Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Vorlage
66/173/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Verschiedene Straßen und Wege sind fertiggestellt worden, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher zu widmen bzw. einzuziehen (Art. 6, 8 BayStrWG).

 

Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange).

 

Widmung von Ortsstraßen

Erlangen

 

Zug            Straße                             Beschreibung

445             Güterbahnhofstraße       Erweiterung der Widmung aufgrund Ausbau auf Fl.Nrn.

1640/11, 1640/13, 1645/21, 1645/23, 1645/25 u. 1649/16 Gem. Erlangen

 

Länge    160 m

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

Ausbau von Verkehrsflächen gem. städtebaulichem Vertrag vom 02.02.2015; Widmung nach Messungsanerkennung

Anlage: Lageplan 1

 

Einziehung von Ortsstraßen

Erlangen

 

Zug            Straße                             Beschreibung

52               Damaschkestraße          Einziehung einer Teilfläche des Gehweges entlang des                                                                            Spielplatzes aus Fl.Nr. 3267/3 Gem. Erlangen

                                                          

Länge    37 m

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

Die Teilfläche des Gehweges mit rd. 85 m² entlang des Spielplatzes hat ihre Verkehrsbedeutung verloren und soll deshalb entsiegelt werden.

Anlage: Lageplan 2

 

Widmung von beschränkt öffentlichen Wegen

Erlangen

 

Zug            Straße                             Beschreibung

299             Geh- und Radweg          zwischen Kurt-Schumacher-Straße u. Leimbergerstraße

                   sowie land- u. forst-        auf Fl.Nr. 2507/2 Gem. Erlangen von der Ostgrenze Kurt-

                   wirtschaftl. Verkehr        Schumacher Straße bis Einmündung in Leimbergerstraße                                  

 

Länge    250 m

                                                           Träger der Baulast: Stadt Erlangen

                                                           Widmung aufgrund Neubau

                                                           Anlage: Lageplan 3

 

Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, eingezogen  bzw. umgestuft.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

0

bei IPNr.:

Sachkosten:

 

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

 

bei Sachkonto:

Folgekosten

 

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

 

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Lageplan 1

                        Lageplan 2

                        Lageplan 3