- Solarpark Tennenlohe -
hier: Änderungsbeschluss
Für das Gebiet südwestlich des Ortsteils Tennenlohe und der Autobahn BAB A3 ist der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Erlangen (FNP 2003) nach den Vorschriften des BauGB zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die Firma Südwerk GmbH beabsichtigt, auf drei Flächen nordwestlich und südöstlich der Straße „Wetterkreuz“ nach Großgründlach eine Freiflächen-Photovoltaikanlage („Solarpark“) zu errichten und zu betreiben. Parallel zur Änderung des FNP 2003 wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Die Grundstücke für den geplanten Solarpark liegen zum Teil im Bereich von im FNP 2003 dargestellten Gewerbeflächen, die jedoch nicht realisiert wurden. Die Flächen waren als Teil des nicht weiterverfolgten gemeinsamen Gewerbeparks Nürnberg-Fürth-Erlangen in den 1990er Jahren projektiert worden. Für den Änderungsbereich lag bereits eine detaillierte Planung vor, die in die Darstellungen des FNP 2003 übernommen wurde.
Eine Entwicklung der Gewerbeflächen ist aus heutiger Sicht nicht absehbar. Dagegen liegt die Verwirklichung von Projekten zur Erzeugung regenerativer Energie im Interesse der Stadt Erlangen. Daher wird dem konkreten Vorhaben des Solarparks der Vorzug gegeben und die Darstellung des FNP 2003 – einschließlich der damit verbundenen Planung einer Hauptverkehrsstraße – in einem Änderungsverfahren bereinigt.
b) Geltungsbereich
Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 31,7 ha (vgl. Anlage 1). Innerhalb dieses Plangebietes befinden sich die Grundstücke für den geplanten Solarpark mit einer Größe von zusammen ca. 9,2 ha und weitere zu bereinigende Darstellungen.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen FNP 2003 (vgl. Anlage 2) ist das westliche Plangebiet als Fläche für Landwirtschaft (Ackerflächen) dargestellt. Im östlichen Teil sind Gewerbeflächen, Sonderbauflächen (Forschung) und Gemischte Bauflächen dargestellt. Im Umfeld der Bauflächen sind Grünflächen und Verkehrsflächen dargestellt. Eine geplante Hauptverkehrsstraße führt aus dem Gebiet über landwirtschaftliche Flächen nach Westen und schließt dort an weitere geplante Verkehrsflächen an.
Weiter sind Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen, ein Bolzplatz und sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen symbolhaft dargestellt. Entlang der BAB A3 sind Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen dargestellt. Nachrichtlich sind mehrere Gasleitungen eingetragen. Eine sich verzweigende Hauptradstrecke verläuft in Nord-Süd-Richtung durch das Gebiet.
Eine Fläche nach Art. 13 BayNatSchG wurde nachrichtlich übernommen. Teile der Grünflächen sind als Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft umgrenzt. Der Nordwesten des Geltungsbereichs liegt im Landschaftsschutzgebiet.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. T 473 der Stadt Erlangen – Solarpark Tennenlohe – mit integriertem Grünordnungsplan (vgl. gesonderte Beschlussvorlage 611/157/2023 in gleicher Sitzung). Mit der Änderung im Parallelverfahren wird die nach § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche Entwicklung der verbindlichen Planung aus dem FNP in abgestimmter Weise gewährleistet.
Mit der Änderung des FNP 2003 sollen die Flächen für den geplanten Solarpark als Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ dargestellt werden. Darüber hinaus sollen in deren Umfeld Flächen für Landwirtschaft sowie in geringem Umfang Grünflächen und Verkehrsflächen dargestellt werden.
Seit dem 01.01.2023 besteht eine Teilprivilegierung von Photovoltaikflächen im Außenbereich, welche sich innerhalb von 200 Metern zu einer Autobahn oder Bahnstrecke befinden. Da sich die betroffenen Flurstücke auch außerhalb dieser Grenzen befinden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und im Zuge dessen auch die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Änderung des FNP sind nach derzeitigem Erkenntnisstand u.a. zu berücksichtigen:
· Artenschutz
· Landschaftsschutz
· Klimaschutz
· Verkehrliche und technische Infrastruktur
· Bedarf an gewerblichen Bauflächen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Darstellung eines „Sondergebiets Photovoltaik“ geschaffen werden und gleichzeitig der Flächennutzungsplan in einem erweiterten Umgriff bereinigt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Verfahren
Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des FNP 2003 für den Teilbereich – Solarpark Tennenlohe - und im erweiterten Umgriff südwestlich von Tennenlohe nach den Vorschriften des BauGB.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtplanung und Mobilität zur Einsicht dargelegt wird.
Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
b) Schutzverordnung
Eine Änderung der Landschaftsschutzverordnung ist voraussichtlich erforderlich.
c) Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
Die Eingriffsregelung ist Bestandteil des
parallellaufenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. T 473 der Stadt
Erlangen – Solarpark Tennenlohe – mit integriertem Grünordnungsplan.
d) Umweltprüfung
Für die Änderung des Flächennutzungsplans wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
e) Standortalternativen
Es handelt sich um eine Planung mit konkretem
Projektbezug. Aussagen zu Alternativen erfolgen im weiteren Verfahren.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2 – FNP 2003 – wirksame Darstellungen
Anlage 3 – Verfahrensstand