Betreff
Bezuschussung der Mittagsbetreuung an Erlanger Grundschulen im Schuljahr 2023/2024
Vorlage
40/152/2023
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen bezuschusst im Schuljahr 2023/2024 die an den staatlichen Erlanger Grundschulen bestehenden Mittagsbetreuungen mit insgesamt rund 363.000 €. 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das bestehende und umfangreiche Betreuungsangebot für Grundschulkinder ist ein wichtiger Bestandteil der "Schulstadt Erlangen" und zudem ein wesentlicher Beitrag zum Projekt "Kinder- und familienfreundliche Kommune".

Zur Sicherstellung dieser Betreuungsform werden die Mittagsbetreuungen an den staatlichen Erlanger Grundschulen im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses durch die Stadt Erlangen gefördert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Mittagsbetreuungen ermöglichen an Grundschulen eine Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts bis mindestens 14:00 Uhr und je nach Schule längstens bis 17:00 Uhr.

Sie unterstützen die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule. Das Gelingen erfordert eine enge Zusammenarbeit aller an der Mittagsbetreuung Beteiligten (Träger, Schulleitungen, Lehrkräfte, Betreuungspersonal, Hausmeister, Eltern).

 

In Erlangen wird die Mittagsbetreuung von Elternbeiräten, Förderkreisen, gemeinnützigen

Einrichtungen und Kirchengemeinden wahrgenommen.

 

Zum Schuljahr 2026/2027 wird durch den Bund sukzessive ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt.

Um diesen Rechtsanspruch zu erfüllen, können auch Plätze in den Mittagsbetreuungsgruppen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, mitberücksichtigt werden. Eine Gruppe der Mittagsbetreuung kann als rechtsanspruchserfüllend eingestuft werden, wenn

 

a) eine Betreuung an allen Schultagen in einem Umfang von 8 Stunden (i.d.R. bis 16.00 Uhr) angeboten wird und

b) Gelegenheit zu einem Mittagessen gegeben wird und

c) bei Antragstellung ein von dem Träger mit der Schulleitung abgestimmtes pädagogisches Konzept für die Betreuungsangebote vorgelegt wird und

d) entweder in einem zeitlichen Umfang von mindestens vier Zeitstunden pro Woche Lern- und Förderangebote und/oder Angebote im musisch-kreativen Bereich bzw. Sport- und Bewegungsangebote für die Gruppe eingerichtet sind oder die Gruppe an einer Förderschule eingerichtet ist.

 

 

Die Finanzierung der Mittagsbetreuungen erfolgte bisher je zu einem Drittel über

- monatliche Teilnehmerbeiträge der Eltern,

- Zuschüsse der Kommune und

- Zuschüsse des Freistaates Bayern.

  Die Zuschüsse des Freistaates Bayern werden den Trägern direkt ausbezahlt.

 

Die Höhe der Zuschüsse der Stadt Erlangen hat sich an der Höhe der Förderbeträge des Freistaates Bayern orientiert.

Mit KMS vom 21.04.2023 teilte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Schulen mit, dass sich die staatliche Förderung ab dem Schuljahr 2023/2024 auf 4.200 € (bisher 3.300 €) je regulärer Mittagsbetreuungsgruppe, 9.000 € (bisher 7.000 €) je verlängerter Mittagsbetreuungsgruppe bis 15:30 Uhr und 12.000 € (bisher 9.000 €) je verlängerter Mittagsbetreuungsgruppe bis 16:00 Uhr erhöht.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Zuschüsse der Stadt Erlangen wie folgt anzupassen:

Ø  Reguläre Gruppen bis 14:30 Uhr ab Schuljahr 2023/2024: 4.200 € je Gruppe

Ø  Verlängerte Gruppen bis 16:00 Uhr an 5 Tagen/Woche ab Schuljahr 2023/2024:
9.000 € pro Gruppe

Ø  Verlängerte Gruppen, die nicht an allen Schultagen eine Betreuung bis 16:00 Uhr anbieten, ab Schuljahr 2023/2024: es verbleibt bei 7.000 € pro Gruppe

Ø  Ab Schuljahr 2026/2027 kann für Gruppen, die den Nachweis erbringen, den Rechtsanspruch auf Ganztag zu erfüllen, die erhöhte Förderung von 12.000 € gewährt werden. 

 

Demnach würde sich die Förderung im kommenden Schuljahr wie folgt ergeben:


 

Mittagsbetreuungen im Schuljahr 2023/2024
(Anzahl der voraussichtlichen Gruppen sowie Fördersummen)

Schule

 reguläre

verlängerte

reguläre 

verlängerte

verlängerte

Förderung durch die Stadt Erlangen

 

MiBe

MiBe

MiBe

MiBe
16:00/5T

MiBe
bis 16:00

 

2022/2023

2022/2023

2023/2024

2023/2024

2023/2024

 

GS Adalbert-Stifter

6 (7) *

0

6 (7) *

0

0

25.200 €

 

GS Max-und-Justine-Elsner

1

0

1

0

0

4.200 €

 

GS Brucker Lache

3

1

3

0

2

26.600 €

 

GS Büchenbach

2

3

2

4

0

44.400 €

 

GS Heinrich-Kirchner

5

2

5

2

0

39.000 €

 

GS Loschgeschule

0

9

0

9

0

81.000 €

 

GS Michael-Poeschke

0

4

-

-

-

-

 

GS Mönauschule

1

0

2

0

0

8.400 €

 

GS Pestalozzi

0

5

2

0

5

43.400 €

 

GS Dechsendorf

3

2

3

3

0

39.600 €

 

GS Frauenaurach

6

1

5

1

0

30.000 €

 

GS Friedrich-Rückert

0

3

0

0

3

21.000 €

 

Summe

27

30

29

19

10

362.800 €

 

 

57

58

 

 

 

*es wird jeweils eine Gruppe weniger berechnet; diese Gruppe wird von der Gemeinde Buckenhof gefördert

 

 

Im kommenden Schuljahr 2023/2024 rechnen die Mönauschule mit einer und die Pestaloz-zischule mit zwei zusätzlichen regulären Gruppen. Mit je einer verlängerten Gruppe mehr rechnen die Grundschulen an der Brucker Lache, Büchenbach und Dechsendorf.

Die Grundschule Frauenaurach erwartet eine reguläre Gruppe weniger als im vergangenen Schuljahr. Die Mittagsbetreuung an der Michael-Poeschke-Schule entfällt ab kommendem Schuljahr komplett, dafür startet der gebundene Ganztag mit einer ersten Klasse.

Die Gesamtgruppenzahl erhöht sich im Vergleich zum aktuellen Schuljahr voraussichtlich um eine Gruppe auf 58. Die konkreten Zahlen können allerdings erst nach dem Meldetermin an die Regierung von Mittelfranken im Juli ermittelt werden.

 

MiBe Gruppen

 

 

Bedingt durch die Veränderung bei der Gruppenzusammensetzung und die Anpassung der Zuschüsse steigen die Kosten für das Schuljahr 2023/2024 im Vergleich zum Schuljahr 2022/2023 um 63.079 €.

 

MiBe Ausgaben Diagramm

 

 

 

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Auszahlung der städtischen Zuschüsse erfolgt in zwei Teilzahlungen, die 1. Rate im Herbst 2023, die 2. Rate im Frühjahr 2024.

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

  ja, positiv*

  ja, negativ*

  nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

   ja*

   nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

362.800 €

bei Sachkonto: 545801

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind im Budget vorhanden i.H.v. 314.000 € (SKO: 531801). Die weiteren Kosten müssen im Jahr 2023 durch Einsparungen im Budget gedeckt werden.

Im Rahmen der Einigungsgespräche mit der Kämmerei werden die erhöhten Kosten zum Haushalt 2024 angemeldet.

                    sind nicht vorhanden