Betreff
Verbotszone für E-Scooter während der Erlanger Bergkirchweih
Vorlage
613/228/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zur Gewährleistung der Sicherheit sowie Vermeidung von Unfällen und Trunkenheitsfahrten während der Erlanger Bergkirchweih wird eine großflächige Verbotszone für E-Scooter eingerichtet. Im Austausch mit den Anbietern wurde vergangenes Jahr ein gemeinsames Konzept erarbeitet, das die Anforderungen der Polizei berücksichtigt. Da das Feedback zu dem Umgang mit E-Scootern während der Bergkirchweih 2022 durchweg positiv ausgefallen ist, wird an diesem Konzept festgehalten.

Vom 25. Mai 2023 bis einschließlich 05. Juni 2023 gilt im Bereich der Innenstadt und des Burgbergs ein Abstellverbot für E-Scooter. In diesem Zeitraum ist es durch technische Mittel seitens der Anbieter nicht möglich, Fahrzeuge abzustellen oder auszuleihen. Der räumliche Umgriff der Verbotszone ist der beigefügten Karte (Anlage 1) zu entnehmen. Die Anbieter entfernen im Vorfeld alle Elektrotretroller aus dem Gebiet.

Am Rand der Verbotszone sind drei Parkzonen eingerichtet. Dazu gehören der Mobilpunkt am Großparkplatz, der Mobilpunkt Mozartstraße und der Zollhausplatz. Diese werden anbieterseitig regelmäßig kontrolliert, sodass für Nutzende ausreichend Platz zur Verfügung steht.

Alle Nutzende sind weiterhin dazu angehalten beim Fahren und Abstellen der Elektrotretroller keine anderen Verkehrsteilnehmenden und Bürger*innen zu behindern oder zu gefährden. Die E-Scooter-Anbieter richten In-App-Benachrichtigungen zu der Verbotszone sowie den geltenden Regelungen ein.

Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten die gleichen Vorschriften wie beim Fahren von Pkw, auch in Bezug auf Alkohol und Drogen – insbesondere die Promille-Grenze. Die Promillegrenze für Personen bis 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit (altersunabhängig) liegt bei 0,00 Promille. Im Fall von Verstößen gegen die rechtlichen Bestimmungen (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) werden diese im Rahmen des Bußgeldkatalogs geahndet.

Ausführliche Informationen sind unter www.erlangen.de/e-scooter zu finden.


Anlagen:
Anlage 1 – Räumlicher Umgriff Bergkirchweih-Verbotszone