Die Stadt Erlangen stimmt der Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Notfallversorgung (ARGE PSNV) in der Stadt Erlangen und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt einschließlich einer Mitgliedschaft zu.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Großschadensereignisse und Katastrophen, aber auch alltagsnahe Ereignisse können eine psychische Belastung sowohl für die Betroffenen (z.B. Überlebende, Angehörige, Vermissende, Hinterbliebene, Augenzeugen) als auch für die Einsatzkräfte bedeuten. Diese Belastungen sollen durch die Psychosoziale Notfallversorgung gelindert werden.
Mit innenministeriellem Schreiben wird seitens des Freistaats Bayern den Landkreisen und Städten empfohlen, Arbeitsgemeinschaften (ARGE) für die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) zu gründen.
Innerhalb dieses Gremiums sollen die bereits bestehenden regionalen Träger für die Gebiete PSNV-B (Betroffene) sowie PSNV-E (Einsatzkräfte) vertreten sein.
Der Aufgabenbereich erstreckt sich insbesondere über die interdisziplinäre und organisationsübergreifende Kommunikation und Zusammenarbeit der PSNV-Anbieter und deren operativen PSNV-Kräften. Auch soll die ARGE als Forum für Abstimmungen von Fragestellungen zur Sicherstellung der Psychosozialen Notfallversorgung im Zuständigkeitsbereich der Behörden dienen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen und das Landratsamt Erlangen-Höchstadt haben sich zusammen mit den bereits bestehenden Organisationsträgern für PSNV-B und PSNV-E entschlossen, eine solche Arbeitsgemeinschaft für das Stadtgebiet Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt zu gründen.
Hierzu wurde eine konstituierende Sitzung einberufen sowie beiliegender Geschäftsordnungsentwurf gemeinsam ausgearbeitet. Nach dieser Geschäftsordnung soll sich die Arbeitsgemeinschaft ausrichten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Geschäftsordnung ARGE PSNV