1. Die Vertretung der Stadt Erlangen in der Hauptversammlung der ESTW AG wird beauftragt, die folgenden Personen für die nächste Amtszeit bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 erneut in den Aufsichtsrat zu wählen:
OB |
Dr. Florian Janik |
CSU |
Dr. Kurt Höller |
|
Alexandra Wunderlich |
SPD |
Dr. Andreas Richter Aydan Eda Şimşek |
GL |
Eva Linhart |
Ödp |
Barbara Grille |
Klimaliste |
Prof. Dr. Martin Hundhausen |
2. Herr Konrad Beugel, Referent für Wirtschaft und Finanzen und berufsmäßiger Stadtrat, wird erneut in den Aufsichtsrat der Medical Valley Center GmbH für dessen restliche Amtszeit bis zur ersten Gesellschafterversammlung nach Beginn der neuen Kommunalwahlperiode entsandt.
1. Erlanger Stadtwerke AG
Der Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke AG setzt sich gemäß Drittelbeteiligungsgesetz zusammen aus 8 Aufsichtsratsmitgliedern, die von der Aktionärin Stadt Erlangen gewählt werden und 4 Vertretungen der Belegschaft. Gemäß Aktiengesetz können Aufsichtsratsmitglieder nicht für länger als 5 Jahre bestellt werden, daher ist eine Neubestellung innerhalb der Kommunalwahlperiode erforderlich.
Die Amtszeit der derzeitigen städtischen Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Ordentlichen Hauptversammlung der ESTW AG am 28. Juli 2023. Auf Rückfrage haben die Fraktionen bestätigt, dass keine Veränderung in der Besetzung des Aufsichtsrats gewünscht wird.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden gewählt für den Zeitraum von der Hauptversammlung am 28. Juli 2023 bis zu der Hauptversammlung im Jahr 2026, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt.
2. Medical Valley Center GmbH
Nach der im Jahr 2022 beurkundeten neuen Satzung der Medical Valley Center GmbH endet die Amtszeit des Aufsichtsrats künftig mit der ersten Gesellschafterversammlung, die auf den Beginn einer neuen Kommunalwahlperiode folgt.
Die letzte Entsendung von Herrn Beugel in den Aufsichtsrat der Medical Valley Center GmbH erfolgte im Jahr 2019 noch nach alter Satzung für 4 Jahre.
Herr Beugel ist daher für die restliche Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrats neu zu entsenden.
2. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden