Nahversorgungszentrum Odenwaldallee
– mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Billigungsbeschluss
Der Entwurf des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 402 der Stadt Erlangen – Nahversorgungszentrum Odenwaldallee – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 25.07.2023 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a)
Anlass und Ziel der Planung
Auf dem Plangrundstück befindet sich das bestehende Nahversorgungszentrum, in dem sich derzeit eine Sparkassen-Filiale, ein Norma-Supermarkt, ein Restaurant und mehrere Kleingewerbe befinden. Der mittlerweile veraltete Gebäudekomplex soll durch einen modernen, hochwertigen Neubau ersetzt werden.
In den geplanten Baukörpern ist Platz für einen großen Nahversorger und kleinere Gewerbe-treibende vorgesehen. Außerdem sollen durch Punkt-Hochbauten Wohnungen geschaffen werden. Hierdurch soll zum einen die Nahversorgung für den Bereich Büchenbach-Nord gesichert und zum anderen dringend benötigter (freifinanzierter und EOF-) Wohnraum innerhalb des Stadtgebiets geschaffen werden. Der geltende Bebauungsplan sieht auf der Fläche keine gewerbliche Nutzung vor, weswegen durch die Aufstellung des Bebauungsplans an dieser Stelle auch das benötigte Baurecht zur Sicherung einer Nahversorgung geschaffen werden soll.
Grundlage der Planung ist der 1. Preis des städtebaulichen Wettbewerbes aus dem Jahr 2019
in Verbindung mit der nachfolgenden Überarbeitung, welche mit Beschluss 611/158/2023 durch den UVPA in der Sitzung am 16.05.2023 zuletzt zur Kenntnis genommen wurde.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 201, 221, 221/3, 234/9, 234/10, 234/11, 234/12, 234/13 und 234/14 der Gemarkung Büchenbach.
Die Größe des Planbereiches beträgt ca. 0,73 ha (siehe Anlage 1).
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Fläche für den
Gemeinbedarf mit dem Planzeichen für sozialen Zwecken dienende Gebäude und
Einrichtungen dargestellt.
Die geplante Gewerbe- und Wohnnutzung auf den Gemeinbedarfsflächen weicht von der Dar-stellung des FNP ab. Auf Grund der Größe des abweichenden Teils des Plangebiets von weniger als 0,5 ha und der nicht vorhandenen Auswirkung auf die Grundzüge der städtebaulichen Entwick-lung der Gesamtstadt widerspricht das vorliegende Bauleitplanverfahren nicht dem Entwicklungs-gebot. Eine Änderung des wirksamen FNP ist somit nicht erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 5. Deckblattes zum Bebauungsplans Nr. 405 der Stadt Erlangen – Nahversorgungszentrum Odenwaldallee – mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Verfahren
Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) hat am 23.06.2020 beschlossen, für das
geplante Nahversorgungszentrum das 5. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 402 der
Stadt Erlangen nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Form stattgefunden,
dass vom 08.08.2022 bis einschließlich 30.09.2022 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme
gegeben wurde. Zusätzlich fand am 17.10.2022 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der etwa 100 Personen teilnahmen. Die vorgetragenen Äußerungen bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte:
Städtebau Städtebauliches
Konzept / Wettbewerb / Geschossigkeit |
Die
Höhenentwicklung der Gebäude ist auf den mit dem 1. Preis ausgezeichneten
Entwurf zurückzuführen. Die Neuplanung reagiert auf die vorhandene Bebauung.
