Betreff
Stellen für zwei Leitungsassistenzen und eine Mittagsversorgungskraft (5103055, 5103060 und 5150030);
Wegfall des Vorbehalts der Zuschussgewährung
Vorlage
510/100/2023
Aktenzeichen
V/510-3
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Vorbehalt der Zuschussgewährung für die Planstellen Nrn. 5103055 und 5103060
(Leitungsassistenzen) entfällt.

 

2.    Der Vorbehalt der Zuschussgewährung für die Planstelle Nr. 5150030 (Mittagsversorgungskraft flexibel) entfällt.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aufgrund des flächendeckenden Fachkräftemangels sollen die Leitungen von Kindertageseinrichtungen auch weiterhin unterstützt und entlastet werden, um sich auf die pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren zu können.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Vorbehalt der Zuschussgewährung soll für alle drei benannten Planstellen wegfallen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (sog. Gute-KiTa-Gesetz) in Kraft getreten. Auf dessen Grundlage wurde zwischen Bayern und dem Bund ein Vertrag zur Umsetzung geschlossen, auf dem die Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung der Kindertageseinrichtung basiert. Der Bonus wird gewährt, um die Einrichtungsleitungen von Aufgaben zu entlasten und damit eine Konzentration auf die pädagogischen Kernaufgaben zu ermöglichen.

Der Stadt Erlangen wurde die Refinanzierung der o.g. im Zuge des Leitungs- und Verwaltungsbonus antragsgemäß bewilligt.

 

 

 

 

 

Im Stellenplan zum Haushalt 2022 wurden die folgenden Stellen unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung aus dem Gute-KiTa-Gesetz geschaffen:

 

PlSt. Nr.

Funktionsbezeichnung

Volumen

Stellenwert

Kosten p.a.

Zuordnung

5103055

Leitungsassistenz für
Regeleinrichtungen

1,0 VzÄ

EG 9a

61.900 €

Amt 51/
Abt. 510

5103060

Leitungsassistenz für
Spiel- und Lernstuben

1,0 VzÄ

EG 9a

61.900 €

Amt 51/
Abt. 510

5150030

Mittagsverpflegungskraft flexibel

1,0 VzÄ

EG 3

42.100 €

Amt 51/
Abt. 515

 

Die Refinanzierung wurde im Personalhaushalt als Einnahmeposition in voller Höhe der
Personaldurchschnittskosten bei Amt 51 berücksichtigt und wie folgt verortet:

 

PlSt. Nr.

Refinanzierung p.a.

Sachkonto

Kostenstelle

Kostenträger

5103055

61.900 €

414101

5104090

36514100

5103060

61.900 €

414101

5104090

36512100

5150030

42.100 €

414101

515090

36512100

 

Durch das Außerkrafttreten des Gute-KiTa-Gesetzes zum 31.12.2022 wird der Leitungs- und Verwaltungsbonus nicht mehr aus Bundesmitteln finanziert und soll zukünftig mit Fördermitteln des Freistaates Bayern in veränderter Form weitergeführt werden. Die Richtlinie dazu wird aktuell noch erarbeitet. Die Personalkosten können auch künftig teilweise durch Fördermittel refinanziert werden. Obwohl die Höhe noch nicht bekannt ist, steht fest, dass es sich nicht um eine Vollfinanzierung handeln wird. Da die Stellen auch weiterhin benötigt werden, soll der Zuschussvorbehalt für sie entfallen.

 

Die auf den Planstellen 5103055 und 5103060 verorteten Leitungsassistenzen übernehmen vielfältige Verwaltungstätigkeiten für die Einrichtungsleitungen (z.B. Bescheiderstellung, An- und Abmeldung, Aktenführung, Abrechnung von Tagessätzen). Eine externe Vergabe der Aufgaben ist nicht möglich.

Bei Wegfall der Leitungsassistenzen müssten die Aufgaben von pädagogischen Fachkräften in den Einrichtungen übernommen werden. Nach § 17 AV BayKiBiG dürfen Verwaltungstätigkeiten nicht bei den für den Anstellungsschlüssel relevanten Arbeitszeiten berücksichtigt werden. Die Konsequenz wäre eine entsprechende Reduzierung der Betreuungsplätze.

 

Durch die Mittagsversorgungskraft auf Planstelle 5150030 können kurzfristige Ausfälle von Mittagskräften, die in den Kindertageseinrichtungen dringend für die Organisation des Mittagessens benötigt werden, aufgefangen werden. In den Einrichtungen der Abteilung 515 nehmen ca. 1300 Kinder an der Mittagsverpflegung teil.

Bei Wegfall der Planstelle könnte ein Ausfall der bestehenden Mittagskräfte nicht adäquat durch das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtungen kompensiert werden. Es entstehen dadurch zusätzliche Belastungen für die pädagogischen Mitarbeitenden sowie Nachteile für die zu verpflegenden Kinder.

 

Bei Beschlussfassung ist die Einnahmeposition bei Amt 51 (auch für die Folgejahre) zu streichen. Die haushaltstechnische Umsetzung erfolgt dann durch Amt 20.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

165.900 €

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden

Anlagen: