Die beigefügte Richtlinie der Stadt Erlangen über die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung von Lastenfahrrädern, Lastenpedelecs, Fahrradanhängern, Fahrradlastenanhängern und Therapierädern für 2023 wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Jahr 2020 wurde die Förderrichtlinie im Rahmen einer Zuwendung durch die Stadt Erlangen für die Anschaffung eines Lastenfahrrades oder eines Fahrradanhängers begonnen. Die Maßnahme wird seitdem erfolgreich fortgesetzt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 beschlossen, das Förderprogramm zum Kauf von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern zunächst bis 31.12.2024 fortzuführen. (Beschluss VI/079/2021).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Oktober 2022 wurde die Extra-Förderung für ErlangenPass-InhaberInnen beschlossen und die Förderrichtlinie 2022 zum 28.10.2022 dahingehend erweitert und angepasst.
Die Förderrichtline für 2023 basiert auf der Förderrichtlinie 2022 zum 28.10.2022. Die Förderung 2023 soll am 01.06.2023 beginnen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Fördergelder werden durch das bereits bekannte Antragsverfahren und der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem „Windhundprinzip“ auf Grundlage der Förderrichtlinie vergeben. Ausschlaggebend hierfür ist das tagesgenaue Einreichen des Antrags. Zuerst werden die Anträge der Personen, welche sich auf der Warteliste befinden, bearbeitet.
Eine Antragstellung ist sowohl online, als auch schriftlich in Papierform möglich.
4. Klimaschutz:
Jeder nicht mit dem PKW, sondern mit dem Fahrrad zurückgelegte
Personenkilometer, spart
insgesamt 147 g CO² ein.
Durch das Förderprogramm wird die Präsenz von alternativen,
umweltfreundlichen
Transportmitteln gestärkt und erhöht somit auch den Radverkehrsanteil in
Erlangen.
Alle geförderten Transportmittel sind als solche durch einen Aufkleber
der Stadt Erlangen
gekennzeichnet und wirken so als Multiplikatoren.
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
150.000 € |
bei IPNr.: 561.884 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.884
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 618090/56110010
sind nicht vorhanden
Anlagen: Förderrichtlinie für 2023