Die Geschossigkeit der baulichen Hochpunkte für die Wohnnutzung wird in der
weiteren Planung auf max. 5 Vollgeschosse beschränkt. |
Gesunde
Wohnverhältnisse |
Es wurde
ein Immissionsschutzgutachten erstellt und eine Beschattungsstudie in Auftrag
gegeben. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass sowohl für die Umgebung
wie auch die neu geschaffenen Wohnungen die gesunden Wohnverhältnisse gewahrt
werden. |
Nutzung |
Die
bestehende Nahversorgung und unterschiedliche,
interessante Nutzungen tragen zu einer Belebung des Quartiers bei. Durch das
neu geschaffene Nahversorgungszentrum wird es ein Café mit Außengastronomie
geben, in dem sich getroffen und verweilt werden kann. Die Sparkasse zieht in
den geplanten Neubau der GEWOBAU nördlich des Plangebietes um, welcher
darüber hinaus noch Räumlichkeiten für kleinteilige Nutzungen bieten wird. Im
1. OG des frei stehenden Gebäudeteils wird die Möglichkeit geschaffen,
Arztpraxen und andere Dienstleistungen unterzubringen. |
Verschlechterung
soziale Situation |
Zwischen
der Verschlechterung der sozialen Situation und dem Wohnungsbau, insbesondere
dem geförderten Wohnungsbau, besteht kein Zusammenhang. Durch die geplante
Maßnahme wird die erwünschte Mischung im Quartier erhalten und gefördert. Das
Angebot verschieden großer, attraktiver Wohnungen, neu gestaltete, gut
nutzbare Freiflächen mit Erhalt der Nahversorgung in moderner Qualität tragen
dazu bei. |
Freiraum |
|
Anbindung
an Büchenbacher Anlage |
Die
Büchenbacher Anlage ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Durch den
Höhenunterschied zur Odenwaldallee ist eine Treppen- und Rampenanlage
notwendig. Diese werden so ausgeführt, dass Sie keine Einschränkung des
Durchgangsverkehrs der Büchenbacher Anlage darstellen. Zur Büchenbacher
Anlage selbst soll in naher Zukunft ein eigenständiges Projekt im Rahmen des
Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ unter Einbeziehung der
Anwohnerschaft durchgeführt werden. |
|
|
Anordnung
Freiflächen |
Zur
Auflockerung des städtebaulichen Konzepts stehen die Hochpunkte nicht „in
Reihe“ sondern versetzt und dementsprechend sind auch die Freiräume der
Bewohner*innen im 1. OG teils im Norden gelegen. Durch die vermehrt
auftretenden Hitze-Temperaturen werden Frei- und Spielbereiche im Süden
kritischer hinterfragt und können im Norden gelegen besser und durchgehender
genutzt werden. |
Verkehr |
|
Stellplätze |
Der
Stellplatzschlüssel entspricht der Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen. In
der Stellplatzsatzung ist der Stellplatzschlüssel von 0,5 Stellplätzen je
Wohneinheit für den geförderten Wohnungsbau festgesetzt. Eine Erhöhung des
Schlüssels ist derzeit nicht vorgesehen. In der Vergangenheit wurde bereits
durch den Voreigentümer eine größere Anzahl an Stellplätzen abgelöst. Es
wurde ein Mobilitätskonzept erstellt, welches Möglichkeiten zur Nutzung von
Alternativen zum eigenen Auto darlegt. Die erforderlichen Stellplätze werden
vollständig in der Tiefgarage nachgewiesen. Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder werden ober- und unterirdisch geschaffen. |
ÖPNV |
Die
bestehende Bushaltestelle verbleibt auf der Nordseite des Gebäudes. Es ergibt
sich keine Änderung zum Bestand für die Nutzung des Busverkehrs. |
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 30.09.2022 stattgefunden.
Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und haben zu Änderungen und Ergänzungen der Planung geführt. Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 2 entnommen werden.
b)
Städtebauliche Ziele
Städtebauliche Ziele wurden
bereits in der Auslobung zum städtebaulichen Realisierungswett-bewerb definiert
und das Ergebnis des Wettbewerbes hat gezeigt, dass diese Ziele erreichbar
sind:
·
Neubau
Nahversorgungszentrum und Schaffung von neuem Wohnraum
·
Verträgliche
Baudichte (bis 5 Vollgeschosse), um möglichst eine große Zahl an Woh-nungen zu
ermöglichen
·
notwendige
Stellplätze Bestandswohnungen und Neubauten in einer Tiefgarage vorsehen
·
Vielfalt und
soziale Durchmischung des Quartiers durch geeignetes Wohnungsgemenge fördern
(Eigentumswohnungen / freifinanzierte Mietwohnungen / 30 % EOF-geförderte
Mietwohnungen)
·
Wohnumfeld
verbessern
·
Städtebauliche
Durchlässigkeit des Quartiers in Nord-Süd-Richtung
·
Anbindung
vorhandener Fuß- und Radwege
·
Begrünung Flachdächer
·
hohe
Energieeffizienz der Gebäude und Nutzung von Photovoltaik
Auch die im Rahmen der Erarbeitung des ISEK „Soziale Stadt Büchenbach-Nord 2030“ gewonnenen Erkenntnisse spiegeln diese städtebauliche Zielsetzung grundsätzlich wieder (vgl. Vorlage 610.3/091/2020).
