hier: Antrag des Stadtteilbeirates Süd vom 30.11.2022 zum Mobilitäts- und Gesamtkonzept der GEWOBAU in der Jaminstraße/Rathenau
Die Darstellung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag des Oberbürgermeisters Nr. 018/2023 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Gem. § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Erlangen über Orts-
und Stadtteilbeiräte können die Stadtteilbeiräte in allen den Stadtteil
betreffenden wichtigen Angelegenheiten Anträge stellen. Die Anträge der
Stadtteilbeiräte können als Anträge des Oberbürgermeisters in die
entsprechenden Stadtratsgremien eingebracht werden, wenn ein entsprechender
Beschluss des Beirats vorliegt.
a) Der Stadtteilbeirat Süd hat
am 30.11.2022 mehrheitlich den Antrag gestellt, bei der Entwicklung des
Mobilitätskonzeptes der GEWOBAU in der Jaminstraße und Rathenau mit eingebunden
zu werden.
b) Ebenso wurde die Verwaltung
um Auskunft über den Sachstand zum abgestimmten Gesamtkonzept mit der GEWOBAU
zur geplanten Aufstockung in der Jaminstraße / Paul-Gossen-Straße (Vorlage
611/124/2022) gebeten.
Zu a):
Bezüglich der gewünschten Einbindung zur Entwicklung des Mobilitätskonzeptes wird mitgeteilt, dass ein Mobilitätskonzept von den Antragstellern eines Bauantrages vorgelegt werden kann. Dadurch kann im Einzelfall durch geeignete Kompensationsmaßnahmen wie Carsharingangebote, ÖPNV-Konzepte, besondere Fahrradangebote etc. eine Reduzierung der nach der Stellplatz-satzung der Stadt Erlangen erforderlichen Stellplätze erreicht werden. Das Bauantragsverfahren ist ein Verfahren zwischen den Antragstellern und der Unteren Bauaufsichtsbehörde, ggf. noch der beteiligten und betroffenen Nachbarn. Eine Offenlegung der eingereichten Unterlagen gegenüber Dritten kann aus Datenschutzgründen nicht erfolgen. Insoweit kann dem Stadtteilbeirat Süd empfohlen werden, sich mit dem Anliegen direkt an die GEWOBAU zu wenden.
Zu b):
Mit der MzK
„Geplante Aufstockung der Gewobau in der Jaminstraße/Paul-Gossen-Straße; hier:
Sachstand und weiteres Vorgehen“ vom 13.09.2022 (Vorlagen-Nr. 611/124/2022)
wurde der BWA über die beabsichtigte Aufstockung der Gewobau im Bereich der
Jaminstraße/Paul-Gossen-Straße informiert. Das als Voraussetzung zur Umsetzung
der Innenentwicklungsmaßnahme erforderliche, mit der Verwaltung abgestimmte
Gesamtkonzept liegt nunmehr vor (Anlage – PGQ-Übersichtsplan). Die definierten
städtebaulichen Anforderungen sind hierbei berücksichtigt.
Bezugnehmend auf die MzK wurden mittlerweile für sämtliche aufzustockenden Gebäude als auch für die Quartiersgarage Bauanträge eingereicht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: Antrag des Oberbürgermeisters Nr.
018/2023
PGQ-Übersichtsplan