Dem bereinigten
Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 51 i.H.v. 0,00 EUR und der einvernehmlichen
Rückgabe der übersteigenden Mittel in Höhe von 1.267.612,31 EUR sowie eines
Teilbetrages von 89.115,44 EUR aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des
Amtes verbleibenden Mittel von 350.000,00 EUR besteht, vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.
Hinweise:
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
Die mit der
Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre
angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne
die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Zwischenbericht des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm - Stand
31.07.2022 – zeichnete sich ab, dass das Stadtjugendamtsbudget nicht
eingehalten werden kann.
Eine erneute Hochrechnung Ende des III. Quartals 2022 aufgrund der monatlichen
Aufwendungen führte zum Antrag auf eine Mittelnachbewilligung von 3,8 Mio. EUR,
die vom Stadtrat am 24.11.2022 beschlossen wurde.
Mit dieser Mittelnachbewilligung und erheblichen Mehrerträgen kam es zu
einem positiven Ergebnis von 1.267.612,31 EUR, das entsprechend den
Budgetierungsregeln wieder an den Gesamthaushalt zurückgegeben wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das
bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2022
des Amtes 51 beträgt |
0,00 |
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(2021:
-539.133,85 EUR, 2020: 792.966,39 EUR) |
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Die
Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022 haben betragen |
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für
das 1.Halbjahr |
0,00 |
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für
das 2.Halbjahr |
0,00 |
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Der Budgetrahmen wurde durch die
Lastschriften somit reduziert um insgesamt
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0,00 |
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In den Investitionshaushalt 2022
wurden übertragen |
0,00 |
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(2021: 17.100,00 EUR, 2020:
3.171,80 EUR) |
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Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf: |
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Wie
bereits in den Vorjahren wurde der benötigte Mittelbedarf im Budget des
Stadtjugendamtes nicht vollständig berücksichtigt, so dass schon allein
deshalb die im Rahmen der Haushaltsaufstellung in Aussicht gestellte
Mittelnachbewilligung notwendig war. Das
bereinigte Gesamtergebnis des Sachmittelbudgets basiert auf der
Gegenüberstellung der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen. Trotz der
Mittelnachbewilligung in Höhe von 3,8 Mio. € wurde der Ansatz im Bereich der
Aufwendungen um 3.053.912 € überschritten. Dies
begründet sich u. a. durch die wachsenden Ausgaben durch Steigerung der
individuellen Hilfe- und Eingliederungsbedarfe bei Kindern, Jugendlichen und
Familien (u.a. in Folge von Corona) und der Kostensteigerung durch die
Einpreisung von Inflation und steigenden Energiekosten in den
Leistungsentgelten. Es
konnten aber auch Mehrerträge von 4.321.524 € erzielt werden (u. a. durch die
Verlängerung der Bundesmittelrichtlinie zur Förderung von U3-Kita-Plätzen,
Auflösung nicht benötigter Rückstellungen, Geltendmachung von
Kostenerstattungen im Bereich der Vollzeitpflege und Heimerziehung sowie die
zu den Ausgaben korrespondierenden Zuschusseinnahmen vom Land zur
Betriebskostenförderung freier Träger). |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2022 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden: |
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Das Arbeitsprogramm 2022 konnte nicht im geplanten
Umfang durchgeführt werden. Dies wurde bereits im JHA am 06.10.2022 im Rahmen
des Zwischenberichts des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm - Stand
31.07.2022 - ausführlich mitgeteilt. Mit der Verschiebung der Arbeitspunkte
in das Arbeitsprogramm 2023 bestand Einverständnis. |
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2.3 |
Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnen sich übersteigende Mittel von 1.267.612,31 Euro. Diese werden einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben. |
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2.4 |
Entwicklung
der Budgetergebnisrücklage des Amtes 51 im Jahr 2022 |
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Stand
am 01.01.2022 |
4.049,22 |
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Entnahmen 2022 aufgrund Fachausschussbeschluss vom ------ |
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geplante
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tatsächliche
Entnahme |
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für |
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für |
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|
für |
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tatsächliche Entnahmen gesamt: |
0,00 |
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zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022 |
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Gutschrift 1. Halbjahr |
234.559,54 EUR |
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Gutschrift 2. Halbjahr |
200.506,68 EUR |
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Gutschriften Personalabrechnung gesamt: |
435.066,22 |
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= gegenwärtiger Rücklagenstand |
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439.115,44 |
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./. |
freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage |
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89.115,44 |
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= |
in der Budgetrücklage verbleibender Betrag |
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350.000,00 |
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Folgende Verwendung der
künftigen Budgetergebnisrücklage ist geplant: |
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Geplante Verwendung: |
310.000,00 |
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2.4.1 |
Personalmarketing u. Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal (Fachkräfte gewinnen/halten) |
15.000,00 |
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2.4.2 |
Kampagne „Startchance kita.digital“ |
10.000,00 |
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2.4.3 |
Verbesserung Außengelände, Möblierung städt. Einrichtungen |
80.000,00 |
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2.4.4 |
Fortbildungen Schulungen auch im Rahmen von Fachsoftwareeinführungen |
50.000,00 |
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2.4.5 |
Externe Dienstleistungen / Öffentlichkeitsarbeit / Organisation Jugendamt / Personalbemessung / Sonstiges |
100.000,00 |
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2.4.6 |
Projektarbeit im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit |
55.000,00 |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Budgetrücklagenentnahme i.H.v. 89.115,44 EUR (wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2022).
Anlagen: 1. Budgetabrechnung 2022 des Amtes 51
2. Sonderrücklage Budgetergebnisse Amt 51