Betreff
Bedarfsanerkennung für Betreuungsplätze der Kindertageseinrichtung St. Kunigund, Caritasverband Nürnberg e.V. sowie Baukostenzuschuss und Ausstattungszuschuss für den Anbau
Vorlage
510/101/2023
Aktenzeichen
V/510-3
Art
Beschlussvorlage

1.    Für den Anbau zur Zusammenführung der Gruppen (Außenstellen werden zurück zum Hauptgebäude verlagert), werden die bereits bestehenden 173 Kinderhortplätze und 103 Kindergartenplätze als weiterhin bedarfsnotwendig anerkannt.

 

2.    Der Caritasverband Nürnberg e.V. erhält für den Anbau einen Baukostenzuschuss nach Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG in Höhe von voraussichtlich 2.989.333 € und einen Ausstattungszuschuss in Höhe von maximal 87.500 €.

 

3.    Sollten sich während der Bauzeit die Berechnungsgrundlagen (z.B. tatsächliche Baukosten, förderfähige Fläche, Kostenrichtwert) ändern, verändert sich der Zuschuss entsprechend.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung des Platzangebots im Ortsteil Eltersdorf, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Kindergarten- und Vorschulalter zu gewährleisten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Bezuschussung eines Anbaus zur Schaffung von ausreichend Räumlichkeiten, um den Bedarf an Betreuungsplätzen, insb. der Integrativplätze, zu decken.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Caritasverband Nürnberg e.V. plant für die Kindertageseinrichtung St. Kunigund einen Anbau an die Räumlichkeiten im Holzschuherring 40, 91058 Erlangen, um die derzeitig ausgelagerten Gruppen in das Hauptgebäude zu integrieren. Außerdem müssen aufgrund der starken Integrativausrichtung der Einrichtung dringend benötigte Therapieräume, die in einem anderen Gebäude aufgegeben werden mussten, ersetzt werden. Der Standort verfügt künftig über insgesamt 17 Krippenplätze, 103 Kindergartenplätze und 173 Hortplätze inkl. Integrativplätze.

 

 

      Einschätzung der Jugendhilfeplanung:

Für die Kindertageseinrichtung St. Kunigund kann die Jugendhilfeplanung weiterhin einen Bedarf an Kindergarten- und Hortplätzen bestätigen.

Die aktuelle Versorgungsquote im Kindergartenalter liegt im Planungsbezirk Eltersdorf mit
128 % über der Zielquote von 100 %. Aufgrund der besonderen pädagogischen Konzeption mit inklusiver Ausrichtung und einem gesamtstädtischen Einzugsgebiet ist jedoch weiterhin von einem deutlich erhöhten Platzbedarf auszugehen.

Ähnlich verhält es sich mit der Versorgungsquote im Grundschulalter. Hier liegt die lokale Quote bei 117 %. Zusätzlich zu den genannten konzeptionellen Besonderheiten ist auch mit einem steigenden Schüler*innenzahl im Planungsbezirk zu rechnen. Im Hortbereich geht die Jugendhilfeplanung daher weiterhin von einem erhöhten Platzbedarf aus.

 

Die Finanzierung der hier dargestellten Maßnahme soll nach dem Stadtratsbeschluss vom 19.05.2022 erfolgen. Demnach wird dem Träger ein Zuschuss der Stadt Erlangen in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Gemäß der aktuellen Kostenberechnung des Architekten liegen die Gesamtkosten der Maßnahme unterhalb der förderfähigen Kosten und belaufen sich auf 3.321.480,98 €.
Die Beträge teilen sich voraussichtlich wie folgt auf:

 

Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 28 BayKiBiG

Fläche lt. der eingereichten Pläne*

 

559,98 m²

Kostenrichtwert

 

6.639 €/m²

Förderfähige Kosten

559,98 m² X 6.639 €/m²

3.717.707,22 €

Tatsächliche Kosten lt. Kostenberechnung des Architekturbüros**

 

3.321.480,98 €

Baukostenzuschuss lt. Stadtratsbeschluss vom 19.05.2022

100 %

3.321.481,00 €

Anteil der Regierung von Mittelfranken (50 %)

 

1.660.741,00 €

Anteil der Stadt Erlangen (50 %)

 

1.660.740,00 €

 

 

 

 

*Es wird nicht die maximal mögliche Fläche laut Summenraumprogramm zugrunde gelegt, da die eingereichten Pläne von weniger Fläche ausgehen.

** Die tatsächlichen Kosten sind geringer als die förderfähigen Kosten (Fläche Summenraumprogramm x Kostenrichtwert), daher bilden die tatsächlichen Kosten die Basis für den Zuschuss.

 

Zuschuss zu den Ausstattungskosten nach dem Erlanger Grundsatzbeschluss (512/062/2018)

Anzahl Plätze (2 Gruppen à 25 + 20 Integrativplätze)

70 Plätze

Fördersatz

1.250 €/Platz

Ausstattungszuschuss geplant

70 Plätze x 1.250 €/Platz

87.500,00 €

     

      Bei den veranschlagten Kosten für die Generalsanierung und die Platzneuschaffung handelt es sich lediglich um erste Grobrechnungen, die konkreten Summen können erst im Rahmen der weiteren Planung ermittelt werden.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

           

Investitionskosten:

 

€ 3.408.981

 

bei IPNr.: 365D.880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

1.660.741

bei Sachkonto: 365D.610ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: