Wegfall des Vorbehalts der Zuschussgewährung
1. Der
Vorbehalt der Zuschussgewährung für die Planstellen Nrn. 5103055 und 5103060
(Leitungsassistenzen) entfällt.
2. Der Vorbehalt der Zuschussgewährung für die Planstelle Nr. 5150030 (Mittagsversorgungskraft flexibel) entfällt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aufgrund des flächendeckenden Fachkräftemangels sollen die Leitungen von Kindertageseinrichtungen auch weiterhin unterstützt und entlastet werden, um sich auf die pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren zu können.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Der Vorbehalt der Zuschussgewährung soll für alle drei benannten Planstellen wegfallen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (sog. Gute-KiTa-Gesetz) in Kraft getreten. Auf dessen Grundlage wurde zwischen Bayern und dem Bund ein Vertrag zur Umsetzung geschlossen, auf dem die Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung der Kindertageseinrichtung basiert. Der Bonus wird gewährt, um die Einrichtungsleitungen von Aufgaben zu entlasten und damit eine Konzentration auf die pädagogischen Kernaufgaben zu ermöglichen.
Der Stadt Erlangen wurde die Refinanzierung der o.g. im Zuge des Leitungs- und Verwaltungsbonus antragsgemäß bewilligt.
Im Stellenplan zum Haushalt 2022 wurden die folgenden Stellen unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung aus dem Gute-KiTa-Gesetz geschaffen:
PlSt. Nr. |
Funktionsbezeichnung |
Volumen |
Stellenwert |
Kosten p.a. |
Zuordnung |
5103055 |
Leitungsassistenz für |
1,0 VzÄ |
EG 9a |
61.900 € |
Amt 51/ |
5103060 |
Leitungsassistenz für |
1,0 VzÄ |
EG 9a |
61.900 € |
Amt 51/ |
5150030 |
Mittagsverpflegungskraft
flexibel |
1,0 VzÄ |
EG 3 |
42.100 € |
Amt 51/ |
Die
Refinanzierung wurde im Personalhaushalt als Einnahmeposition in voller Höhe
der
Personaldurchschnittskosten bei Amt 51 berücksichtigt und wie folgt verortet:
PlSt. Nr. |
Refinanzierung p.a. |
Sachkonto |
Kostenstelle |
Kostenträger |
5103055 |
61.900 € |
414101 |
5104090 |
36514100 |
5103060 |
61.900 € |
414101 |
5104090 |
36512100 |
5150030 |
42.100 € |
414101 |
515090 |
36512100 |
Durch das Außerkrafttreten des Gute-KiTa-Gesetzes zum 31.12.2022 wird der Leitungs- und Verwaltungsbonus nicht mehr aus Bundesmitteln finanziert und soll zukünftig mit Fördermitteln des Freistaates Bayern in veränderter Form weitergeführt werden. Die Richtlinie dazu wird aktuell noch erarbeitet. Die Personalkosten können auch künftig teilweise durch Fördermittel refinanziert werden. Obwohl die Höhe noch nicht bekannt ist, steht fest, dass es sich nicht um eine Vollfinanzierung handeln wird. Da die Stellen auch weiterhin benötigt werden, soll der Zuschussvorbehalt für sie entfallen.
Die auf den Planstellen 5103055 und 5103060 verorteten Leitungsassistenzen übernehmen vielfältige Verwaltungstätigkeiten für die Einrichtungsleitungen (z.B. Bescheiderstellung, An- und Abmeldung, Aktenführung, Abrechnung von Tagessätzen). Eine externe Vergabe der Aufgaben ist nicht möglich.
Bei Wegfall der Leitungsassistenzen müssten die Aufgaben von pädagogischen Fachkräften in den Einrichtungen übernommen werden. Nach § 17 AV BayKiBiG dürfen Verwaltungstätigkeiten nicht bei den für den Anstellungsschlüssel relevanten Arbeitszeiten berücksichtigt werden. Die Konsequenz wäre eine entsprechende Reduzierung der Betreuungsplätze.
Durch die Mittagsversorgungskraft auf Planstelle 5150030 können kurzfristige Ausfälle von Mittagskräften, die in den Kindertageseinrichtungen dringend für die Organisation des Mittagessens benötigt werden, aufgefangen werden. In den Einrichtungen der Abteilung 515 nehmen ca. 1300 Kinder an der Mittagsverpflegung teil.
Bei Wegfall der Planstelle könnte ein Ausfall der bestehenden Mittagskräfte nicht adäquat durch das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtungen kompensiert werden. Es entstehen dadurch zusätzliche Belastungen für die pädagogischen Mitarbeitenden sowie Nachteile für die zu verpflegenden Kinder.
Bei Beschlussfassung ist die Einnahmeposition bei Amt 51 (auch für die Folgejahre) zu streichen. Die haushaltstechnische Umsetzung erfolgt dann durch Amt 20.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
165.900 € |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: