Betreff
Einfriedung der Hundefreilaufzone am Holzweg - Antrag aus der Bürgerversammlung Büchenbach vom 07.02.2023
Vorlage
773/062/2023
Aktenzeichen
I/EB 77
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Hundefreilaufzone am Holzweg mit einem Zaun einzufrieden und diesen landschaftsgerecht zu begrünen. Der geschützte Landschaftsbestandteil entlang des Holzweges ist besonders zu berücksichtigen.

Der Antrag aus der Bürgerversammlung ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Bürgerversammlung Büchenbach am 07.02.2023 wurde gemäß Protokoll Punkt 1 der Antrag zur Umzäunung der Hundewiese am Holzweg (Höhe 1,5 m) mehrheitlich beschlossen.

 

Die Hundefreilaufzone befindet sich zwischen dem Holzweg im Osten und der Wohnbebauung am Franz-Steinmetz-Weg im Westen. Die Fläche liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Im Flächennutzungsplan ist hier eine Grünfläche dargestellt.

Die westliche Wohnbebauung ist mit einer freiwachsenden Hecke und Bäumen eingegrünt. Im Norden befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen bis zum Adenauerring und bilden einen Übergangsbereich zur Landschaft.

Die Magerrasen beiderseits entlang des Holzweges unterliegen als geschützter Landschaftsbestandteil einer besonderen Schutzwürdigkeit. Eine optische Grenze zwischen der Hundefreilaufzone und dem geschützten Landschaftsbestandteil ist nicht klar erkennbar und eine Mitbenutzung durch Hunde kaum zu vermeiden.

 

Nach Auskunft des Vorsitzenden des Stadtteilbeirats in der Bürgerversammlung wurde nach Behandlung und Begehung durch den Stadtteilbeirat sowie Gesprächen mit Hundebesitzern durch den Stadtteilbeirat, den Naturschutzbeirat und die Geschichtswerkstatt Büchenbach von der Notwendigkeit eines Zaunes abgesehen, da das grundlegende Problem in der mangelnden Anzahl von Hundeschulen gesehen wird.

Mit Stellungnahme vom 13.10.2020 zur Beschlussvorlage 773/068/2020 hat sich der Stadtteilbeirat Büchenbach gegen die Errichtung eines Zauns um die Hundewiese ausgesprochen.

 

Aufgrund der weiterhin bestehenden Konflikte der Hundefreilaufzone mit der Nachbarschaft sollen Möglichkeiten gefunden werden, die Hunde innerhalb eines geschützten Bereiches frei laufen lassen zu können und Konflikte hinsichtlich der Naturschutzaspekte, der angrenzenden Bebauung und Spaziergänger*innen/Radfahrer*innen zu vermeiden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Hundefreilaufzone soll eingezäunt werden.

Die Belange des Naturschutzes und des Landschaftsbildes sind in besonderem Maße zu berücksichtigen. Der Zaun soll aus transparentem Material bestehen und von der Grenze des geschützten Landschaftsbestandteils abgerückt werden. Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes erfolgt eine Eingrünung an der Nord- und Ostseite über eine sporadische Vorpflanzung geeigneter niedriger Sträucher, die die vorhandene Strauchpflanzung entlang des Holzweges südlich der Hundewiese weiterführt, sowie punktuell durch Kletterpflanzen. Durch entsprechende Pflegemaßnahmen soll vor dem Zaun eine Hochstaudenflur entwickelt werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Verwaltung erstellt Vorschläge zum Verlauf des Zaunes einschl. der Zugänge und Zufahrten für die Unterhaltspflege. Es werden technische Details für den Zaun wie z.B. eine geeignete Materialauswahl, Farbe, Überprüfung einer zweckmäßigen Höhe (vorgeschlagen wird ca. 1,1 m einschl. Bodenfreiheit für Kleinsäugetiere) etc. geplant. Die Auswahl der Sträucher und Kletterpflanzen (Arten, Wuchshöhe, etc.) zur Eingrünung erfolgt unter landschaftspflegerischen Gesichtspunkten.

      Die Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung wird im Naturschutzbeirat nochmals vorgestellt.

      Die Verwaltung stellt die notwendigen Anträge auf Genehmigungen, beantragt die erforderlichen Haushaltsmittel nach Überarbeitung der Kostenschätzung auf Planbasis und realisiert die Maßnahme, sobald diese vorliegen. Für die Realisierung wird der Herbst 2024 angestrebt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

38.000 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Protokollauszug

                        Stellungnahme des Stadtteilbeirats

                        Übersichtskarte

                        Funktionsstudie