Betreff
Antrag des Oberbürgermeisters Nr. 018/2023;
hier: Antrag des Stadtteilbeirates Süd vom 30.11.2022 zum Mobilitäts- und Gesamtkonzept der GEWOBAU in der Jaminstraße/Rathenau
Vorlage
63/078/2023
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Die Darstellung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag des Oberbürgermeisters Nr. 018/2023 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gem. § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Erlangen über Orts- und Stadtteilbeiräte können die Stadtteilbeiräte in allen den Stadtteil betreffenden wichtigen Angelegenheiten Anträge stellen. Die Anträge der Stadtteilbeiräte können als Anträge des Oberbürgermeisters in die entsprechenden Stadtratsgremien eingebracht werden, wenn ein entsprechender Beschluss des Beirats vorliegt.

 

a)       Der Stadtteilbeirat Süd hat am 30.11.2022 mehrheitlich den Antrag gestellt, bei der Entwicklung des Mobilitätskonzeptes der GEWOBAU in der Jaminstraße und Rathenau mit eingebunden zu werden.

b)      Ebenso wurde die Verwaltung um Auskunft über den Sachstand zum abgestimmten Gesamtkonzept mit der GEWOBAU zur geplanten Aufstockung in der Jaminstraße / Paul-Gossen-Straße (Vorlage 611/124/2022) gebeten.

 

Zu a):

Bezüglich der gewünschten Einbindung zur Entwicklung des Mobilitätskonzeptes wird mitgeteilt, dass ein Mobilitätskonzept von den Antragstellern eines Bauantrages vorgelegt werden kann. Dadurch kann im Einzelfall durch geeignete Kompensationsmaßnahmen wie Carsharingangebote, ÖPNV-Konzepte, besondere Fahrradangebote etc. eine Reduzierung der nach der Stellplatz-satzung der Stadt Erlangen erforderlichen Stellplätze erreicht werden. Das Bauantragsverfahren ist ein Verfahren zwischen den Antragstellern und der Unteren Bauaufsichtsbehörde, ggf. noch der beteiligten und betroffenen Nachbarn. Eine Offenlegung der eingereichten Unterlagen gegenüber Dritten kann aus Datenschutzgründen nicht erfolgen. Insoweit kann dem Stadtteilbeirat Süd empfohlen werden, sich mit dem Anliegen direkt an die GEWOBAU zu wenden.

 

Zu b):

Mit der MzK „Geplante Aufstockung der Gewobau in der Jaminstraße/Paul-Gossen-Straße; hier: Sachstand und weiteres Vorgehen“ vom 13.09.2022 (Vorlagen-Nr. 611/124/2022) wurde der BWA über die beabsichtigte Aufstockung der Gewobau im Bereich der Jaminstraße/Paul-Gossen-Straße informiert. Das als Voraussetzung zur Umsetzung der Innenentwicklungsmaßnahme erforderliche, mit der Verwaltung abgestimmte Gesamtkonzept liegt nunmehr vor (Anlage – PGQ-Übersichtsplan). Die definierten städtebaulichen Anforderungen sind hierbei berücksichtigt.

Bezugnehmend auf die MzK wurden mittlerweile für sämtliche aufzustockenden Gebäude als auch für die Quartiersgarage Bauanträge eingereicht.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.


Anlagen:             Antrag des Oberbürgermeisters Nr. 018/2023
                               PGQ-Übersichtsplan