Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 45 i.H.v. -487,42 EUR und dem entsprechend den Budgetierungsregeln vorgesehenen Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 487,42 EUR wird zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes von 14.379,44 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budget-ergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den
Verlustvortrag erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
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1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durch die Entnahme von 487,42 EUR aus der Sonderrücklage Budgetergebnisse des Amtes 45 entfällt der Übertrag des negativen Budgetergebnisses in das Haushaltsjahr 2023.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 45 beträgt |
-487,42 |
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(2021: -4.837,08 EUR, 2020: 16.823,69 EUR) |
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Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022 haben betragen |
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für das 1.Halbjahr |
11.661,11 |
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für das 2.Halbjahr |
3.205,75 |
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Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt |
14.866,86 |
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In den Investitionshaushalt 2022 wurden übertragen |
0,00 |
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(2021: 0,00 EUR, 2020: 30.481,10 EUR) |
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Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf: |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2022 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden: |
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Der
aufgrund der Quellenlage unerwartet stark angewachsene zweite Teil zur
Geschichte der Universität in der Weimarer Republik und im Dritten Reich
musste wegen der angespannten Personalsituation auf 2023 verschoben werden.
Aus demselben Grund konnte der AK Straßennamen nicht wie geplant ins Leben
gerufen werden. |
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2.3 |
Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen. |
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2.4 |
Zum Ausgleich des
Verlustvortrages sind folgende Maßnahmen geplant |
Beträge in Euro |
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2.4.1 |
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2.4.2 |
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2.4.3 |
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2.4.4 |
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2.5 |
Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 45 im Jahr 2022 |
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Stand am 01.01.2022 |
41.818,10 |
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Entnahmen 2022 aufgrund
Fachausschussbeschluss vom (04.05.2022) |
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geplante
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tatsächliche
Entnahme |
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für
dringende Bestandserhaltungsmaßnahmen |
41.818,10 |
42.437,90 |
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für |
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für |
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tatsächliche Entnahmen gesamt: |
-42.437,90 |
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zuzüglich Gutschriften aus der
Abrechnung der Personalaufwendungen 2022 |
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Gutschrift 1. Halbjahr |
11.661,11 |
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Gutschrift 2. Halbjahr |
3.205,75 |
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Gutschriften Personalabrechnung gesamt: |
+14.866,86 |
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abzüglich Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages |
-487,42 |
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= gegenwärtiger Rücklagenstand |
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14.379,44 |
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Folgende Verwendung des
gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant: |
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2.5.1 |
Dringende Bestandserhaltungsmaßnahmen (Digitalisierung, |
14.164,95 |
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2.5.2 |
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2.5.3 |
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2.5.4 |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Ein Verlustvortrag ist
durch die Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnisse des Amtes 45
hinfällig
Anlagen: Amt 45 – Budgetabrechnung 2022