- Der Haushalt 2024 mit Investitionsprogramm
2023 - 2027 wird gem. beigefügtem Termin- und Ablaufplan erstellt.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich der Oberbürgermeister, der Stadtrat, die gemäß § 12 Nrn. 1 bis 10 GeschO gebildeten Gremien, die Stadtratsfraktionen, Ausschussgemeinschaften und Einzelmitglieder des Stadtrats.
- In die Beratungsunterlagen zum Haushalt 2024 sind nur Anträge ab 5.000 € pro Jahr aufzunehmen. Haushaltsanträge und Fachausschussgutachten unter 5.000 € jährlich sind aus den betreffenden Budgets bzw. den investiven Ansätzen zu finanzieren.
- Änderungsanträge zum Haushalt 2024, die in den Fachausschüssen abgelehnt wurden, werden im Haushalts-HFPA (kurz: HH-HFPA) nicht mehr behandelt; im HH-HFPA abgelehnte Anträge werden im Haushalts-Stadtrat (kurz: HH-StR) nicht mehr behandelt.
- Änderungsanträge zum Haushalt 2024 für die Abschlussberatungen im HH-StR dürfen nur mit einem Deckungsvorschlag gestellt werden. Finden die Deckungsvorschläge keine Mehrheit, gelten die Anträge als abgelehnt.
- Änderungsanträge zu Inhalten, die die Kämmerei im Rahmen des Haushaltsabgleichs vorschlägt, sind im HH-StR nicht zulässig.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Termingerechte und Ressourcen schonende Haushaltsaufstellung 2024.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Eckpunkte des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2024 sehen wie folgt aus:
von |
bis
/ am |
|||
Datum |
Tag |
Datum |
Tag |
Tätigkeiten |
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16.05.2023 |
Dienstag |
Erstellung des
Investitionsprogramms 2023 - 2027 durch die Kämmerei |
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20.06.2023 |
Dienstag |
Termin zur Einreichung von
Ein-wendungen zum Entwurf des Investitionsprogramms
2023-2027 und der Ämterbudgets 2024 |
03.07.2023 |
Montag |
14.07.2023 |
Freitag |
Haushaltsgespräche mit den
Ämtern / Referaten: |
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28.07.2023 |
Freitag |
Den Ämtern werden die
endgültigen Entwürfe des Investitionsprogrammes 2023 - 2027 und die Fachamtsbudgets
2024 zugeleitet. |
31.07.2023 |
Montag |
18.08.2023 |
Freitag |
Aufbereitung der
endgültigen Entwurfs-unterlagen |
31.07.2023 |
Montag |
25.08.2023 |
Freitag |
Abschlussarbeiten der
Kämmerei für die Druckvorlage Haushaltsentwurf |
21.08.2023 |
Montag |
25.08.2023 |
Freitag |
Druck der Arbeitsprogramme
2024 |
28.08.2023 |
Montag |
08.09.2023 |
Freitag |
Druck Haushaltsentwurf
2024 |
|
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28.09.2023 |
Donnerstag |
Einbringung des
Haushaltsentwurfs 2024 in den Stadtrat |
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06.10.2023 |
Freitag |
Auslauf der Nachmeldungen
der Verwaltung |
29.09.2023 |
Freitag |
16.10.2023 |
Montag |
Haushaltsseminare der
Politik |
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17.10.2023 |
Dienstag |
Abgabetermin für Anträge
aus der |
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02.11.2023 |
Donnerstag |
Auslauf der
Beratungsunterlagen |
07.11.2023 |
Dienstag |
16.11.2023 |
Donnerstag |
Fachausschüsse mit
Beschlussfassung zu den Arbeitsprogrammen |
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24.11.2023 |
Freitag |
Die Fraktionen und
Einzelmitglieder des Stadtrats erhalten alle positiven Ausschussgutachten in
systematisch aufbereiteter Form. |
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29.11.2023 |
Mittwoch |
HH-HFPA-Sitzung
(Finanzausschuss) |
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15.12.2023 |
Freitag |
Alle Stadtratsmitglieder
erhalten die positiven HFPA-Gutachten und Beschlussvorlagen in systematisch
aufbereiteter Form |
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08.01.2024 |
Montag |
Alle Stadtratsmitglieder
erhalten eine Übersicht über die Liquidität zum 01.01.2024 und den
Abgleichsvorschlag. |
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11.01.2024 |
Donnerstag |
HH-Stadtratssitzung |
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08.02.2024 |
Donnerstag |
Auslauf der
Genehmigungsunterlagen an die Regierung |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ziel des Finanzreferats ist es,
für einen zügigen und ressourcenschonenden Ablauf der Haushaltsberatungen zu
sorgen. Aus diesem Grunde werden maßgebliche Regelungen zum Verfahrensablauf
der Haushaltsberatungen 2024 festgelegt, die sich für die Haushaltsaufstellung
in den früheren Jahren bereits bewährt haben. Die Ziffern 2 bis 6 des Antragstextes wurden vom Stadtrat am 28.04.2016
beschlossen mit der Maßgabe, jährlich darüber zu befinden.
Zu Ziff. 2 des Antrags
Eventuelle Vorschläge und Anregungen von Gremien außerhalb von § 12 Nrn. 1 - 10 GeschO und der Beiräte (Nachhaltigkeitsbeirat, Jugendparlament, Ausländerbeirat, Seniorenbeirat etc.) sind ausschließlich über den Oberbürgermeister in die Beratungen einzubringen.
Zu Ziff. 3 und 4 des Antrags
HFPA und Stadtrat sollten sich nicht mit Sachverhalten von geringer finanzieller Bedeutung oder mit Änderungsanträgen zum Haushalt befassen, die im Zuge der Beratungen bereits im Fachausschuss keine Mehrheit erhalten haben. Dieses Verfahren spart Zeit bei der Aufbereitung der Haushaltsunterlagen in der Kämmerei sowie in der Sitzung des Haushalts-HFPA als auch des HH-Stadtrats.
Die Budgets der Fachämter einschließlich der i.d.R. vorhandenen positiven Budgetrücklagen sind vom Volumen so groß, dass Änderungsanträge unter 5.000 € aus den Sachkostenbudgets oder aus der Budgetrücklage finanziert werden können. Absicht bei Einführung der Budgetierung war es, dass Fachamt und Fachausschuss durch Umschichtung im Budget ohne Befassung des HFPA oder des Stadtrats Angelegenheiten von geringer finanzieller Bedeutung eigenständig abarbeiten können.
Zu Ziff. 5 des Antrags
Diese Regelung hat zu einer wesentlichen Beschleunigung der Sitzung des Stadtrats beigetragen.
Zu Ziff. 6 des Antrags
Im HH-StR dürfen deshalb nur Deckungen vorgeschlagen werden, die sich sachlich oder betraglich außerhalb des vorgeschlagenen Haushaltsabgleichs bewegen (echte Deckungsvorschläge).
Der Terminplan ist auf Basis der bewährten Ablaufplanung der Vorjahre erstellt und somit weitestgehend identisch. Die Einbringung des HH-Entwurfs 2024 erfolgt in der Septembersitzung des Stadtrats, so dass für die Beratung und Seminare der Politik drei Wochen zur Verfügung stehen. Der Abgabetermin für die Anträge aus der Politik ist auf den 17. Oktober 2023 terminiert.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden