Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2022 des Rechtsamtes
Vorlage
30/071/2023
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 30 i.H.v. 86.425,09 EUR und der einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 25.927,53 EUR sowie eines Teilbetrages von 23.077,58 EUR aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 30.000,00 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.

 

Hinweise:

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit der Möglichkeit, die Budgetrücklage für sinnvolle Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 30 beträgt

86.425,09

 

(2021: 253.876,76 EUR, 2020: 80.078,25 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

1.448,64

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

1.448,64

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2022 wurden übertragen

0,00

 

(2021: 0,00 EUR, 2020: 4.191,14 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Mehreinnahmen bei den Buß- und Verwarnungsgeldern sowie bei Kostenerstattungen des Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn für erbrachte Dienstleistungen

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2022 konnte wie geplant/mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

Das Arbeitsprogramm konnte wie geplant erfüllt werden.

2.3

Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 25.927,53 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben.

 

 

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 30 im Jahr 2022

 

Stand am 01.01.2022

30.000,00

 

Entnahmen 2022 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (11.05.2022)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

Für zusätzlich anfallende Geschäftsausgaben (z.B. Fachliteratur, neue Module für Zugriff auf juristische Onlinedatenbanken, usw.)

10.000,00

0,00

 

 

Für zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem weiteren Aufbau der Zentralen Vergabestelle

10.000,00

0,00

 

 

Für zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter*innen des Rechtsamtes

10.000,00

0,00

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

0,00

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

0,00

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

23.077,58

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+23.077,58

=

gegenwärtiger Rücklagenstand

 

53.077,58

./.

freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage

 

-23.077,58

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

30.000,00

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

 

2.4.1

Für die Organisation und Durchführung des Arbeitstreffens der Jurist*innen Bayerischer Großstädte

5.000,00

 

2.4.2

Für zusätzlich anfallende Geschäftsausgaben (z. B. für Fortbildungen, Fachliteratur, neue Module für Zugriff auf juristische Onlinedatenbanken; Wissensmanagement)

15.000,00

 

2.4.3

Für zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen für die Software und den weiteren Aufbau der Zentralen Vergabestelle

10.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Budgetrücklagenentnahme i.H.v. 23.077,58 EUR, so dass 30.000,00 EUR in der Budgetrücklage des Rechtsamtes verbleiben.
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2022)

 


Anlagen:        Budgetabrechnung der Kämmerei