- Solarpark Tennenlohe -
hier: Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet südwestlich von Tennenlohe und der Autobahn BAB 3 soll der Bebauungsplan Nr. T 473 – Solarpark Tennenlohe – der Stadt Erlangen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt werden (siehe Anlage 1). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die Firma Südwerk GmbH beabsichtigt, auf drei Flächen nordwestlich und südöstlich der Straße „Wetterkreuz“ nach Großgründlach eine Freiflächenphotovoltaikanlage („Solarpark“) zu errichten und zu betreiben. Sie ist hierzu über entsprechende vertragliche Regelungen in der Lage. Die Flächen werden derzeit als landwirtschaftliche Nutzflächen bewirtschaftet. Die betroffenen Landwirte wurden informiert. Der geplante Solarpark soll auf ca. 9,2 ha Grundfläche klimafreundlichen Strom erzeugen.
Seit dem 01.01.2023 besteht eine Teilprivilegierung von Photovoltaikflächen im Außenbereich, welche sich innerhalb von 200 Metern zu einer Autobahn oder Bahnstrecke befinden. Da sich die betroffenen Flurstücke auch außerhalb dieser Grenzen befinden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und im Zuge dessen auch eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans T473 sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Solarparks geschaffen werden.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Nrn. 313, 314, 342, 362/2, 423, 424, 425 und 436, Gemarkung Tennenlohe. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 9,2 ha (siehe Anlage 1)
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen FNP 2003 ist das westliche Plangebiet als Fläche für Landwirtschaft (Ackerflächen) dargestellt. Im östlichen Teil sind Gewerbeflächen, Sonderbauflächen (Forschung) und gemischte Bauflächen dargestellt. Im Umfeld der Bauflächen sind Grünflächen und Verkehrsflächen dargestellt. Die Flächen werden heute vollständig landwirtschaftlich genutzt.
Mit der Änderung des FNP 2003 sollen die Flächen für den geplanten Solarpark als Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ dargestellt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. T 473 erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (vgl. gesonderte Beschlussvorlage 611/156/2023 in gleicher Sitzung).
d) Rahmenbedingungen
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind unter anderem zu berücksichtigen:
· Artenschutz
· Landschaftsschutz
· Klimaschutz
· Verkehrliche und technische Infrastruktur
e) Städtebauliche Ziele
Die Energiewende wurde als einer von sechs Bereichen von Klima-Maßnahmen im Fahrplan „Klima-Aufbruch“ am 26.11.2020 vom Erlanger Stadtrat beschlossen.
Die Verwirklichung von Projekten zur Erzeugung regenerativer Energien und entsprechend wachsende Klimaneutralität liegt im Interesse der Stadt Erlangen und ihrer Bürgerschaft.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. T 473 – Solarpark Tennenlohe – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. T 473 – Solarpark Tennenlohe – mit integriertem Grünordnungsplan.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtplanung und Mobilität zur Einsicht dargelegt wird.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Klimaschutz:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird im
Umweltbericht auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2 – Stand des Verfahrens