Betreff
Stelle Praxis Qualitätsbegleitung PQB; Wegfall des Vorbehalts der Zuschussgewährung
Vorlage
51/115/2023
Aktenzeichen
V/51A
Art
Beschlussvorlage

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Angebot „Pädagogische Qualitätsbegleitung in Kindertageseinrichtungen (PQB)“ hat die dauerhafte Sicherung der Interaktionsqualität in Kindertageseinrichtungen zum Ziel.

Gute Interaktionen zwischen Fachkraft und Kind sind wesentliche Voraussetzungen für gelingende Entwicklungs- und Bildungsprozesse der Kinder.

Im Rahmen eines 12-18 Monate dauernden PQB-Prozesses wird ein von der Kita gewähltes Thema in passgenauen Beratungsformaten bearbeitet. Dabei werden Erfolgsstrategien gesichert und erforderliche Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet, erprobt und ggf. angepasst.

Die Bildungsqualität im pädagogischen Alltag durch die Verstetigung der Stelle wird so nachhaltig gesichert.

Die Pädagogische Qualitätsbegleitung trägt einen erheblichen Teil zur Arbeitszufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bei.

Die Besetzung der Stelle erfolgt aktuell lediglich durch eine befristete Abordnung. Durch den Wegfall des Fördervorbehalts kann die aktuelle Stelleninhaberin dauerhaft auf die Stelle 5100085 umgesetzt werden.

Bei Wegfall der Förderung wird die Stelle eingezogen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Vorbehalt der Zuschussgewährung für die Planstelle 5100085 soll entfallen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Projekt „Pädagogische Qualitätsbegleitung in Kindertageseinrichtungen (PQB)“ ist vom Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales konzipiert und wird kontinuierlich wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

Nach der Phase des Modellversuches sowie der Zwischenfinanzierung befindet sich das Projekt jetzt in der Phase der Verstetigung.

 

Mit dem Angebot von PQB sollen öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen in Bayern die Qualität ihrer pädagogischen Prozesse vor dem Hintergrund der relevanten Curricularen wie dem bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan, den Bayerischen Bildungsleitlinien und den rechtlichen Grundlagen von BayKiBiG und AV BayKiBiG kontinuierlich weiterentwickeln. Der PQB-Qualitätskompass ist dabei zentrales Instrument zur Reflexion der Interaktionsqualität.

 

Im Rahmen der Prozessbegleitung (Dauer 12-18 Monate) werden die Einrichtungen durch Beratung, Coaching, Hospitationen und Training-on-the-Job sowie, wenn gewünscht auch durch Videointeraktionsbegleitung anhand des Qualitätskompasses, unterstützt.

Unterschiedliche Formate in Präsenz, aber auch Online- und hybride Veranstaltungen moderiert durch vielfältigste Methoden der Erwachsenenbildung werden dabei durchgeführt.

Arbeitsvereinbarungen und eine nachvollziehbare Dokumentation sichern in der Folge die erarbeiteten Veränderungsmaßnahmen für alle Teammitglieder.

 

Ergänzend erfolgt einrichtungsübergreifend die Durchführung themenbezogener Fachgruppen. Durch die Vernetzung der Einrichtungen soll eine Möglichkeit von gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozessen, z.B. über den Austausch von Best-Practise-Beispielen, geschaffen werden.

 

Bei Bedarf ist eine Vernetzung mit anderen Unterstützungssystemen, z.B. Sachbearbeitung Fortbildung, Supervision, Jugend- und Familienberatungsstelle gewährleistet.

 

Mit 20-24 teilnehmenden Einrichtungen sowohl unter städtischer als auch unter freier Trägerschaft ist die erforderliche Auslastung gewährleistet. 

 

Das Fachamt sieht mit der dauerhaften Absicherung des Angebotes PQB eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft. Die nachhaltige Sicherung der Bildungs- und Interaktionsqualität in den Einrichtungen ist gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der teilweise krisenhaften Entwicklungen in den Kitas zentrale Aufgabenstellung des Stadtjugendamtes, die auch bei einem Wegfall der Förderung gewährleistet werden sollte.

 

Derzeit ist dafür ein Vollzeitäquivalent angesetzt. Die Personal- und Materialkosten werden bis höchstens 64.000 Euro bezuschusst.

Die Förderrichtlinie ist zunächst bis einschließlich 31.12.2026 befristet.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

82.800 €

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

64.000 € (vorerst befr. bis 2024)

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   510080/36391010 bzw. 510080/36522100/414102

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Präsentation