Die Verwaltung wird beauftragt, die Hundefreilaufzone am
Holzweg mit einem Zaun einzufrieden und diesen landschaftsgerecht zu begrünen.
Der geschützte Landschaftsbestandteil entlang des Holzweges ist besonders zu
berücksichtigen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In der Bürgerversammlung Büchenbach am 07.02.2023 wurde gemäß Protokoll Punkt 1 der Antrag zur Umzäunung der Hundewiese am Holzweg (Höhe 1,5 m) mehrheitlich beschlossen.
Die Hundefreilaufzone befindet sich zwischen dem Holzweg im Osten und der Wohnbebauung am Franz-Steinmetz-Weg im Westen. Die Fläche liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Im Flächennutzungsplan ist hier eine Grünfläche dargestellt.
Die westliche Wohnbebauung ist mit einer freiwachsenden Hecke und Bäumen eingegrünt. Im Norden befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen bis zum Adenauerring und bilden einen Übergangsbereich zur Landschaft.
Die Magerrasen beiderseits entlang des Holzweges unterliegen als geschützter Landschaftsbestandteil einer besonderen Schutzwürdigkeit. Eine optische Grenze zwischen der Hundefreilaufzone und dem geschützten Landschaftsbestandteil ist nicht klar erkennbar und eine Mitbenutzung durch Hunde kaum zu vermeiden.
Nach Auskunft des Vorsitzenden des Stadtteilbeirats in der Bürgerversammlung wurde nach Behandlung und Begehung durch den Stadtteilbeirat sowie Gesprächen mit Hundebesitzern durch den Stadtteilbeirat, den Naturschutzbeirat und die Geschichtswerkstatt Büchenbach von der Notwendigkeit eines Zaunes abgesehen, da das grundlegende Problem in der mangelnden Anzahl von Hundeschulen gesehen wird.
Mit Stellungnahme vom 13.10.2020 zur Beschlussvorlage 773/068/2020 hat sich der Stadtteilbeirat Büchenbach gegen die Errichtung eines Zauns um die Hundewiese ausgesprochen.
Aufgrund der weiterhin bestehenden Konflikte der Hundefreilaufzone mit der Nachbarschaft sollen Möglichkeiten gefunden werden, die Hunde innerhalb eines geschützten Bereiches frei laufen lassen zu können und Konflikte hinsichtlich der Naturschutzaspekte, der angrenzenden Bebauung und Spaziergänger*innen/Radfahrer*innen zu vermeiden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Hundefreilaufzone soll eingezäunt werden.
Die Belange des Naturschutzes und des Landschaftsbildes sind in besonderem Maße zu berücksichtigen. Der Zaun soll aus transparentem Material bestehen und von der Grenze des geschützten Landschaftsbestandteils abgerückt werden. Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes erfolgt eine Eingrünung an der Nord- und Ostseite über eine sporadische Vorpflanzung geeigneter niedriger Sträucher, die die vorhandene Strauchpflanzung entlang des Holzweges südlich der Hundewiese weiterführt, sowie punktuell durch Kletterpflanzen. Durch entsprechende Pflegemaßnahmen soll vor dem Zaun eine Hochstaudenflur entwickelt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die
Verwaltung erstellt Vorschläge zum Verlauf des Zaunes einschl. der Zugänge und
Zufahrten für die Unterhaltspflege. Es werden technische Details für den Zaun
wie z.B. eine geeignete Materialauswahl, Farbe, Überprüfung einer zweckmäßigen
Höhe (vorgeschlagen wird ca. 1,1 m einschl. Bodenfreiheit für Kleinsäugetiere)
etc. geplant. Die Auswahl der Sträucher und Kletterpflanzen (Arten, Wuchshöhe,
etc.) zur Eingrünung erfolgt unter landschaftspflegerischen Gesichtspunkten.
Die
Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung wird im Naturschutzbeirat nochmals
vorgestellt.
Die
Verwaltung stellt die notwendigen Anträge auf Genehmigungen, beantragt die
erforderlichen Haushaltsmittel nach Überarbeitung der Kostenschätzung auf
Planbasis und realisiert die Maßnahme, sobald diese vorliegen. Für die
Realisierung wird der Herbst 2024 angestrebt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
38.000 € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Protokollauszug
Stellungnahme des Stadtteilbeirats
Übersichtskarte
Funktionsstudie