GSB Bericht
Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr
2022 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.
Gewässerbenutzer, die an einem
Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, haben einen oder mehrere
Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen
(WHG § 64). Gewässerschutzbeauftragte für Abwassereinleitungen von Gebietskörperschaften
sind die für die Abwasseranlagen zuständigen Betriebsleiter oder sonstige
Beauftragte (BayWG Art. 38). Die Bestellung des Abteilungsleiters Betrieb beim
EBE zum Gewässerschutzbeauftragten erfolgte mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 mit
Wirkung zum 1. Januar 2018. Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben, die
Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen, beratende Funktionen
auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässer
benutzer zu erstellen.
Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2022, d.h. vom 01.01.2022 bis
31.12.2022, keine Verstöße des
Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden Pflichten festgestellt
wer-den.
Der für das Jahr 2022
ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 17,78 % unter der 25 %-Grenze gemäß
Wasserrecht.
Die Einleitung von Fremdwasser hat erhebliche ungünstige
ökologische und ökonomische Auswirkungen auf die Abwasseranlage, die Gewässer
und die Natur. Aufgrund des ermittelten Fremdwasseranteils von 17,78 % in 2022
(18,77 % in 2021 und 15,75 % in 2020) ist im Jahr 2023 sowie in den Folgejahren
das Fremdwassersanierungsprogramm konsequent fortzuführen.