Der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung zur Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten an der Grundschule Brucker Lache wird zugestimmt. Sie soll der weiteren Planung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Schulischen Räumlichkeiten und die Mittagsbetreuung werden dem prognostizierten Anstieg der Schülerzahlen gerecht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Erläuterungsbericht
Der Bedarfsnachweis für die Notwendigkeit der zusätzlichen Räume wurde nach DA-Bau durch den Bildungsausschuss am 05.06.2021 (Vorlagennummer: 40/049/2021) beschlossen.
Maßnahmenbeschreibung
Die Grundschule an
der Brucker Lache wurde 1969 in Massivbauweise erbaut.
Die im Erdgeschoss
des Verwaltungstrakts befindliche Wohnung wurde bis 2020 von den
objektzuständigen Hausverwaltern bewohnt. Die Wohnung entspricht in ihren technischen
und allgemeinen Qualitäten nahezu vollständig ihrem bauzeitlichen Zustand. Für
eine schulische Nutzung muss sie daher von Grund auf saniert und umgebaut
werden.
Folgende bauliche
Maßnahmen sind im Erdgeschoss des Verwaltungstrakts mit der Mittagsbetreuung
und der ehemaligen Hausverwalterwohnung erforderlich:
Die
Elektroinstallation entspricht nicht mehr den aktuellen Regeln der Technik und
muss komplett erneuert werden. Für die neue Beleuchtung werden ausschließlich
Leuchten mit LED-Technik vorgesehen. Die im Gebäude vorhandene
Elektroakustische Anlagen (ELA) und die IT-Infrastruktur werden für den
Sanierungsbereich erweitert. Die alten Wasser-, Abwasserleitungen und
Heizkörperverrohrung werden ebenfalls erneuert, die bestehenden Heizkörper
gegen energieeffizientere Flachheizkörper ausgetauscht.
Zudem sind in der
ehemaligen Hausverwalterwohnung Abbruch- und Rohbauarbeiten,
Trockenbauarbeiten, Putz- und Malerarbeiten, Estrich- und Bodenbelagsarbeiten,
Tischlerarbeiten sowie Fliesenarbeiten durchzuführen. In diesem Zuge werden
kleinere Räume zusammengeführt, Durchgänge geschaffen, ein Küchen- und
Speiseraum errichtet und das ehemalige Badezimmer zur WC-Anlage umgebaut. Die
verbleibenden kleineren Räume sollen zur Differenzierung und Förderung genutzt werden.
Insgesamt wird durch
den Umbau eine Hauptnutzfläche von ca. 210 m² bearbeitet und davon der Schule
sowie der Mittagsbetreuung ca. 83 m² zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Nach prognostiziertem Rückgang der Schüler-
und Klassenzahlen sollen die Räume wieder zur Wohnnutzung für die
Hausverwaltung des Gebäudemanagements zurückgeführt werden.
Weiterer Planungs- und Bauablauf
-
Genehmigungsplanung
mit Nutzungsänderung ist in Arbeit, Bau- und Entwässerungsgenehmigung incl.
Fettabscheider für die Küche der Mittagsbetreuung läuft.
-
Ausführungsplanung
und Ausschreibungsphase folgen entsprechend der Beschlussfassung und bei
Vorliegen der Bau- und Entwässerungsgenehmigung.
-
Bauausführung:
voraussichtlich ab den Sommerferien 2023 (beginnend mit Abbruch- und Stemmarbeiten)
bis Ende 2023/Anfang 2024.
Kosten:
Die Kostenberechnung
des Entwurfs setzt sich wie folgt zusammen:
Kostengruppe |
Bezeichnung |
Gesamtbetrag brutto |
200 |
Herrichten und
Erschließen |
- |
300 |
Bauwerk -
Baukonstruktionen |
103.818 € |
400 |
Bauwerk - Technische
Anlagen |
177.781 € |
500 |
Außenanlagen |
- |
600 |
Ausstattung |
31.000 € |
700 |
Baunebenkosten |
58.446 € |
|
Gesamtkosten |
371.045 € |
|
Zur Abrundung |
- 45 € |
|
Gesamtkosten gerundet: |
371.000 € |
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von -5%/+15% ermittelt werden.
Bei geschätzten Gesamtkosten i. H. v. 371.000 € wird die Endabrechnungssumme voraussichtlich zwischen 352.450 € und 426.650 € liegen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Bauliche Umsetzung der Ausführungsplanung durch Ausschreibung und Vergabe der Leistungen nach VOB/A und VOB/B; Ausführung der Bauleistungen nach VOB/C.
Projektsteuerung durch Amt 24/GME
Projektleitung durch Sachgebiet Bauunterhalt 242-1 in Zusammenarbeit mit dem Sachgebieten Elektrotechnik 242-2 und Versorgungstechnik 242-3. Die Planungsleistungen für Elektro- und Versorgungstechnik werden aus Kapazitätsgründen extern vergeben
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*: Umnutzung im
Bestand
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten Ausstattung
Amt 40: |
23.600 € |
bei IPNr.: 211.351 |
Sachkosten Ausstattung Amt 40: Sachkosten
Bauleistungen: |
7.400 € 340.000 € |
bei Sachkonto: 528201 bei Sachkonto: 521112 |
Personalkosten (brutto): |
|
|
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
123.000 € |
bei Sachkonto: |
|
Ergebnis der
Zuschussprüfung:
Die Förderung
der Maßnahme nach Art. 10 BayFAG wurde beantragt und in Aussicht gestellt. Die
Förderung beträgt voraussichtlich 45 % der zuweisungsfähigen Kosten und
entspricht damit ca. 123.000 €.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden
- für Bauleistungen bei Sachkonto 521112, Kostenstelle 922831, Kostenträger 21110010 für 2023 in Höhe von 230.000 €
- für Ausstattung bei IPNr. 211.351 und Sachkonto 528201
sind nicht vorhanden: für Bauleistungen 2024 in Höhe von 110.000 €. Die Mittel werden im Arbeitsprogramm und der Budgetplanung GME für 2024 angemeldet.
Anlagen: Anlage 1_Übersichtsplan
Anlage 2_Grundriss