Ergänzend zu den zuvor
genannten Zielen sollen folgende Anregungen aus dem Antrag Nr. 067/2020 der
Klimaliste vom 19. Mai 2020 ebenso in der weiteren Planung geprüft werden:
·
Auslegung des
Flachdachs im 1. Stock als Garten für die Bewohner der darüber liegenden
Stockwerke
·
Nutzung des
Regenwassers der im 5. Stock liegenden Dächer zur Bewässerung der
Gründach-Gärten
·
Anzustreben ist
die Ausführung eines Passivhaus-Energiestandards, mindestens Aus-führung des
KfW40-Standards.
·
Maximale Ausnutzung
der Dachflächen für Photovoltaik (jedes Dach mit Potenzial von ca. 50 kW
Anlage)
c) Einziehung und Erweiterung
von Widmungen
Auf dem Flurstück Nr. 201, Gemarkung Büchenbach, besteht im Umlauf der bestehenden Gebäude eine Widmung als ‚Eigentümerweg‘. Da durch die Planung die baulichen Anlagen und Freiflächen neu strukturiert werden, verliert die bestehende Widmung ihre Notwendigkeit und Richtigkeit. Deshalb soll die Widmung eingezogen werden.
Gleichzeitig soll die Widmung ‚Ortsstraße‘ um die Flurstücke-Nrn. 234/9, 234/10, 234/11, 234/12, 234/13 und 234/14, welche bisher als PKW-Abstellflächen genutzt werden, erweitert werden. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrags werden die genannten Flurstücke an die Stadt Erlangen übertragen und sollen Teil der öffentlichen Verkehrsfläche werden und entsprechend gewidmet werden.
c)
Umweltprüfung
Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durch-
geführt. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung
Mit der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den Bau des Nahversorgungszentrums ist kein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verbunden. Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung hat ergeben, dass die Planung gegenüber dem fast vollversiegelten Ist-Zustand des innerstädtischen Grundstückes eine Verbesserung der innerstädtischen Vegetation bewirkt.
Eine Ausweisung und Zuordnung von internen oder externen Ausgleichsflächen wird demzufolge nicht erforderlich.
Zusammenfassung Umweltbericht
Um die durch die Planung entstehenden Auswirkungen auf die Umwelt zu beurteilen, wurde der
momentane Zustand der relevanten Schutzgüter untersucht und eine Prognose für Ihre Entwicklung im Planungsfall erstellt.
Erhebliche oder sehr erhebliche Auswirkungen des Bauvorhabens sind nach derzeitigem Kenntnisstand auf die Schutzgüter nicht zu erwarten.
Weniger erhebliche Auswirkungen sind auf das Schutzgut Landschafts-/ Ortsbild zu erwarten.
Die Auswirkungen hinsichtlich der Prüfkriterien menschliche Gesundheit (Erholung, Lärm), Pflanzen, biologische Vielfalt, Tiere, Boden, Fläche, Wasser, Klima / Luft und kulturelles Erbe sind als nicht erheblich einzustufen.
Erhebliche Wechselwirkungen zwischen den Prüfkriterien sind ebenfalls nicht zu erwarten. Seltene und schutzwürdige Biotope, Böden oder sonstige Bereiche mit besonderen ökologischen
Funktionen werden von dem geplanten Nahversorgungszentrum nicht in Anspruch genommen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung
und zum Ausgleich durch die Realisierung des Bebauungsplans keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Insgesamt werden sich die Erholungsfunktion im Plangebiet und das Mikroklima durch die zusätzliche innerstädtische Vegetation über das Plangebiet hinaus verbessern.
4. Klimaschutz:
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden Umwelt- und Klimaaspekte
durch die Ausarbeitung eines Umweltberichts einer eingehenden Betrachtung
zugeführt.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 Lageplan mit Geltungsbereich
2 Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis
3 Stand des Bauleitplanverfahrens