Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2022 des Amtes 51
Vorlage
510/102/2023
Aktenzeichen
V/510
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 51 i.H.v. 0,00 EUR und der einvernehmlichen Rückgabe der übersteigenden Mittel in Höhe von 1.267.612,31 EUR sowie eines Teilbetrages von 89.115,44 EUR aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 350.000,00 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.

Hinweise:

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Zwischenbericht des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm - Stand 31.07.2022 – zeichnete sich ab, dass das Stadtjugendamtsbudget nicht eingehalten werden kann.
Eine erneute Hochrechnung Ende des III. Quartals 2022 aufgrund der monatlichen Aufwendungen führte zum Antrag auf eine Mittelnachbewilligung von 3,8 Mio. EUR, die vom Stadtrat am 24.11.2022 beschlossen wurde.

Mit dieser Mittelnachbewilligung und erheblichen Mehrerträgen kam es zu einem positiven Ergebnis von 1.267.612,31 EUR, das entsprechend den Budgetierungsregeln wieder an den Gesamthaushalt zurückgegeben wird.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 51 beträgt

0,00

 

(2021: -539.133,85 EUR, 2020: 792.966,39 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2022 wurden übertragen

0,00

 

(2021: 17.100,00 EUR, 2020: 3.171,80 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Wie bereits in den Vorjahren wurde der benötigte Mittelbedarf im Budget des Stadtjugendamtes nicht vollständig berücksichtigt, so dass schon allein deshalb die im Rahmen der Haushaltsaufstellung in Aussicht gestellte Mittelnachbewilligung notwendig war.

Das bereinigte Gesamtergebnis des Sachmittelbudgets basiert auf der Gegenüberstellung der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen. Trotz der Mittelnachbewilligung in Höhe von 3,8 Mio. € wurde der Ansatz im Bereich der Aufwendungen um 3.053.912 € überschritten.

Dies begründet sich u. a. durch die wachsenden Ausgaben durch Steigerung der individuellen Hilfe- und Eingliederungsbedarfe bei Kindern, Jugendlichen und Familien (u.a. in Folge von Corona) und der Kostensteigerung durch die Einpreisung von Inflation und steigenden Energiekosten in den Leistungsentgelten.

Es konnten aber auch Mehrerträge von 4.321.524 € erzielt werden (u. a. durch die Verlängerung der Bundesmittelrichtlinie zur Förderung von U3-Kita-Plätzen, Auflösung nicht benötigter Rückstellungen, Geltendmachung von Kostenerstattungen im Bereich der Vollzeitpflege und Heimerziehung sowie die zu den Ausgaben korrespondierenden Zuschusseinnahmen vom Land zur Betriebskostenförderung freier Träger).
Diese führten zu einem positiven Budgetergebnis von 1.267.612 €, das aber aufgrund der Mittelnachbewilligung wieder in den Gesamthaushalt zurückgeführt wird.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2022 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

Das Arbeitsprogramm 2022 konnte nicht im geplanten Umfang durchgeführt werden. Dies wurde bereits im JHA am 06.10.2022 im Rahmen des Zwischenberichts des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm - Stand 31.07.2022 - ausführlich mitgeteilt. Mit der Verschiebung der Arbeitspunkte in das Arbeitsprogramm 2023 bestand Einverständnis.

2.3

Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnen sich übersteigende Mittel von 1.267.612,31 Euro. Diese werden einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben.

 

 

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 51 im Jahr 2022

 

Stand am 01.01.2022

4.049,22

 

Entnahmen 2022 aufgrund Fachausschussbeschluss vom  ------

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für

 

 

 

 

für

 

 

 

 

für

 

 

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

0,00

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

234.559,54 EUR

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

200.506,68 EUR

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

435.066,22

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

 

439.115,44

./.

freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage

 

89.115,44

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

350.000,00

 

 

 

 

Folgende Verwendung der künftigen Budgetergebnisrücklage ist geplant:

 

 

Geplante Verwendung:

310.000,00

 

2.4.1

Personalmarketing u. Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal (Fachkräfte gewinnen/halten)

15.000,00

 

2.4.2

Kampagne „Startchance kita.digital“

10.000,00

 

2.4.3

Verbesserung Außengelände, Möblierung städt. Einrichtungen

80.000,00

 

2.4.4

Fortbildungen Schulungen auch im Rahmen von Fachsoftwareeinführungen

50.000,00

 

2.4.5

Externe Dienstleistungen / Öffentlichkeitsarbeit / Organisation Jugendamt / Personalbemessung / Sonstiges

100.000,00

 

2.4.6

Projektarbeit im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit

55.000,00

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

        Budgetrücklagenentnahme i.H.v. 89.115,44  EUR (wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2022).

 


Anlagen:             1. Budgetabrechnung 2022 des Amtes 51

                               2. Sonderrücklage Budgetergebnisse Amt 51