Betreff
Zuschusserhöhung für die Kindergruppe Frauenhaus e.V. - Aufhebung einer durch den Stadtrat veranlassten Sperre
Vorlage
V/035/2023
Art
Beschlussvorlage

1. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel auf Basis einer schlüssigen Einnahmen-/
    Ausgabenübersicht wird bestätigt.

2. Die Sperre in Höhe von 30.000 € im Sachmittelbudget des Sozialamtes an der Kosten-
    stelle 502090, Kostenträger 33110010 und Sachkonto 530101 wird hiermit aufgehoben.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Finanzierung der gestiegenen Personal- und Sachkosten der Kindergruppe Frauenhaus e.V.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Die Kindergruppe Frauenhaus ist ein seit  Gründung im Jahr 1983 vom  Verein Kindergruppe FH e.V. getragenes Angebot der pädagogischen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, die im Frauenhaus leben. Das Sozialamt Erlangen unterstützt die Kindergruppe Frauenhaus mit einem jährlichen Zuschuss von 91.400 € Im Haushalt 2023 wurde die dauerhafte Erhöhung des Zuschusses um 30.000 € beschlossen. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Kindergruppe Frauenhaus die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachweist und eine schlüssige Bilanz vorlegt.

        Nachdem zwischenzeitlich die entsprechenden Nachweise vorgelegt wurden, kann die Sperre aufgehoben und der Zuschuss ausgezahlt werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Aufhebung der vom Stadtrat am 12.01.2023 veranlassten Sperre in Höhe von 30.000 € an der Kostenstelle 502090, Kostenträger 33110010 und Sachkonto 530101.

 

 

 

,

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

30.000 €

bei Sachkonto: 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf KST/KTR/SK 502090/33110010/530101

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: