Betreff
Anpassung der Lastenradförderrichtlinie der Stadt Erlangen 2023
Vorlage
VI/196/2023
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Beschlussvorlage

Die beigefügte Richtlinie der Stadt Erlangen über die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung von Lastenfahrrädern, Lastenpedelecs, Fahrradanhängern, Fahrradlastenanhängern und Therapierädern für 2023 wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Jahr 2020 wurde die Förderrichtlinie im Rahmen einer Zuwendung durch die Stadt Erlangen für die Anschaffung eines Lastenfahrrades oder eines Fahrradanhängers begonnen. Die Maßnahme wird seitdem erfolgreich fortgesetzt.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 beschlossen, das Förderprogramm zum Kauf von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern zunächst bis 31.12.2024 fortzuführen. (Beschluss VI/079/2021).

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Oktober 2022 wurde die Extra-Förderung für ErlangenPass-InhaberInnen beschlossen und die Förderrichtlinie 2022 zum 28.10.2022 dahingehend erweitert und angepasst.

 

Die Förderrichtline für 2023 basiert auf der Förderrichtlinie 2022 zum 28.10.2022. Die Förderung 2023 soll am 01.06.2023 beginnen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Fördergelder werden durch das bereits bekannte Antragsverfahren und der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem „Windhundprinzip“ auf Grundlage der Förderrichtlinie vergeben. Ausschlaggebend hierfür ist das tagesgenaue Einreichen des Antrags. Zuerst werden die Anträge der Personen, welche sich auf der Warteliste befinden, bearbeitet.

 

Eine Antragstellung ist sowohl online, als auch schriftlich in Papierform möglich.

 

4.   Klimaschutz:

 

Jeder nicht mit dem PKW, sondern mit dem Fahrrad zurückgelegte Personenkilometer, spart

insgesamt 147 g CO² ein.

Durch das Förderprogramm wird die Präsenz von alternativen, umweltfreundlichen

Transportmitteln gestärkt und erhöht somit auch den Radverkehrsanteil in Erlangen.

Alle geförderten Transportmittel sind als solche durch einen Aufkleber der Stadt Erlangen

gekennzeichnet und wirken so als Multiplikatoren.

 

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

150.000 €

bei IPNr.: 561.884

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.884

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   618090/56110010

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Förderrichtlinie für 2023