1. Für
den Anbau zur Zusammenführung der Gruppen (Außenstellen werden zurück zum
Hauptgebäude verlagert), werden die bereits bestehenden 173 Kinderhortplätze
und 103 Kindergartenplätze als weiterhin bedarfsnotwendig anerkannt.
2. Der Caritasverband Nürnberg e.V. erhält für den Anbau einen Baukostenzuschuss nach Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG in Höhe von voraussichtlich 2.989.333 € und einen Ausstattungszuschuss in Höhe von maximal 87.500 €.
3. Sollten sich während der Bauzeit die Berechnungsgrundlagen (z.B. tatsächliche Baukosten, förderfähige Fläche, Kostenrichtwert) ändern, verändert sich der Zuschuss entsprechend.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung des Platzangebots im Ortsteil Eltersdorf, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Kindergarten- und Vorschulalter zu gewährleisten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung eines Anbaus zur Schaffung von ausreichend Räumlichkeiten, um den Bedarf an Betreuungsplätzen, insb. der Integrativplätze, zu decken.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Caritasverband Nürnberg e.V. plant für die Kindertageseinrichtung St. Kunigund einen Anbau an die Räumlichkeiten im Holzschuherring 40, 91058 Erlangen, um die derzeitig ausgelagerten Gruppen in das Hauptgebäude zu integrieren. Außerdem müssen aufgrund der starken Integrativausrichtung der Einrichtung dringend benötigte Therapieräume, die in einem anderen Gebäude aufgegeben werden mussten, ersetzt werden. Der Standort verfügt künftig über insgesamt 17 Krippenplätze, 103 Kindergartenplätze und 173 Hortplätze inkl. Integrativplätze.
Einschätzung
der Jugendhilfeplanung:
Für die Kindertageseinrichtung St. Kunigund kann die Jugendhilfeplanung weiterhin einen Bedarf an Kindergarten- und Hortplätzen bestätigen.
Die aktuelle Versorgungsquote im
Kindergartenalter liegt im Planungsbezirk Eltersdorf mit
128 % über der Zielquote von 100 %. Aufgrund der besonderen pädagogischen
Konzeption mit inklusiver Ausrichtung und einem gesamtstädtischen Einzugsgebiet
ist jedoch weiterhin von einem deutlich erhöhten Platzbedarf auszugehen.
Ähnlich verhält es sich mit der Versorgungsquote im Grundschulalter. Hier liegt die lokale Quote bei 117 %. Zusätzlich zu den genannten konzeptionellen Besonderheiten ist auch mit einem steigenden Schüler*innenzahl im Planungsbezirk zu rechnen. Im Hortbereich geht die Jugendhilfeplanung daher weiterhin von einem erhöhten Platzbedarf aus.
Die Finanzierung der hier dargestellten Maßnahme soll nach dem Stadtratsbeschluss vom 19.05.2022 erfolgen. Demnach wird dem Träger ein Zuschuss der Stadt Erlangen in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Gemäß der aktuellen
Kostenberechnung des Architekten liegen die Gesamtkosten der Maßnahme unterhalb
der förderfähigen Kosten und belaufen sich auf 3.321.480,98 €.
Die Beträge teilen sich voraussichtlich wie folgt auf:
Zuschuss zu den Baukosten
nach Art. 28 BayKiBiG |
||
Fläche
lt. der eingereichten Pläne* |
|
559,98 m² |
Kostenrichtwert |
|
6.639 €/m² |
Förderfähige
Kosten |
559,98 m² X 6.639 €/m² |
3.717.707,22 € |
Tatsächliche
Kosten lt. Kostenberechnung des Architekturbüros** |
|
3.321.480,98 € |
Baukostenzuschuss
lt. Stadtratsbeschluss vom 19.05.2022 |
100 % |
3.321.481,00 € |
Anteil
der Regierung von Mittelfranken (50 %) |
|
1.660.741,00 € |
Anteil
der Stadt Erlangen (50 %) |
|
1.660.740,00 € |
|
|
|
*Es wird nicht die maximal mögliche Fläche laut Summenraumprogramm zugrunde gelegt, da die eingereichten Pläne von weniger Fläche ausgehen.
** Die tatsächlichen Kosten sind geringer als die förderfähigen Kosten (Fläche Summenraumprogramm x Kostenrichtwert), daher bilden die tatsächlichen Kosten die Basis für den Zuschuss.
Zuschuss zu den
Ausstattungskosten nach dem Erlanger Grundsatzbeschluss (512/062/2018) |
||
Anzahl
Plätze (2 Gruppen à 25 + 20 Integrativplätze) |
70 Plätze |
|
Fördersatz |
1.250 €/Platz |
|
Ausstattungszuschuss
geplant |
70 Plätze x 1.250 €/Platz |
87.500,00 € |
Bei den veranschlagten Kosten für die Generalsanierung und die Platzneuschaffung handelt es sich lediglich um erste Grobrechnungen, die konkreten Summen können erst im Rahmen der weiteren Planung ermittelt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 3.408.981 |
bei IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ 1.660.741 |
bei Sachkonto: 365D.610ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: