Der Verein Brücken e.V. soll einen jährlichen Mietzuschuss in Höhe der Grundmiete erhalten, um Räume für dessen Vereinsangebote anmieten zu können.
Für das Jahr 2023 wird der Mietzuschuss aus dem laufenden Budget des Amtes 41 zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Haushaltsjahre ab 2024 die erforderlichen Mittel zu beantragen, um die Grundmiete dauerhaft bezuschussen zu können.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Verein engagiert sich seit 1999 intensiv in der Kultur- und Integrationsarbeit für Menschen aus dem russischen Sprachgebiet in Erlangen. In den Räumen im Museumswinkel bietet der Verein u.a. regelmäßig Kurse im Bereich Theater, Ballett, Früh- und Sprachförderung, Russisch, Kunst und Kreativität an, die von rund 170 Kindern und Jugendlichen besucht werden. Darüber hinaus werden unterschiedlichste Angebote und Unterstützungsleistungen für Erwachsene angeboten. Seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine hat der Verein seine Leistungen und Sprachkurse für Geflüchtete aus der Ukraine nochmals deutlich erweitert, zuletzt wurden diese Kurse von rund 240 Erwachsenen und 80 Kindern besucht.
Der Verein Brücken e.V. war bisher in Räumen im Museumswinkel untergebracht. Wie bereits im Bau- und Werksausschuss am 15.03.2022 beschlossen sollen für die im Museumswinkel beheimateten Vereine aufgrund des Flächenbedarfs der Verwaltung Ersatzräume angeboten und ein Mietkostenzuschuss gewährt werden. Ursprünglich waren für den Verein Brücken e.V. das Interimsquartier der Jugendkunstschule bis zu deren Wiedereinzug in den KuBiC angedacht. Da die Genehmigung der provisorischen Fluchttreppe am Museumswinkel im Mai 2023 ausläuft, ist eine weitere Nutzung der Räume des Vereins im Museumswinkel nicht mehr zulässig. Die Räume der Jugendkunstschule stehen aktuell nicht zur Verfügung, da sich die Fertigstellung des KuBiCs verzögert. Darüber hinaus wären diese Räume auch zu klein.
Über das Gebäudemanagement konnte nun ein Mietobjekt gefunden werden, das von der Lage und der Größe her für den Verein gut geeignet ist. Die Verhandlungen mit dem Vermieter über die Mietkonditionen sind noch nicht abgeschlossen. Die Fläche des Objekts beträgt 242,4 m² und steht ab Mai 2023 zur Verfügung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf die ergänzende Mitteilung zur Kenntnis 41/044/2023 im nicht öffentlichen Teil wird verwiesen.
Der Verein soll entsprechend der Beschlusslage einen Mietzuschuss in Höhe der Grundmiete erhalten, um die neuen Räume anmieten zu können.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Kosten für die Anmietung der Räume von Mai bis Dezember 2023 können in diesem Jahr aus dem Budget des Amtes 41 erbracht werden.
Die Mittel für den Mietzuschuss ab dem kommenden Jahr sollen für die Haushaltsjahre 2024 ff. eingestellt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind für das HH-Jahr 2023 vorhanden im Budget auf Kst/KTr/Sk 410090/25210010/530101
sind nicht vorhanden ab HH-Jahr 2024
Anlagen: