zuschuss
Nach
Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken, ist die Maßnahme dem Grunde
nach zuwendungsfähig und erhält nach schulaufsichtlicher Genehmigung eine
Zuwendung gemäß Art. 10 BayFAG. Auf Grundlage der vorliegenden
Kostenkalkulation ist mit einem Förderbetrag von ca. 870.000 € zu rechnen. Dies
entspricht einer Förderquote von ca. 31 %. Der Antrag hierzu wird spätestens im
Herbst 2023 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.
Zusätzlich soll eine BEG-Förderung für die energetische
Sanierung (Einzelmaßnahmen) beantragt werden. Bei Noch-Verfügbarkeit von
Fördermitteln kann ggfs. eine zusätzliche Förderung von 60.000€ / m²
Nettonutzfläche erreicht werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Der städtische Leitfaden für
nachhaltige und energieeffiziente Gebäude für Bestandsgebäude wird umgesetzt,
die Gebäudehülle entspricht den Anforderungen EG 55.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten für Bau: für Sportgeräteausstattung : |
2.650.000 € 140.000 € |
bei IPNr.: 211I.401 bei IPNr.: NEU |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
870.000 € FAG-Förderung; |
bei IP-Nr.: 211I.401ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden i.H.v. 100.000 € auf IvP-Nr. 211I.401
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden und werden zum Haushalt 2024 angemeldet
Anlagen:
Anlage 01 Lageplan
Anlage 02 Erdgeschoss
Anlage 03 Obergeschoss Ansicht
Anlage 04 Untergeschoss Schnitt