Betreff
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (GSB)
GSB Bericht
Vorlage
EBE-2/033/2023
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2022 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.

 


 

Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen (WHG § 64). Gewässerschutzbeauftragte für Abwassereinleitungen von Gebietskörperschaften sind die für die Abwasseranlagen zuständigen Betriebsleiter oder sonstige Beauftragte (BayWG Art. 38). Die Bestellung des Abteilungsleiters Betrieb beim EBE zum Gewässerschutzbeauftragten erfolgte mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018. Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben, die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässer
benutzer zu erstellen.


Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2022, d.h. vom 01.01.2022 bis 31.12.2022, keine     Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden Pflichten festgestellt wer-den.

Der für das Jahr 2022 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 17,78 % unter der 25 %-Grenze gemäß Wasserrecht.

Die Einleitung von Fremdwasser hat erhebliche ungünstige ökologische und ökonomische Auswirkungen auf die Abwasseranlage, die Gewässer und die Natur. Aufgrund des ermittelten Fremdwasseranteils von 17,78 % in 2022 (18,77 % in 2021 und 15,75 % in 2020) ist im Jahr 2023 sowie in den Folgejahren das Fremdwassersanierungsprogramm konsequent fortzuführen.