Der beigefügte Hitzeaktionsplan zum Schutz der Erlanger Bevölkerung wird inhaltlich beschlossen. Der Fraktionsantrag 130/2022 der ÖDP ist somit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Hitzewellen zählen zu den Extremwetterereignissen, die
durch den fortschreitenden Klimawandel häufiger auftreten und damit eine
zunehmende Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung darstellen. Heiße Tage mit
Lufttemperaturen über 30 Grad Celsius und Tropennächte, in denen die
Lufttemperatur nicht unter 20 Grad fällt können für den menschlichen Organismus
eine große Belastung darstellen und können zu hitzebedingten Erkrankungen wie
z.B. Hitzeerschöpfung, Hitzekrämpfen, einem Hitzschlag oder Austrocknung
führen, die zum Teil lebensbedrohlich sind. Hitze wirkt sich auf die
Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden aller Menschen aus. Besonders gefährdet
bei Hitze sind aber Menschen, die bereits unter Erkrankungen des
Herz-Kreislaufsystems oder Atemwegserkrankungen leiden, Menschen über 65 Jahre,
Babys und Kleinkinder sowie Menschen, die sich z.B. berufsbedingt auch bei
Hitze viel im Freien aufhalten.
Zur Prävention gesundheitlicher Folgen dienen
Hitzeaktionspläne, die umfassende Interventionsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
berücksichtigen und mittels verhaltens- und verhältnispräventiver
Maßnahmen die Hitze- und – soweit mit den gleichen Maßnahmen möglich – die
UV-Exposition zu reduzieren, um hitzebedingten Erkrankungen und möglichen
Todesfällen vorzubeugen. Die Stadtverwaltung hat hierzu einen Hitzeaktionsplan
(siehe Anlage) erstellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zur Planung und Umsetzung des Hitzeaktionsplans wurde eine Steuerungsgruppe (HAP-Steuerungsgruppe) installiert. Koordiniert wird diese durch das Sachgebiet Kommunale Gesundheitsförderung im Amt für Sport und Gesundheitsförderung. Weitere Teilnehmende der HAP-Steuerungsgruppe sind Vertreter*innen der Fachbereiche (siehe Tabelle 1 Mitglieder der HAP-Steuerungsgruppe im Hitzeaktionsplan S. 10f).
Vorbereitend zur Erstellung des Hitzeaktionsplans wurde von den beteiligten Fachbereichen ein ämterübergreifender Maßnahmenkatalog erstellt, welche den inhaltlichen Kern des Hitzeaktionsplans bildet (siehe Maßnahmen S. 14ff im Hitzeaktionsplan). Die Maßnahmen werden in drei Maßnahmenformen eingeteilt: langfristige (meist bauliche/infrastrukturelle Maßnahmen), Maßnahmen, die vorbereitend auf den Sommer umgesetzt werden sowie ad-hoc-Maßnahmen, die im Falle einer Hitzewarnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) umgesetzt werden (Hitzewarnstufen des DWD siehe Seite 12 im Hitzeaktionsplan). Maßnahmenverantwortliche, die ad-hoc-Maßnahmen umsetzen haben den Hitzewarn-Newsletter des DWD abonniert. Die Maßnahmen werden selbstverantwortlich von den Fachbereichen umgesetzt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die HAP-Steuerungsgruppe tagt zweimal jährlich. Einmal vorbereitend auf den Sommer sowie einmal im Herbst, um die Maßnahmen evtl. anzupassen und zu evaluieren.
Im nächsten Schritt wird eine Hitze-Homepage erstellt, die allgemeine Verhaltenstipps gibt sowie Verlinkungen zu Informationen für bestimmte Zielgruppen enthält. Des Weiteren sollen Trinkbrunnen und Refill-Stationen im Stadtbereich in einer Karte gekennzeichnet werden.
Die dargestellten Maßnahmen im Hitzeaktionsplan sind Maßnahmen, die die Fachbereiche im Bereich des Hitzeschutzes aktuell leisten können. Sollten weiterführendere und tiefgreifendere Maßnahmen gewünscht werden, werden personelle und finanzielle Ressourcen zur Planung und Umsetzung benötigt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
X
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
X sind nicht vorhanden
Anlagen: Hitzeaktionsplan Stadt Erlangen
ÖDP Antrag 130/2022