Betreff
Durchführung eines Ratsbegehrens im Jahr 2023 zur Fragestellung "Realisierung der Stadt-Umland-Bahn", Fraktionsantrag 026/2023 der ödp-Fraktion
Vorlage
13/167/2023
Aktenzeichen
OBM/PMA
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag 026/2023 der ödp-Fraktion ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Mit o.g. Fraktionsantrag beantragt die ödp-Fraktion die Durchführung eines Ratsbegehrens zur Frage der Realisierung der Stadt-Umland-Bahn im Jahr 2023.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Zur Frage der Realisierung der Stadt-Umland-Bahn haben die Fraktionen der CSU und der SPD in ihrer Kooperationsvereinbarung für die Jahre 2020-2026 die Durchführung eines Ratsbegehrens „nach Abschluss der Planungen und der dann prognostizierten Kosten sowie der Streckenführung“ vereinbart.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

2016 stimmte eine deutliche Mehrheit von 60,4% der Wählerinnen und Wähler für die Gründung des Zweckverbands, dessen Aufgaben satzungsgemäß Planung, Bau und Betrieb der StUB sind. Dies stellt ein deutliches Mandat für die laufenden Planungen der StUB dar, für die die Stadt jährlich Haushaltsmittel bereitstellt.

 

Wie im Antrag zutreffend dargestellt, sind die Planungen für die StUB inzwischen vorangeschritten. Nach einem umfassenden Beteiligungsprozess zur Streckenfindung, dem erfolgreich durchlaufenen Raumordnungsverfahren und der Vorplanung befindet sich das Projekt inzwischen in der Leistungsphase der Entwurfsplanung. Die Kostenschätzung zur StUB wurde 2019 auf Basis des damaligen Planungsstandes fortgeschrieben. Die Planung der Ingenieurbauwerke ist im Gange, eine CO2-Bilanz der StUB wird - Deutschlandweit einmalig - aktuell erstellt. Mit der Neufassung der Bewertungskriterien zur Förderung von Projekten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch den Bund haben sich grundlegende Rahmenbedingungen für die StUB massiv verbessert. Die neue Verfahrensanleitung für die sog. Standardisierte Bewertung, mit der Projekte auf ihren volkswirtschaftlichen Nutzen untersucht werden, führt dazu, dass die Stadt-Umland-Bahn in ihrer Vorzugstrasse aus dem Raumordnungsverfahren bei einem vorläufigen neuen Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) von 2,2 liegt, so dass nun mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der mindestens 90%igen Förderung des Projekts durch Bund und Land ausgegangen werden kann.

 

Allerdings liegen Informationen, die für die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Rolle spielen, nicht ausreichend vor.

-       Wichtige Fragen der Streckenführung sind nicht abgeschlossen. So ist z.B. weder die finale Lage der Gleise entlang der Brucker Lache noch die Situation rund um die Arcaden geklärt.

-       Mit der neuen Verfahrensanleitung für die sog. Standardisierte Bewertung ist im Bereich der Regnitz nicht nur die sog. Wöhrmühlquerung, sondern auch eine Querung im Bereich des Büchenbacher Dammes förderfähig. Dies erfordert eine umfassende Überprüfung in diesem Bereich, die der Zweckverband für den Fall veränderter Rahmenbedingungen immer zugesagt hat und nun mit einer Machbarkeitsstudie zur Führung der StUB über den Büchenbacher Damm auch angeht. Eine Entscheidung über die Querung könnte frühestens Anfang 2024 getroffen werden. Mit dieser Entscheidung läge in der Variante Büchenbacher Damm allerdings keine detaillierte Streckenführung vor, insbesondere im Stadtwesten müssten im Fall einer Entscheidung für den Büchenbacher Damm anschließend mit entsprechender Bürgerbeteiligung weitere Details der Streckenführung erarbeitet werden.

-       Die Kosten des Projekts können frühestens dann in ausreichender Qualität angegeben werden, wenn die Streckenführung endgültig und die Planung hinreichend vorangeschritten ist. Auch ist der Preisstand entsprechend fortzuschreiben. Die Zahlen aus der Aktualisierung 2019 basieren auf einem früheren Planungsstand und auf einem Preisstand, der sich in der Zwischenzeit weiterentwickelt hat. Eine Aktualisierung der Kosten ist in Arbeit und wird voraussichtlich gegen Jahresende 2023 abgeschlossen sein.

-       Die Thematik der CO2-Bilanz der StUB wird intensiv untersucht. Im März veranstaltete der Bund Naturschutz im Ewerk eine Informationsveranstaltung, bei der der Zweckverband seine Herangehensweise vorstellte. Bundesweit gibt es bislang kein Referenzinfrastrukturprojekt, für das eine solche Berechnung angefertigt worden ist. Erste Abschätzungen, die sich aus der Verfahrensanleitung für die Standardisierte Bewertung ergeben, lassen eine deutlich geringere CO2-Ammortisationszeit erwarten als die, die immer wieder kolportiert werden. Der Abschluss der Untersuchung hängt ebenfalls von der weiteren Planung ab und ist noch nicht absehbar.

 

Die Stadt-Umland-Bahn ist das aktuell größte Straßenbahnneubauprojekt in Deutschland. Die Frage, ob die StUB gebaut wird oder nicht, ist eine wichtige Weichenstellung für die weitere Entwicklung der Stadt, der Unternehmen am Standort und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg. Eine Entscheidung sollte daher auf ausreichender Faktenbasis getroffen werden - anderes wird der Bedeutung des Projekts nicht gerecht und führt auch den umfassenden Beteiligungsprozess ad absurdum. Ein Entscheid im Jahr 2023 käme zu früh, mit Blick auf die offenen Fragen ist aus heutiger Sicht eine Entscheidung im Laufe der Jahre 2024 oder 2025 denkbar.

 

Bis dahin verfolgen Stadtverwaltung und Erlanger Stadtwerke im Übrigen mit Nachdruck den Ausbau des ÖPNV in Erlangen. Nach den umfassenden Verbesserungen bei Linien und Takt der vergangenen Jahre wird aktuell ein neuer Nahverkehrsplan erstellt, der erstmals auch konkrete Vereinbarungen mit dem Landkreis Erlangen-Höchstadt enthalten wird, um die Verkehre zu optimieren. Bushaltestellen werden Schritt für Schritt barrierefrei ausgebaut. Im Rahmen des VGN arbeitet die Stadt an Verbesserungen, z.B. im Bereich des E-Tarifs. In den vergangenen Monaten ist es zudem gelungen, die Partner im VGN von der Einführung einer kostenlosen Innenstadtzone in Erlangen zu überzeugen. Einen Richtungsbeschluss dazu fasste der Grundvertragsausschuss des VGN im Mai 2023. Entsprechende Beschlüsse der Stadt und des VGN vorausgesetzt gibt es in Erlangen ab Anfang 2024 eine kostenlose Innenstadtzone. Bayernweit verfügt nur Augsburg über ein ähnliches Angebot.

 

 


 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlage: Fraktionsantrag 026/2023 der ödp-Fraktion