Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der
interfraktionelle Antrag 004/2023, der Antrag 059/2023 der Erlanger Linken und
die Anfrage der Grüne-Liste-Fraktion vom 28.3.2023 sind damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit den o.g. Anträgen und Anfragen bitten die Fraktionen bzw. Gruppierungen um Angaben zur zukünftigen Arbeitsweise des Baukunstbeirats.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Baukunstbeirat (BKB) wurde zurückliegend vom Referat für
Planen und Bauen (VI) mit einer zbV-Stelle organisiert. Dort waren und sind für
2023 auch die entsprechenden Haushaltsmittel für BKB und Baukulturpreis
verortet. Ein Stellenplanantrag des Referates für Planen und Bauen zur
Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben für den Stellenplan 2023 wurde vom
Stadtrat angesichts dringlicher anderer Aufgaben nicht befürwortet.
In der Zwischenzeit wurde die Aufgabe der Geschäftsführung durch den Oberbürgermeister Amt 63 zugeordnet. Innerhalb von Amt 63 ist die Aufgabe auf den Bereich der Baubezirke (63-2) übertragen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Personalressourcen standen und stehen bis auf weiteres für die Aufgabe nicht zur Verfügung. Wie in vielen anderen Bereichen der Verwaltung auch gilt es, die Aufgaben mit vorhandenen Ressourcen zu bewältigen und dabei Pflichtaufgaben nicht einzuschränken. Dies gelingt entweder durch die Reduzierung des Umfangs und der Qualität der Sitzungsvorlagen oder durch die Reduzierung der Zahl der Sitzungen.
Die Sitzungsanzahl wurde im Rahmen der Jahresterminplanung im Sitzungskalender fixiert. In der Praxis hing die tatsächliche Durchführung der Sitzungen in der Vergangenheit auch von den vorliegenden stadtbildprägenden Baugesuchen von gesamtstädtischer Relevanz ab. Immer wieder sind Sitzungen auch kurzfristig entfallen. Ob entsprechende Baugesuche vorliegen und wie dringlich sie sind, ist schwer vorher einzuschätzen. In der oben geschilderten Situation wird an diesem pragmatischen Vorgehen festgehalten, um die Pflichtaufgaben von Amt 63 nicht einzuschränken und die bedarfsgerechte Begleitung von stadtbildprägenden Baugesuchen von gesamtstädtischer Relevanz durch den BKB zu gewährleisten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag 04/2023
Fraktionsantrag 059/2023
Anfrage der Grüne-Liste-Fraktion vom 28.3.2023