Die Verwaltung beantragt
nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Auszahlungen um
Kreuzung Am Europakanal / Dorfstr. |
Allg. KST Amt 66 (Tiefbauamt) |
Gemeindestraßen |
500.000
€ für |
Sachkonto 048002 Zugänge Straßennetz mit |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung/Mehreinnahme
Egidienplatz, Umgestaltung |
Kostenstelle 660090 Allg. KST Amt 66
(Tief-bauamt) |
Produkt 54110010 |
250.000
€ bei |
Gemeindestraßen |
Sachkonto 048002 Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätze |
||
Staatszuweisung Am Europakanal / Dorfstr. |
Kostenstelle 660090 Allg. KST Amt 66
(Tief-bauamt) |
||
Produkt 54110010 Gemeindestraßen |
Sachkonto 231212 Zugänge SoPo a. Zuwendungen vom Land auflösbar |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
--- € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
1.310.000,00€ |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
|
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
0 € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen Mittel |
|
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
1.850.519,51€ |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2023
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Vergabe der
Straßenbauarbeiten für den Umbau der Kreuzung Am Europakanal / Dorfstraße
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Umschichtung von Finanzmitteln von den
IP-Nrn. 541S.26 (Deckungskreis Soziale Stadt) und 541.418ES (Deckungskreis 2
mit Planansätzen über 250.000 €) auf die IP-Nr. 541.418 innerhalb des
Investitionshaushaltes von Amt 66 in Höhe von insgesamt 500.000 €
Die Entwurfsplanung für den Umbau der
Kreuzung Am Europakanal / Dorfstraße wurde im BWA am 11.10.2022 beschlossen
(Vorlagen-Nr. 66/143/2022).
Die Maßnahme wurde im Januar 2023 erstmalig ausgeschrieben. Zur Submission im
Februar ging kein wirtschaftliches Angebot ein, sodass die Ausschreibung in
Abstimmung mit dem Rechtsamt und der Zentralen Vergabestelle aufgehoben werden
musste.
Nach einer erneuten Ausschreibung der Maßnahme mit modifiziertem Inhalt und
geänderten Bauzeiten soll die Vergabe der Bauarbeiten durch den Stadtrat am 29.
Juni 2023 erfolgen. Die bauliche Umsetzung ist im 2. Halbjahr 2023 vorgesehen.
Aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklung
und der Marktsituation (Auslastung der Baufirmen) ist allerdings eine
Aktualisierung des Finanzbedarfs für dieses Projekt in Höhe von 500.000 €
unumgänglich.
Zur Deckung werden in 2023 nicht benötigte
Investitionsmittel auf der IP-Nr. 541S.26 „Egidienplatz, Umgestaltung“ in Höhe
von 250.000 € herangezogen. Der bisher geplante Baubeginn für die Umgestaltung
des Egidienplatzes in 2023 ist aufgrund des derzeitigen Planungsstands nicht
realistisch, sodass die bei dieser IP-Nr. für 2023 vorhandenen Finanzmittel für
andere dringende Projekte eingesetzt werden können.
Die notwendigen Finanzmittel für das Projekt „Egidienplatz, Umgestaltung“
werden entsprechend dem Planungsfortschritt zum Haushalt 2024 erneut
angemeldet.
Darüber hinaus erhöhen sich wegen der
gestiegenen Ausgaben auch die voraussichtlichen Zuwendungen nach BayGVFG
entsprechend dem angenommenen Fördersatz (ca. 55 % der zuwendungsfähigen
Kosten) um 250.000 € (IP-Nr. 541.418ES „Staatszuweisung Am
Europakanal/Dorfstraße“). Diese erhöhten Zuwendungen decken den Restbetrag der
Mehrkosten ab.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Beschluss des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses nach Begutachtung
durch den Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb zur
Umschichtung der Finanzmittel
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Anlagen: