Betreff
Handlungsbedarf in Bezug auf Live-In-Betreuung
Vorlage
13-3/086/2023
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Der Ausländer- und Integrationsbeirat und der Seniorenbeirat der Stadt Erlangen stellen folgenden Antrag:

 

1.    Die Stadt Erlangen bringt im Rahmen des Deutschen Städtetags 2023 folgenden Antrag an die Bundesregierung ein:

 

a)    Die Bundesregierung soll neben der ambulanten und stationären Pflege auch kombinierte Formen einer häuslichen Live-In-Betreuung als eigenständige Versorgungsform von Pflegebedürftigen gesetzlich definieren.

b)    Die direkte Anstellung von Live-Ins soll vereinfacht und attraktiver gemacht sowie im Ausland stärker als bisher für eine entsprechende Ausbildung im Gesundheits- und Pflegeberuf in Deutschland beworben werden.

c)    Die Bundesregierung führt verbindliche Qualitätsstandards für die Ausgestaltung der Vermittlungen durch private Agenturen ein und kontrolliert diese.

 

2.    Die Stadt Erlangen soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verstärkt über die Unvereinbarkeit einer häuslichen Vollzeitbetreuung mit dem deutschen Arbeitsschutzgesetz informieren.

 

Die Stadt Erlangen soll Bürgerinnen und Bürger – wo immer möglich, auch ausländische Pflegekräfte – verstärkt auf den geltenden Mindestlohn in Verbindung mit der häuslichen Betreuung hinweisen und vermehrt legale Formen und Arbeitsmöglichkeiten einer häuslichen Betreuung aufzeigen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Eine Definition des Leistungsangebots der Live-In-Betreuung ist Voraussetzung, um entsprechende Anforderungen an die Versorgungsform zu bestimmen. Eine Abgrenzung der Betreuungsleistungen zu medizinischer Pflege sollte vorgenommen werden. Im Gesetz sollten das Arbeitgebermodell, das Entsendemodell und das Selbständigkeitsmodell und ihre jeweiligen Ausgestaltungmerkmale normiert werden.

 

Zwischen 300.000 und 700.000 sog. Live-in-Kräfte zumeist aus Ost- und Südosteuropa arbeiten in Deutschland in der häuslichen Betreuung. Sie werden meist nach dem EU-Entsendemodell beschäftigt. Damit sind der Erhalt des in Deutschland geltenden Mindestlohns und sozialversicherungsrechtliche Standards nicht gesichert. Im Entsendemodell gelten die pflegebedürftigen Personen von Gesetzes wegen als Arbeitgeber*in. Laut dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2021 können Betreuungskräfte den Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten einklagen. Dies kann zu hohen Nachzahlungen für die Pflegebedürftigen führen.

 

Die verstärkte Bewerbung des Arbeitgebermodells gibt den zugewanderten Betreuungskräften sowie den Pflegebedürftigen Rechtssicherheit. Gleichzeitig gewährt es Mindeststandards in der Bezahlung.

 

Die häufig verwendete Werbeaussage „24-Stunden-Betreuung“ weckt zudem bei vielen Pflegebedürftigen und Familien falsche Erwartungen. Diese Form der Betreuung kann tatsächlich aufgrund der in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit und Arbeitsschutz nicht umgesetzt werden. Darüber besteht zu wenig Bewusstsein bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Durch vermehrte Aufklärung der Betroffenen sollen Betreuungskräfte aus dem Ausland so vor einer Ausbeutung geschützt werden. Die Einhaltung deutscher Arbeitsschutzstandards soll damit verbessert werden. 

 

Der Mangel an legalen Pflegeangeboten soll langfristig durch ausreichendes Personal, vor allem im Bereich der häuslichen Pflege verringert werden. Eine Ausbildung in Deutschland unterstützt zudem die sprachliche und soziale Integration; sie würde zudem den Abfluss von ausgebildeten Fachkräften aus den Herkunftsländern verhindern.

 

Die Beiräte begrüßen den Vorschlag des Seniorenamtes, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder eines „Angehörigenstammtisches“ über Möglichkeiten und Grenzen der häuslichen Live-In-Betreuung zu informieren. Der Seniorenbeirat muss hier eng einbezogen werden.

 

Die Beiräte begrüßen ebenfalls den Vorschlag des Pflegestützpunkts Erlangen, Informationsmaterial über das geltende Arbeitsrecht in verschiedenen Sprachen an Familien auszugeben.

 

Ausländische Betreuungs- und Pflegekräfte sollten ebenfalls durch die Flüchtlings- und Integrationsberatung der Stadt Erlangen Informationen zum Arbeitsrecht in verschiedenen Sprachen erhalten.

 

Der Ausländer- und Integrationsbeirat will digitale Informationsveranstaltungen von Faire Mobilität e.V. in verschiedenen Sprachen bewerben, in denen über geltendes Arbeitsrecht und mögliche Schritte zur Verbesserung informiert wird.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Der Ausländer- und Integrationsbeirat und der Seniorenbeirat setzten sich für diese Thematik ein und bitten die Stadt Erlangen, hier mit einem Antrag beim Deutschen Städtetag sowie in der eigenen Verwaltung tätig zu sein.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: