Betreff
Realisierung von Fahrradabstellanlagen aufgrund eines neu aufgelegten Förderprogramms
Vorlage
24/044/2023
Aktenzeichen
Referat VI/Amt 24
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für das Projekt „Neubau Fahrradabstellanlage am Bahnhof“ wieder aufzunehmen und es zum kurzfristig aufgerufenen Förderprogramm der Bundesregierung „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ anzumelden.

 

Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 sowie für die mittelfristige Finanzplanung, für die laut Förderbedingungen notwendige bauliche Fertigstellung bis Ende 2026, ist im Falle einer Aufnahme ins Förderprogramm bei Referat II zum Haushalt anzumelden.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion und CSU-Fraktion 045/2023 vom 13.04.2023 ist bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zügige Umsetzung des Projekts „Neubau Fahrradabstellanlage am Bahnhof“ entsprechend der beschlossenen Entwurfsplanung lt. Vorlage 242/135/2022 bei angestrebter Inanspruchnahme von Bundesmitteln nach dem Förderprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Deutsche Bundestag hat im Klima- und Transformationsfonds den Titel „Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ ausgebracht und die Umsetzung des Titels im Rahmen eines kurzfristigen Förderaufrufs beschlossen. Für den Förderaufruf sind im Haushalt 2023 sowie der weiteren Finanzplanung bis 2026 bis zu 110 Mio. Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland vom 21. Dezember 2020 (BAnz AT 18.01.2021 B8). Der Förderaufruf hierzu erfolgte am 06.03.2023. Gefördert wird die Planung und die bauliche Umsetzung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des öffentlichen Personenverkehrs, deren bauliche Umsetzung bis 2026 abgeschlossen werden kann und entspricht damit inhaltlich dem in Erlangen geplanten Neubauvorhaben.

 

Auf Rückfrage schätzt das zuständige Bundesministerium die geplante Abstellanlage am Bahnhof als Sammelschließanlage als grundsätzlich förderfähig ein. Allerdings mit Ausnahme von den 30 Stellplätzen in 15 Doppelstockboxen, welche weder als eigenständige Abstellanlage, noch als Bestandteil oder Ausstattungselement von Fahrradparkhäusern förderfähig sind. Nach Abzug dieser 30 Stellplätze bleiben dennoch weitere 768 Stellplätze (Doppelstockparksystem), welche voraussichtlich die Fördervoraussetzungen des Förderaufrufes ("Gegenstand der Förderung") erfüllen. Eine abschließende Bewertung erfolgt jedoch erst im Zuge des Bewerbungs- und Antragsverfahrens.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Förderfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind. Die Förderung beträgt maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

 

In die Bewertung der eingereichten Maßnahmen fließen u.a. nachfolgende Kriterien ein (nicht kumulativ, keine Rangfolge):

-       Dringlichkeit des Bedarfs

-       Einbindung in einen verkehrsplanerischen Gesamtkontext

-       hochwertiger Standard der baulichen Anlage (Ausstattung, Erfüllung der Ansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen)

-       Kosteneffizienz (Kosten pro Stellplatz)

-       räumliche Nähe und Lösung des Zugangs zum Bahnhof / zur ÖPV-Station

-       THG-Einsparpotenzial und Erfüllung der Klimaschutzkriterien

-       zügige Umsetzbarkeit der Maßnahme, bei größeren Projekten: Planungsstand

 

Es kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung.

In der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) können noch bis zum 07. Mai 2023 Projektskizzen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität BALM eingereicht werden.

In einer 2. Phase (Antragsverfahren) fordert das BALM ab Juli 2023 die ausgewählten Interessenbekundenden zum förmlichen Antrag auf.

 

Da die Wiederaufnahme der Planung nun unerwartet kurzfristig kommt, gilt es die notwendigen städtischen Personalressourcen und die der bislang beauftragten Fachbüros entsprechend neu zu verteilen bzw. zu aktivieren. Auf Seiten der Verwaltung wird hierzu für 2024ff. angestrebt, die derzeit (noch) unbesetzten Stellen - ggfls. auch Kapazitäten aus dem Stellenplan zum Klimaaufbruch - einzusetzen. Im Falle, dass die Stellen bis dahin nicht adäquat zu besetzen sind, muss eine Prioritätenverschiebung bei den dann laufenden Maßnahmen getroffen werden. Hiervon möglicherweise tangiert sind nach heutigem Stand die Fortsetzung der Entwurfsplanung der Maßnahmen „Stadtteilhaus Eltersdorf“, „Neubau und Erweiterung gemäß Masterplan Hauptfeuerwache“ oder der angestrebte Planungsbeginn (Wettbewerb) am „Museumscarree“.

 

 

Bei der sich ebenfalls in Planung befindlichen Fahrradabstellanlage am Siemens-Campus (Paul-Gossen Straße) wird angestrebt, diese bei möglichen Folgeprogrammen einzubringen, sobald hier die entsprechenden Planungsstände erreicht werden und die notwendigen Finanz- und Personalressourcen zur Verfügung stehen.

 

 

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

 

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

4.449.000 €

bei IPNr.: 546.410

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

ca. 15.000 €/Jahr zzgl. Betrieb

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bis zu 75% der förderfähigen Kosten

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind für 2023 ausreichend vorhanden auf IvP-Nr. 546.410 nach
                       HH-Resteübertragung i.H.v. 355.000 EUR

                 sind nicht vorhanden für die Jahre 2024ff. (zzgl. VEs). Sie sind anzumelden für:
                       2024. 400.000 EUR + VE 1,4 Mio. EUR (2025) und 1,1 Mio. EUR (2026)

                       2025: 1,4 Mio. EUR

                       2026: 2,085 Mio. EUR

 


Anlagen:             Fraktionsantrag 045/2023