Betreff
Mittelbereitstellung für IP-Nr. 541.418 "Kreuzung Am Europakanal / Dorfstraße"
Vorlage
66/174/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Auszahlungen um

 

 

IP-Nr. 541.418

Kreuzung Am Europakanal / Dorfstr.

 

Kostenstelle 660090

Allg. KST Amt 66 (Tiefbauamt)

 

 

Produkt  54110010

Gemeindestraßen

500.000 für

Sachkonto 048002

Zugänge Straßennetz mit
Wegen und Plätze

 

Die Deckung erfolgt durch Einsparung/Mehreinnahme

 

 

IP-Nr. 541S.26

Egidienplatz, Umgestaltung

 

 

Kostenstelle 660090

Allg. KST Amt 66 (Tief-bauamt)

 

 

Produkt  54110010

250.000 bei

Gemeindestraßen

Sachkonto 048002

Zugänge Straßennetz mit

Wegen und Plätze

 

IP-Nr. 541.418ES

Staatszuweisung Am Europakanal / Dorfstr.

 

 

 

Kostenstelle 660090

Allg. KST Amt 66 (Tief-bauamt)

 

 

250.000 bei

 

Produkt  54110010

Gemeindestraßen

 

Sachkonto 231212

Zugänge SoPo a. Zuwendungen vom Land auflösbar

 

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

 

---

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

1.310.000,00

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

40.519,51

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

 

0 €

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

1.350.519,51

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

1.850.519,51€

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2023

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung            

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                  

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vergabe der Straßenbauarbeiten für den Umbau der Kreuzung Am Europakanal / Dorfstraße

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Umschichtung von Finanzmitteln von den IP-Nrn. 541S.26 (Deckungskreis Soziale Stadt) und 541.418ES (Deckungskreis 2 mit Planansätzen über 250.000 €) auf die IP-Nr. 541.418 innerhalb des Investitionshaushaltes von Amt 66 in Höhe von insgesamt 500.000 €

Die Entwurfsplanung für den Umbau der Kreuzung Am Europakanal / Dorfstraße wurde im BWA am 11.10.2022 beschlossen (Vorlagen-Nr. 66/143/2022).
Die Maßnahme wurde im Januar 2023 erstmalig ausgeschrieben. Zur Submission im Februar ging kein wirtschaftliches Angebot ein, sodass die Ausschreibung in Abstimmung mit dem Rechtsamt und der Zentralen Vergabestelle aufgehoben werden musste.
Nach einer erneuten Ausschreibung der Maßnahme mit modifiziertem Inhalt und geänderten Bauzeiten soll die Vergabe der Bauarbeiten durch den Stadtrat am 29. Juni 2023 erfolgen. Die bauliche Umsetzung ist im 2. Halbjahr 2023 vorgesehen.

Aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklung und der Marktsituation (Auslastung der Baufirmen) ist allerdings eine Aktualisierung des Finanzbedarfs für dieses Projekt in Höhe von 500.000 € unumgänglich.

Zur Deckung werden in 2023 nicht benötigte Investitionsmittel auf der IP-Nr. 541S.26 „Egidienplatz, Umgestaltung“ in Höhe von 250.000 € herangezogen. Der bisher geplante Baubeginn für die Umgestaltung des Egidienplatzes in 2023 ist aufgrund des derzeitigen Planungsstands nicht realistisch, sodass die bei dieser IP-Nr. für 2023 vorhandenen Finanzmittel für andere dringende Projekte eingesetzt werden können.
Die notwendigen Finanzmittel für das Projekt „Egidienplatz, Umgestaltung“ werden entsprechend dem Planungsfortschritt zum Haushalt 2024 erneut angemeldet.

Darüber hinaus erhöhen sich wegen der gestiegenen Ausgaben auch die voraussichtlichen Zuwendungen nach BayGVFG entsprechend dem angenommenen Fördersatz (ca. 55 % der zuwendungsfähigen Kosten) um 250.000 € (IP-Nr. 541.418ES „Staatszuweisung Am Europakanal/Dorfstraße“). Diese erhöhten Zuwendungen decken den Restbetrag der Mehrkosten ab.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Beschluss des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses nach Begutachtung durch den Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb zur Umschichtung der Finanzmittel

 

5. Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

 


Anlagen: