Verschiedene Straßen und Wege sind
fertiggestellt worden, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind
daher zu widmen bzw. einzuziehen (Art. 6, 8 BayStrWG).
Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange).
Widmung von Ortsstraßen
Erlangen
Zug Straße Beschreibung
445 Güterbahnhofstraße Erweiterung der Widmung aufgrund Ausbau auf Fl.Nrn.
1640/11, 1640/13, 1645/21, 1645/23, 1645/25 u. 1649/16 Gem. Erlangen
Länge 160 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Ausbau von Verkehrsflächen gem. städtebaulichem Vertrag vom 02.02.2015; Widmung nach Messungsanerkennung
Anlage: Lageplan 1
Einziehung von Ortsstraßen
Erlangen
Zug Straße Beschreibung
52 Damaschkestraße Einziehung einer Teilfläche des Gehweges entlang des Spielplatzes aus Fl.Nr. 3267/3 Gem. Erlangen
Länge 37 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Die Teilfläche des Gehweges mit rd. 85 m² entlang des Spielplatzes hat ihre Verkehrsbedeutung verloren und soll deshalb entsiegelt werden.
Anlage: Lageplan 2
Widmung von beschränkt öffentlichen Wegen
Erlangen
Zug Straße Beschreibung
299 Geh- und Radweg zwischen Kurt-Schumacher-Straße u. Leimbergerstraße
sowie land- u. forst- auf Fl.Nr. 2507/2 Gem. Erlangen von der Ostgrenze Kurt-
wirtschaftl. Verkehr Schumacher Straße bis Einmündung in Leimbergerstraße
Länge 250 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau
Anlage: Lageplan 3
Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, eingezogen bzw. umgestuft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
0 |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
|
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
|
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
|
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
|
€ |
bei Sachkonto: |
|
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan 1
Lageplan 2
Lageplan 3