Betreff
Verwaltungsinternes Dashboard für E-Scooter
Vorlage
613/230/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der Anfrage der AfD „Wie geht es weiter mit dem Abstellchaos der E-Scooter“ wird um Informationen zum weiteren Vorgehen bezüglich des Umgangs mit E-Scootern im Stadtgebiet gebeten.

 

Am 15. Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten. Seitdem sind E-Scooter (elektrische Tretroller) im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Die eKFV sieht jedoch keine Regulierungsmöglichkeiten für Städte und Kommunen im Umgang mit E-Scooter-Sharing-Anbietern vor. Ob das Abstellen und Vermieten von E-Scootern im Free-Floating-System als nicht-genehmigungspflichtiger Gemeingebrauch oder genehmigungspflichtige Sondernutzung auf öffentlichem Grund eingestuft wird ist nicht abschließend geregelt, sodass keine Rechtssicherheit herrscht (vgl. 613/178/2022). Solange keine Rechtssicherheit besteht, wird von der Einführung einer Sondernutzung abgesehen.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten hat die Stadt Erlangen mit den Anbietern von Verleihsystemen einen freiwilligen Kooperationsvertrag geschlossen (vgl. 613/294/2019), mit dem Ziel für eine sichere und stadtverträgliche Nutzung zu sorgen. Es sind unter anderem Bestimmungen zum Betrieb und Parken, zur Anzahl der Fahrzeuge sowie zur Kooperation festgehalten.

Zur Förderung des geordneten Abstellens werden im Stadtgebiet verschiedene (gekennzeichnete und virtuelle) Parkzonen geschaffen, die durch finanzielle Anreize anbieterseitig unterstützt werden. Diese sind z.B. an allen Mobilpunkten und MobilHubs zu finden. Weitere Parkzonen werden seitens der Stadt geplant und mit den Anbietern abgestimmt. Derzeit gibt es im Stadtgebiet sieben baulich eingerichtete Parkzonen.

Der Kooperationsvertrag steht allen Interessierten online unter www.erlangen.de/e-scooter frei zur Verfügung.

Seit Mitte Juni 2023 hat der Anbieter Lime den Betrieb in Erlangen, nach längerer Pause wieder aufgenommen.

Zur Verbesserung der Situation im öffentlichen Raum sowie zur Prüfung der Einhaltung der vereinbarten Regelungen des Kooperationsvertrags testet die Stadt Erlangen über die Mobilitätsdatenplattform Vianova (de.vianova.io) eine digitale Kontroll- und Verwaltungslösung. In einer unverbindlichen dreimonatigen Testphase wird das System eingeführt und auf den Mehrwert geprüft. Sollte dies positiv ausfallen, schließt sich ein einjähriger Pilot an, sodass eine regelmäßige Evaluierung des Nutzens und der Sinnhaftigkeit gewährleistet ist. Der Testzeitraum zur Nutzung des Dashboards beginnt voraussichtlich Ende Juni 2023.

Diese digitale Lösung wird bereits von mehreren deutschen Städten genutzt. Die Daten der Mobilitätsbetreiber werden über die Plattform Cityscope sowie einer Schnittstelle/API zugänglich und nutzbar um das Geschehen in der Stadt übersichtlich zu machen. Die Datenplattform von Vianova ermöglicht die Vereinheitlichung der Daten der verschiedenen Anbieter. Das vorrangige Ziel ist die Prüfung der vereinbarten Regelungen sowie eine Übersicht zur Nutzung der E-Scooter im Erlanger Stadtgebiet. Somit können genaue Aussagen über die Nutzung der Fahrzeuge getroffen werden. Durch ein automatisiertes Beschwerdemanagement bei der Nichteinhaltung von Regelungen (vgl. Kooperationsvertrag) und Parkverbotszonen meldet das System Verstöße an die Anbieter und belastet die städtische Verwaltung nicht mit personeller Mehrarbeit. Der Stadtverwaltung wird, mittels dieser Plattform, die Errichtung von Parkverbotszonen und zeitlich begrenzten Parkverbotszonen (z.B. während der Erlanger Bergkirchweih) deutlich erleichtert. Darüber hinaus werden in der Datenplattform Ballungsräume sichtbar, an denen neue Sammelparkplätze eingerichtet werden können.

Durch die Identifikation von Beschwerdeschwerpunkten bzw. zentralen Problembereichen können dort gezielte Maßnahmen ergriffen werden, sodass die Situation für alle Erlanger Bürger*innen ins-gesamt verbessert wird. Die Datenplattform bietet perspektivisch die Möglichkeit weitere Formen der geteilten Mobilität zu integrieren (z.B. Leihradsysteme oder Carsharing). Die Verwaltung wird in regelmäßigen Abständen über den Projektverlauf informieren.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Anfrage der AfD