Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2022 des Amtes 66
Vorlage
66/172/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 66 i.H.v. –59.872,66 EUR und dem entsprechend den Budgetierungsregeln vorgesehenen Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 59.872,66 EUR wird zugestimmt.

 

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes von 131.662,46 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Verlustvortrag erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Übertrag des negativen Gesamtbudgetergebnisses zu 100 % als Verlust in das nächste Haushaltsjahr soll dem Fachamt einen Anreiz zu verstärkter Wirtschaftlichkeit bieten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

·          

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 66 beträgt

-59.872,66

 

(2021: 4.669,90 EUR, 2020: 244.934,60 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2022 wurden übertragen

0,00

 

(2021: 0,00 EUR, 2020: 0,00 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Bereinigung des Sachmittelbudgets um die Mindererträge bei den Parkgebühren

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2022 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

Auf Grund nicht steuerbarer Einflüsse mussten Zeitpläne von Maßnahmen im Finanzhaushalt angepasst werden. Zudem führten fehlende personelle Ressourcen zu Verschiebungen.
Dies gilt insbesondere für

- Resterschließungsmaßnahmen im Entwicklungsgebiet E-West II (Büchenbach)
- Umgestaltung Westausgang Bergkirchweih
- Projekte Infrastruktur Fuß- und Radverkehr wie Radwegbevorrechtigungen, Querungshilfen,
   Fahrradabstellanlagen
- Erneuerung Straßenbeleuchtung, LED-Umrüstung Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen
- Erneuerung Gleisanlagen

 

2.3

Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

 

2.4

Zum Ausgleich des Verlustvortrages sind folgende Maßnahmen geplant
(Einsparvolumen in EUR):

Beträge in Euro

 

2.4.1

Entnahme aus der Sonderrücklage Amt 66

59.872,66

 

2.4.2

 

 

 

2.4.3

 

 

 

2.4.4

 

 

 

2.5

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 66 im Jahr 2022

 

Stand am 01.01.2022

166.792,08

 

Entnahmen 2022 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (10.05.2022)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Anschaffung von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen sowie von Betriebs-/Geschäftsausstattung

166.792,08

 

0,00

 

 

Für Aufwendungen im Budget, insbesondere für Dienstleistungen und im Bereich des Unterhalts / Betriebs der Verkehrsinfrastruktur

52.134,50

 

 

Für

 

 

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-52.134,50

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr (Höchstbetrag erreicht)

76.877,54

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0,00

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+76.877,54

 

abzüglich Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages

-59.872,66

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

 

131.662,46

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant:

 

 

2.5.1

Anschaffung von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen sowie von Betriebs-/Geschäftsausstattung

131.662,46

 

2.5.2

Aufwendungen im Budget, insbesondere für Dienstleistungen und im Bereich des Unterhalts / Betriebs der Verkehrsinfrastruktur

 

2.5.3

 

0,00

 

2.5.4

 

0,00

 

 

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Entnahme Budgetrücklage i.H.v. 59.872,66 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2022)

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Amt 66 Budgetabrechnung 2022