Betreff
Förderung der offenen Ganztagsschule an Erlanger Schulen im Schuljahr 2023/2024
Vorlage
40/153/2023
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Stadt Erlangen leistet für die Förderung der Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule an den unten genannten Schulen im Schuljahr 2023/2024 einen kommunalen Mitfinanzierungsanteil von insgesamt 349.859 €.
    Zusätzlich trägt die Stadt Erlangen den für den Ganztagsbetrieb anfallenden Sachaufwand an den staatlichen und kommunalen Schulen, in denen zum Schuljahr 2023/2024 offene Ganztagsgruppen eingerichtet werden.

 

  1. Die Stadt Erlangen stellt die erforderlichen Anträge bei der Regierung von Mittelfranken über das Staatliche Schulamt bei Grund- und Mittelschulen bzw. über die Ministerialbeauftragten der übrigen Schularten und verpflichtet sich zur Übernahme der pauschalen Kostenbeteiligung für den Personalaufwand sowie des Sachaufwands.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen fördert die Einrichtung offener Ganztagsschulen im Rahmen ihrer Ziele als familienfreundliche Stadt. Als Schulstadt unterstützt sie die offene Ganztagsschule, in der Schülerinnen und Schülern weitergehende Bildungs-, Betreuungs- und Fördermöglichkeiten eröffnet werden. Um die bestehenden Ganztagsangebote in Erlangen weiter zu verbessern, wird die Einrichtung weiterer offener Ganztagsangeboten an Grundschulen geprüft und an geeigneten Standorten umgesetzt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Basis für die Einrichtung und Durchführung offener Ganztagsangebote ist die jeweilige Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie die ergänzenden Bestimmungen.

 

Für die Neugenehmigung bzw. Erweiterung eines offenen Ganztagsangebots stellt der Sachaufwandsträger in Absprache mit den jeweiligen Schulen einen Antrag bei der Regierung von Mittelfranken. Seit dem Schuljahr 2018/2019 können offene Ganztagsangebote auch unbefristet genehmigt werden. Für diese Gruppen muss kein erneuter Antrag gestellt werden, sondern lediglich eine Rückmeldung über die Anzahl der Teilnehmer und Gruppen erfolgen.

 

Die Stadt Erlangen erklärt sich mit diesem Antrag bereit, den zusätzlich für den Ganztagsbetrieb anfallenden Sachaufwand zu tragen sowie einen kommunalen Mitfinanzierungsanteil in Höhe von derzeit 6.703 € je Gruppe (bzw. 6.103 € pro Kurzgruppe der Klassen 1 – 4) zum Personalaufwand zu leisten. Dieser wird fällig, wenn die Regierung von Mittelfranken die Genehmigung für die offene Ganztagsschule erteilt hat.

 

Die staatlichen Schulen erhalten von der Regierung von Mittelfranken je nach Schul- und Gruppenart folgende Zuschüsse:

 

Zuschuss staatlich

 

Die kommunalen Schulen erhalten grundsätzlich die gleichen Zuschüsse von der Regierung.

 

Die Anträge müssen der Regierung über das Staatliche Schulamt bzw. über die Ministerialbeauftragten bis voraussichtlich Mai 2023 (Grundschulen) bzw. Juni 2023 (weiterführende Schulen) zugeleitet werden.

Nachträgliche Genehmigungen und Förderungen sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als Einzelfallentscheidung nur nach Absprache mit dem Staatsministerium möglich.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stadt Erlangen beteiligt sich im Schuljahr 2023/2024 mit einem Mitfinanzierungsanteil von 6.703 € je Gruppe bzw. 6.103 € je Kurzgruppe (Grundschulen) an den offenen Ganztagsschulangeboten der nachfolgend genannten Schulen:

 

Schule

Gruppen

2022/2023

Gruppen

2023/2024 *

Mitfinanzierungsanteil durch Stadt Erlangen
2023/2024

Ernst-Penzoldt-Mittelschule

5

5

33.515 €

Hermann-Hedenus-Mittelschule

5

5

33.515 €

Werner-von-Siemens-Realschule

4

4

26.812 €

RS Erlangen II (Europakanal)

1

1

6.703 €

Marie-Therese-Gymnasium

3

3

20.109 €

Emmy-Noether-Gymnasium

3

3

20.109 €

Christian-Ernst-Gymnasium

2

2

13.406 €

Ohm-Gymnasium

5

5

33.515 €

Gymnasium Fridericianum

2

2

13.406 €

Albert-Schweitzer-Gymnasium

2

2

13.406 €

Städt. Wirtschaftsschule

1

2

13.406 €

Otfried-Preußler-Schule

2

2

13.406 €

Grundschule Tennenlohe

4

4

25.612 €

Hermann-Hedenus-Grundschule

10

9

56.127 €

Freie Waldorfschule e.V.

4

4

26.812 €

Summe

53

53

349.859 €

 

* Die Zahl der Gruppen beruht nach derzeitigem Stand teilweise noch auf Schätzungen. Kleinere Abweichungen nach oben oder unten sind noch möglich.

Die städtische Wirtschaftsschule möchte im Schuljahr 2023/2024 eine Gruppe mehr einrichten. In der Hermann-Hedenus-Grundschule wird voraussichtlich eine Gruppe weniger eingerichtet. Damit werden im Schuljahr 2023/2024 erneut 53 Gruppen (wie im Vorjahr) gefördert.

 

 

Die Anzahl der Gesamtgruppen im offenen Ganztag entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:

 

 

OGT Gruppen

 

 

Zum Schuljahr 2023/2024 wird der kommunale Mitfinanzierungsanteil von 6.604 € auf 6.703 € pro offener Ganztagsgruppe/gebundener Ganztagsklasse angehoben. Entsprechend dieser Entwicklung belaufen sich die aufzuwendenden Mittel im Schuljahr 2023/2024 auf insgesamt 349.859 €.

OGT Kosten

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

  ja, positiv*

  ja, negativ*

  nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

   ja*

   nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

349.859 € 

bei Sachkonto: 545101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden im Budget (SKO: 545101 und 545801/KSt: 400090/KTr: verschiedene).

                    sind nicht vorhanden